Der Gaspreisvergleich der EU- Kommision hinsichtlich der steuer- und abgabenbereinigten Erdgaspreise in den verschiedenen Sektoren führt zu deutlich anderen Ergebnissen.
Man darf die deutsche Gaswirtschaft selbstredend redlicherweise nur einem Vergleich aussetzen, soweit sie die Preise selbst beeinflussen kann und das sind nun einmal nur die steuer- und abgabenbereinigten Preise.
Für den Rest trägt der Staat die Verantwortung.
Und man darf auch noch nicht auf prozentuale Steigerungen abstellen, sondern auf absolute Preiserhöhungen. Dies gilt für die Erdgasimportpreise ebenso wie für die Verbraucherpreise.
Mögen diese auch prozentual gleich gestiegen sein, so ist die Differenz zwischen diesen doch wohl gestiegen.
Und gerade darin liegt das Erklärungsbedürftige.
Alles andere wären wohl Vergleiche zwischen Äpfeln und Birnen.
Zum anlegbaren Gaspreis müsste noch einmal jemand erklären, wie sich dies mit Rücksicht auf die Verpflichtung zu preisgünstiger Versorgung zum kostenorientierten Preis verhalten soll.....
Dies würde ja bedeuten, dass für einen Ort jedweder Verorger/ Vorlieferant wohl den gleichen Preis zu nehmen hätte.....
Wettbewerb?!!!
Nach dem System weder zum Gas, noch untereinander.
=> Anlegbarkeit ablegen !
Vollkommen fraglich ist dabei auch, wie sich somit die Preisspreizung bis zu 40 Prozent erklären lassen sollte.
Es hat ersichtlich auch noch kein Versorger vor Gericht erklärt, wie er etwa seinen \"anlegbaren Preis\" konkret ermittelt habe.
Es handelt sich wohl auch dabei um ein gaswirtschaftliches Mysterium.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt