Hallo Mitstreiter,
ich habe da einmal eine interessante Frage an die Juristen unter Euch.
Mir hat gerade ein Verbraucher von einem Fall berichtet, wo er in sein neues Haus eingezogen ist, und trotz frühzeitiger Anfrage vor dem Einzug bei seinem Stromversorger, den RWE, bisher keinerlei Vertragsunterlagen für die Stromversorgung zugesandt bekommen hat.
Err weiß also bisher weder zu welchen Tarif, zu welchem Grundpreis, etc. er von den RWE versorgt wird, geschweige denn zu welchen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mal abgesehen davon, dass das natürlich auch für überaus schlechten Service spricht , stellt sich mir die Frage , ob der Energieversorger in diesem Fall eigentlich eine Bringeschuld hat , oder der Verbraucher eine Holschuld ?
Wie kann man den Energieversorger dazu zwingen, dass er einem auch die notwendigen Vertragsunterlagen zusendet ?
Mit freundlichen müssen aus dem Münsterland :wink:
B. Ahlers