Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest
Sammelklage Bremen auf gutem Weg
wulfus:
@ all seht auch hier:
http://syke.mzv.net/news/stories/bremen/?id=72527
Darf swb Gaspreise erhöhen? Überraschende Wende im Prozess!
RR-E-ft:
http://www.radio-bremen.de/magazin/umwelt/energie/gaspreis/index.html
Koch:
Ich schließe mich Willy an
Ein Vergleich mit Verträgen anderer EVU\'s wäre sicher interessant!
Kann jemand die beanstandeten Passagen des Bremer Vertrages ins Forum stellen?
Viele Grüße
Koch
RR-E-ft:
In dem Verfahren vor dem LG Bremen wird die swb durch die Kanzlei White & Case vertreten.
Aus der selben Kanzlei kommen Referenten zu dem Thema, Möglichkeiten zur Vermeidung der zivilrechtliche Billigkeitskontrolle von Gaspreisen gem. § 315 BGB:
http://www.euroforum.de/DATA/pdf/P1101147.pdf
Ob man also die vorläufige Rechtsauffassung des LG Bremen ggf. doch erahnt hatte, nach der es im konkreten Fall gar keiner Billigkeitskontrolle bedarf?
Möglicherweise werden dabei aber auch einfach nur die Erfahrungen aus der mündlichen Verhandlung vor dem LG Bremen am 24.03.2006 referiert, mithin die Möglichkeit, welche das Gericht für sich gesehen hat, eine Billigkeitskontrolle zu erbrigen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
gas-wucher:
--- Zitat von: \"Willy\" ---Hallo,
Ein Vergleich mit Verträgen anderer EVU\'s wäre sicher interessant!
Kann jemand die beanstandeten Passagen des Bremer Vertrages ins Forum stellen?
Gruß
Willy Sellin
http://www.st-sn.de/gaskunden
--- Ende Zitat ---
Ich habe auf der swb-Page nur etwas zu den Strompreisen gefunden:
##############################################
VII. Strompreise und -preisänderungen
Die Bruttopreise verstehen sich inklusive sämtlicher
Steuern und Abgaben in der z. Zt. des Vertragsabschlusses
jeweils gültigen Höhe. Die Verbrauchspreise
enthalten des Weiteren die Netznutzungs-
bzw. Durchleitungskosten sowie die Mehrkosten
aus der Umsetzung des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes.
Änderungen der gesetzlichen Abgaben und
der o.g. Mehrkosten können an den Kunden
weitergegeben werden. swb Vertrieb Bremen ist
des Weiteren bei Änderung der Marktverhältnisse
zu einer Preisanpassung berechtigt, worüber der
Kunde vorher rechtzeitig informiert wird. Der
Kunde hat das Recht, bei einer marktbedingten
Preiserhöhung den Stromliefervertrag innerhalb
von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung
zu kündigen.
###########################################
Die gleiche Klausel bei STROM habe ich bei vielen EVU\'s gelesen.... Ob dies aber die Klausel ist, auf die sich dieser Thread bezieht, weiß ich nicht....
Bei GAS allerdings schweigen die EVU\'s, was Tarifbedingungen angeht. Hier sind die Tarifbedingungen auf deren sites vielmehr nicht auffindbar.
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