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Autor Thema: Yello Strom GmbH  (Gelesen 28691 mal)

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Offline Monaco

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Yello Strom GmbH
« Antwort #15 am: 07. Oktober 2006, 21:17:10 »
@karamaba
@cremer

Ich denke, zunächst einmal ist Yello berechtigt, Verträge zu kündigen. Schließlich ist sie kein Grundversorger.

Dennoch könnte man sich die Frage stellen, ob hier das Gleichbehandlungsgebot verletzt wird.

Immerhin werden Kunden, die §315 nicht eingewendet haben, wohl auch nicht gekündigt. Mit einer Kündigung kann man §315 so auch begegnen.

Die Klärung der Frage, ob man gegen diese Kündigung u.U. Einspruch einlegen kann, wäre interessant. Ich sehe im Moment nur wenig Ansatzpunkte, es sei denn das Gleichbehandlungsgebot gibt etwas her.

Grundversorger, ich komme ...

Viele Grüße

Monaco.

Offline RR-E-ft

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Yello Strom GmbH
« Antwort #16 am: 09. Oktober 2006, 12:38:59 »
@Monaco

Yello trifft weder eine Versorgungspflicht noch ein Gleichbehandlungsgebot.

Es ist so, wie Yello geschrieben hat.

Man suche sich einen neuen Lieferanten:

http://www.verivox.de/power/Calculator.asp

Das muss ja nicht der Grundversorger sein.

Offline kamaraba

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Yello Strom GmbH
« Antwort #17 am: 09. Oktober 2006, 13:47:10 »
Das ist richtig, aber irgendwann beginnt das Spiel wieder von vorne. Da falle ich doch lieber wieder in die Grundversorgung und....... :cry:

Gruss aus Karlsruhe

www.faire-energiepreise.de
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline Monaco

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Yello Strom GmbH
« Antwort #18 am: 09. Oktober 2006, 14:23:09 »
@RR-E-ft

Grundsätzlich (und wahrscheinlich auch rechtlich) müssen wir das wahrscheinlich so hinnehmen. Das war eben unser Risiko.

Dennoch bleibt die Frage stehen: Wenn die Versorger jedem Widersprüchler so einfach kündigen, dann können letztere - zumindest auf Dauer - wohl keine niedrigeren Energiepreise durchsetzen.

Schließlich stellt man sich jetzt wieder "hinten an" und hat im Grunde genommen nur 3 Möglichkeiten:

1. Überregionaler Anbieter - Sondervetrag - Preis gilt als vereinbart
2. Regionalversorger - Sondervertrag - das Gleiche
3. Regionalversorger - Grundversorgung mit sofortigem Preiswiderspruch.

Nur Variante 3 würde uns weiterhin in der Gruppe der "Preisrebellen" belassen.

Bei einer möglichen Auseinandersetzung würde man jedoch immer darauf hinzuweisen sein, dass, wenn einem der Preis (von anfang an) nicht passt, man sich eben einen anderen Versorger suchen sollte. Diese sind (im Strombereich) ja reichlich vorhanden. §315 ade ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline RR-E-ft

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Yello Strom GmbH
« Antwort #19 am: 09. Oktober 2006, 14:50:35 »
@Monaco

Der Wettbewerb lebt davon, dass sich homo oeconomicus immer wieder für das günstigste Angebot entscheidet.

Der Wettbewerb stirbt, wenn alle wie die Fliegen am Fliegenfänger am einmal gewählten Lieferanten kleben bleiben, egal, wie dieser sich verhält.

Ansonsten meidet man ja auch Geschäfte, in denen man nicht zuvorkommend behandelt wurde.

Wenn man mit Lieferanten schlechte Erfahrungen gemacht hat, kann man darüber auch in Votings zB. bei Verivox berichten.

So kann man ggf. Einfluss auf die Entscheidung anderer Verbraucher nehmen.

Zwar mag der dümmste Bauer schon einmal die größten Kartoffeln haben.

Dumm ist jedoch folgende Einstellung:

http://www.stromvonuns.de/spots/1_spot_hahn.mp3

Da krakelt kein anderer als der rote Hahn der Thüringer E.ON- Familie, wohl aus Tradition:

http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Beteiligungen.htm

Man rechnet wohl mit der Dummheit der Menschen und diffarmiert dadurch die ländliche Bevölkerung.

Offline Monaco

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Yello Strom GmbH
« Antwort #20 am: 10. Oktober 2006, 07:48:53 »
@RR-E-ft

Wie wir alle wissen, ist wahrscheinlich auch das günstigste Angebot nicht eben billig - im wahrsten Sinne des Wortes.
Zum Wettbewerb können hauptsächlich überregional agierende Unternehmen beitragen - ggf. auch als Töchter der "Großen 4" getarnt - was den Wettbewerbsgedanken jedoch wieder relativiert! Wenn diese sich aber immer nur an den Preisen der Grundversorger orientieren brauchen, unterliegen wir auch weiterhin einem Preisdiktat.

Wenn dieser "Wettbewerb" den Preis bestimmen soll, dann würden eigentlich alle Einsprüche nach §315 BGB zumindest im Strombereich ins leere führen. Schließlich hätten wir dann - zwar diktierte - aber immerhin faktische Wettbewerbspreise, die ggf. eine Billigkeitsprüfung überflüssig machen. Selbst Verivox trägt dazu bei, den Wettbewerbsgedanken zu nähren: mit einer Tabelle von Wettbewerbern.

Im Ergebnis hieße das: Im Strombereich hätten die Versorger genau dies geschafft, was man jetzt auch im Gasbereich erreichen möchte: Einheitlich (zu) hohe Preise. In einem quasi Wettbewerbsmarkt. Wenn nur der vermeintlich günstigste Anbieter immer noch die Preise hoch genug ansetzen kann, könnten alle Versorger gut damit leben - könnten sich hierauf berufen und würden auch weiterhin Milliardengewinne auf unsere Kosten erwirtschaften.

Wie ich schon vor einigen Monaten schrieb: Lieber dann gar kein Wettbewerb, als ein solcher! Schlechte Aussichten für Verbraucher, die jedoch auch teilweise selbst daran Schuld sind: Nach Lieberalisierung des Strommarktes Ende der 90er haben wohl gerade einmal 4% ihren Versorger gewechselt. Man kann einen Wettbewerb eben auch ablehnen - nur um auch einmal ein Gegenargument zu bringen.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline RR-E-ft

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Yello Strom GmbH
« Antwort #21 am: 10. Oktober 2006, 10:32:19 »
@Monaco

Wenn die konzernzugehörige Yello Strom (EnBW) den Weg auch nicht beschritten hat, so hat doch zum Beispiel die unabhängige  LichtBlick den Kampf um geringere Netzentgelte vor den Gerichten aufgenommen.

Solche Unternehmen könnte man deshlab auch als Verbraucher bewusst stärken.....

www.bne-online.de

Offline RR-E-ft

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Offline bienenblues

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Yello Strom GmbH
« Antwort #23 am: 21. Januar 2007, 11:06:31 »
@monaco,

wie ging es bei dir nun mit Yello weiter?


Fragen:

Ich bin bei YELLO und mein Netzbetreiber ist die ENBW.

Macht Widerspruch Sinn?

Auf welches Preisiveau?



Grüsse.

Offline Monaco

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Yello Strom GmbH
« Antwort #24 am: 21. Januar 2007, 11:47:13 »
@bienenblues

Nach der Vertragkündigung durch Yello hatte ich mich nochmals mit einem Schreiben an Yello gewendet, um noch einige "Gedanken" zum Yello-Vorgehen "los zu werden". Dabei hatte ich Yello jedoch weder angefleht, uns als Kunden "zurück zu nehmen", noch habe ich das Unternehmen "beschimpft".

Es kam dann auch widererwarten promt noch eine Antwort, die sich im Kern auf Nachteile von Yello durch eine Veröffentlichung der Preiskalkulation bezog. (Zitat: "Jede Kommunikation mit Kunden ist für ein Unternehmen die Kommunikation mit einem Teil der Öffentlichkeit. Würden wir unsere interne Preiskalkulation darlegen, würden wir diese also veröffentlichen. Das wir das im Wettbewerbsmarkt nicht tun können, liegt auf der Hand. Denn dadurch würden wir uns selbst Nachteile zufügen."

Das wir die Unwirksamkeit der Preisänderungsklausel nach §307 BGB (Punkt 7 der Yello-AGB) für unseren Preiswiderspruch unterstellt hatten, war Yello wohl entgangen. Möglicherweise lag dafür zu diesem Zeitpunkt auch kein passender Textbaustein vor. Letztlich kann es uns auch völlig egal sein. Yello ist für uns (fast) Geschichte.

"Fast" deshalb, weil die Abschlussrechnung noch aussteht. Während diese zuletzt (Anfang Februar 2006) ganze 2 Tage nach Zählerstandsmitteilung brauchte, sind nun schon 3 Wochen vergangen. Möglicherweise ist man sich noch unschlüssig, ob man die "alten" oder die "neuen" (widersprochenen) Preise verlangen soll. :?

Allerdings würde Letzteres wohl nur wenig Sinn machen. Wenn wir diese Preise akzeptieren würden, gäbe es ja auch keinen Anlass für eine Vertragskündigung. So wird Yello wohl entweder auf etwas mehr als 100,- € verzichten müssen, oder den Differenzbetrag einklagen. Yello sollte es dabei aber auch bewusst sein, dass dabei die verwendete Preisklausel auf den Prüfstand kommt ...

Übrigens und zum Abschluss. Wir haben nach Vertragskündigung zum 31.12.2006 noch ein Schreiben von Yello erhalten. Hierin wurde uns mitgeteilt, dass wir ab 01.01.2007 den erhöhten MwSt.-Betrag bezahlen müssen. Dies hätten wir in diesem Fall sogar anstandslos getan, wenn wir zu diesem Zeitpunkt noch Kunden gewesen wären ... :wink:


Mit freundlichen Grüßen


Monaco.

Offline bienenblues

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Yello Strom GmbH
« Antwort #25 am: 21. Januar 2007, 22:52:39 »
@all,

Ich bin immer noch am checken ob bei Yello ein Widerspruch Sinn macht. Yello ist die Tochter des Netzbetreibers und somit quasi der Grundversorger. Ob diese Einschätzung richtig ist weiss ich nicht?  

Macht dann Widerspruch Sinn?

Auf welches Preisniveau?



@Monaco,

danke für die infos.

BB

Offline Monaco

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Yello Strom GmbH
« Antwort #26 am: 22. Januar 2007, 08:04:28 »
@bienenblues

Ob ein Widerspruch Sinn macht oder nicht, müssen Sie sich selbst beantworten. U.U. wird Sie Yello danach verabschieden. Dieses Risiko - wenn es überhaupt eines ist - müssen Sie schon in Kauf nehmen.

Die Frage nach dem Preisniveau hängt davon ab, zu welchen Konditionen Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Sie könnten rein theoretisch bis zum Anfangspreis zurück gehen.

Beachten Sie jedoch in jedem Fall, dass Sie Widerspruch nach §307 BGB einlegen müssen.

Nur soviel zum Schluss. Wenn Yello Sie kündigt, fallen Sie, wenn Sie keinen anderen Versorger wählen, zu Ihrem Grundversorger zurück. Sie bleiben also EnBW treu. Allerdings mit der Folge, dass Sie im Allgemeinen Tarif zunächst einmal nur das zahlen müssen, was derzeit fällig ist - nämlich gar nichts. Hier greift dann jedoch wieder §315 BGB.

Die Entscheidung, ob Sie kämpfen wollen oder nicht, können nur Sie allein treffen. Allerdings erhalten Sie hier teilweise umfangreiche Hilfe und stehen am Ende nicht allein.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline kamaraba

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Yello Strom GmbH
« Antwort #27 am: 22. Januar 2007, 08:09:24 »
@bienenblues

Yello ist zwar eine 100%ige Tocher von EnBW, aber selbständig und definitiv
nicht Ihr Grundversorger.
Sie können sich zwar schriftliche Scharmützel liefern, aber dazu wäre mir
die Zeit zu schade.

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline bienenblues

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Yello Strom GmbH
« Antwort #28 am: 24. Januar 2007, 22:30:01 »
@Monaco,

wie meinst du das (dass Sie im Allgemeinen Tarif zunächst einmal nur das zahlen müssen, was derzeit fällig ist)

Danke.

Offline Monaco

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Yello Strom GmbH
« Antwort #29 am: 25. Januar 2007, 08:23:22 »
@bienenblues

Es ist so, wie ich es geschrieben habe.

Bei Yello Strom sind Sie Sondervertragskunde. Hatten sich also irgendwann einmal auf einen Preis geeinigt. Diese Preis ist zu bezahlen. Allerdings auch nur dieser. Denn es ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Pkt. 7 der Yello-AGB, unwirksam ist. Alle Preiserhöhungen wären damit nichtig! Alle anderen Vertragsbestimmugen bleiben dadurch jedoch unberührt. Zumindest so lange, bis einer von beiden Partnern den Vertrag kündigt.

Wenn Sie jetzt zu Ihrem Grundversorger EnBW "zurückfallen", unterschreiben Sie erst gar keinen Sondervertrag, weil Sie ja wissen, dass a) die Preise zu hoch sind und b) die Preisklausel Sie benachteiligen könnte. Damit werden Sie in der Grundversorgung mit Strom beliefert. Den Preisen der Grundversorgung widersprechen Sie von Anfang an, mit der Folge, dass diese bis zu einem entsprechenden Nachweis (Kalkulation) unverbindlich sind. Unverbindliche Preise sind nicht fällig.
Nach neuer StromGVV muss Sie Ihr Versorger beliefern, auch wenn Sie Einspruch nach - diesmal §315 BGB - eingelegt haben.

Bis Ihnen Ihr neuer Versorger die Angemessenheit seiner Preise nachgewiesen hat, ist zunächst einmal nichts fällig. Oder wissen Sie, wie hoch ein angemessener Preis wäre? Natürlich könnten Sie auch irgend einen Betrag bezahlen. Aber das löst das grundsätzliche Problem nicht!

Auch wenn Yello und EnBW einem Konzern zugehören, sind Sie in Bezug auf Ihren Vertrag eigenständig. Eine Kündigung durch Yello hätte damit nichts mit Ihrem Grundversorger zu tun. Ganz im Gegenteil. Der EnBW-Konzern bekäme von Ihnen nach jetzigem Stand immer noch einen Großteil Ihrer Forderungen. Bei einer Yello-Kündigung vorübergehend vielleicht gar nichts mehr.

In Ihrem Fall würde man sich die Kündigung möglicherweise nicht so ganz leicht machen. Inzwischen dürften sich die Folgen nämlich auch bis zu EnBW bzw. Yello herumgesprochen haben...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

 

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