Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E.ON Avacon  (Gelesen 130287 mal)

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Offline AKW NEE

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E.ON Avacon
« Antwort #135 am: 14. Dezember 2006, 15:47:59 »
@Fidel

Das Schreiben ist mit Datum vom 07. 12. 2006 am 12. 12. 2006 zugestellt worden.

Ich glaube juristisch macht es keinen Unterschied. Die Methoden könnten nur etwas direkter sein, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Ich kann mir eher vorstellen, das die Avacon hier auf eine psychologische Wirkung der Androhung setzt. Bei genauer Betrachtung ist allein schon die Androhung für mich ein Beleg für die schwache juristische Position der Avacon.

Gruß

Offline hg.intemann

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E.ON Avacon
« Antwort #136 am: 15. Dezember 2006, 18:46:34 »
hallo Avacon-Kunden,
ein Inkassobüro kann selbstredend nicht "mehr Rechte haben" als e.on/Avacon. Es handelt nicht in eigener Sache sondern im Auftrag, also als Bevollmächtiger. Ein Einschüchterungsversuch ist es sicher schon, aber keine "Nötigung" im strafr.Sinne.

Ich selbst habe erneut (anläßlich der neuen Jahresabrechnung über Gas/Strom) die Erhöhungen nicht anerkannt und die Aufforderung nach 315 wiederholt. Neu hinzugeschrieben habe ich dieses Mal, daß ich den Brennwert-Faktor bis zum Nachweis der Richtigkeit nicht anerkenne und unter Fristsetzung um einen geeigneten Nachweis gebeten. Dann habe ich eine "5. Aufforderung" (wegen 315) mit Mahngebühr von 10 Euro beigefügt und alles per Einschreiben gegen Rückschein abgesandt. Mal sehen, was kommt. Wegen des Brennwert-F. werde ich nach fruchtlosem Fristablauf an das Eichamt und an den Wirtschaftsminister schreiben.

Würde mich mal interessieren, was ihr diesbezüglich erfahren habt...
gerint

Offline Cremer

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E.ON Avacon
« Antwort #137 am: 16. Dezember 2006, 00:10:02 »
@hg.intemann

seh gut !!  :mrgreen: :mrgreen:  :mrgreen:
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon
« Antwort #138 am: 16. Dezember 2006, 15:28:52 »
@hg.intemann
Mir liegt ein Schreiben von MEN (Meß-und Eichbehörden Niedersachsen) vor, daß die Berechnung des Brennwertes von Eon-Avacon überprüft wird.
Ich melde mich, sobald in etwas Neues weiß.

Offline AKW NEE

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E.ON Avacon
« Antwort #139 am: 18. Dezember 2006, 13:26:48 »
Hallo,
das Problem bei der Berechnung des Brennwertfaktors, so scheint es, ist nicht ob ein Rechenfehler vorliegt, sondern welche Daten zur Berechnung herangezogen werden. Es stellt sich aber auch die Frage ob mit den technischen Regeln G 685 überhaupt der Brennwert des Gases, wie es beim Verbraucher ankommt bestimmt werden kann.
Ein anderes Problem ist die Arbeitsweise des Eichamtes und der Energieaufsicht beim MU Nds. Hier scheint es, dass die Angaben der Avacon ungeprüft übernommen werden.

Gruß

Offline Randy

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E.ON Avacon
« Antwort #140 am: 18. Dezember 2006, 17:35:04 »
Hallo,

bei RWE kann man Referenzbrennwerte (vermutlich Norm-Brennwerte) der verschieden RWE-Teilnetze Monat für Monat einer pdf.-Datei entnehmen.

http://www.rwetransportnetzgas.com/generator.aspx/homepage/netzzugang/netzinformation/referenzbrennwerte/property=Data/id=246974/referenzbrennwerte-november06.pdf

Möglicherweise gibt es etwas Vergleichbares auch bei anderen Netzbetreibern.

Aus welchem Teilnetz das eigenen EVU das Gas bezieht, ist den RWE-Netzkarten zu entnehmen.

http://www.rwetransportnetzgas.com/generator.aspx/homepage/netzzugang/netzinformation/teilnetze-und-gasbeschaffung/language=de/id=202216/page.html

Ich fürchte aber, sehr viel weiter bringt diese Info die Diskussion auch nicht.

Offline jroettges

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E.ON Avacon
« Antwort #141 am: 18. Dezember 2006, 17:43:56 »
Zitat
...sehr viel weiter bringt diese Info die Diskussion auch nicht.
Richtig. Die GVU müssen sich um amtliche Testate bemühen und diese den Kunden zugänglich machen. Solange sie das nicht tun, sollte jeder Kunde den angegebenen Brennwertfaktor als "unbillig" anzweifeln, denn er ist ja einseitig festgesetzt und für den Kunden völlig intransparent.

Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon
« Antwort #142 am: 19. Dezember 2006, 12:33:20 »
Am 15.12.06 wurde eine Sammelklage gegen Eon-Avacon beim Landgericht Braunschweig eingereicht. 52 Kunden, die im Erdgastarif "Classic" beliefert werden,
klagen gegen die Preiserhöhungen seit 01.09.2004 und gegen den Gaspreis insgesamt.
Vertreten werden die Kläger durch Rechtsanwalt Dr.G.Regenbrecht von der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei RITTER GENT KOLLEGEN aus Hannover.

Offline hollmoor

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E.ON Avacon
« Antwort #143 am: 19. Dezember 2006, 15:13:23 »
@Christian Guhl u.Hitzacker

Ich wünsche euch alles Gute u.hoffe auf einen positiven Ausgang für euch.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline hko

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E.ON Avacon
« Antwort #144 am: 23. Dezember 2006, 10:51:23 »
Ich habe diesen Beitrag zuerst unter Stadtwerke München eingestellt, möchte in hier aber auch noch zur Diskussion stellen. Es geht um Strompreise der E.ON Mitte.

halllo zusammen,
ich habe erst jetzt diese Forum gefunden, daher auch erst heute meine Frage (ich wohne in Hessen, Problem gehört aber sachlich durchaus auch hier her).

zunächst eine Auflistung:
Widerspruch wegen Unbilligkeit usw (Musterbrief) Anfang März 2006
danach
10 Mahnungen erhalten
11 Briefe mit den üblichen Desinformationen und Drohungen
2 rechtswidrige Abbuchungen (zurückgeholt und den korrigierten Wert überwiesen)
1 Abschaltversuch (bin Hausbesitzer, Zutritt dem Abschalter nicht gestattet, daher nur Versuch)

Nach der 2. Mahnung, dem 3. Brief und den beiden rechtswidrigen Abbuchungen habe ich mir gedacht, wenn die Mahngebühren in Höhe von 7,- Euro verrechnen wollen, dann ich doch wohl auch. Ab Mai 2006 enthalten alle meine Schreiben als Abschluss folgenden Absatz:

Für dieses Schreiben berechne ich Ihnen zur Deckung meines Zeitaufwandes und meiner Kosten einen Betrag von 7,00 Euro, den ich Ihnen bei der fälligen Endabrechnung von Ihrem Rechnungsbetrag abziehen werde.

Kann ich meinem Stromversorger eine derartige Gegenrechnung stellen? Schließlich habe ich ja sehr viel Zeit investiert und auch Kosten gehabt.

Gruß und Dank für interessante Beiträge

Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon
« Antwort #145 am: 23. Dezember 2006, 12:05:51 »
Natürlich kann man dem Versorger entstandene Kosten in Rechnung stellen.
Ob man sie bekommt , ist eine zweite Frage. Ich kenne Leute, die haben Eon-Avacon für jede Sperrandrohung 20,-€ für entstandenen Aufwand in Rechnung gestellt und von der Jahresabrechnung abgezogen. Der Erfolg ist, daß die Mahnungen jetzt um diese Summe höher sind. Geäußert hat sich Avacon nicht dazu.

Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon
« Antwort #146 am: 01. Januar 2007, 12:11:16 »
Hier die Presse-Information:
Helmstedt, 27. Dezember 2006
E.ON Avacon gibt neue Strompreise ab Januar 2007 bekannt
Beschaffungskosten und staatliche Abgaben lassen Strompreis steigen
Für viele E.ON Avacon-Kunden steigen zum Jahresanfang die Strompreise. Im Allgemeinen Tarif StromAlpha erhöht sich zum 1. Januar 2007 der Preis für eine Kilowattstunde (kWh) um netto 0,9 Cent. Das entspricht einer Brutto-Preiserhöhung von 1,07 Cent je kWh. Einschließlich der auf 19 Prozent steigenden Mehrwertsteuer auf den bisherigen Preis ergibt sich damit insgesamt eine Brutto-Preiserhöhung von 1,5 Cent je kWh.
Bei der zuständigen Preisgenehmigungsbehörde hatte E.ON Avacon die Festlegung neuer Strompreise beantragt. In diesen Preisantrag ist die gesamte Kosten- und Erlöslage des Stromgeschäfts eingeflossen, insbesondere die gestiegenen Strombezugskosten und die im Oktober gesunkenen Netzentgelte.
Zuletzt hatte E.ON Avacon den Strompreis Anfang 2006 anheben müssen. Deutlich höhere Beschaffungskosten und gestiegene staatliche Abgaben sind für die Preisanhebung verantwortlich, betont E.ON Avacon-Vertriebsvorstand Jochen Schnoor. So seien die Belastungen aus dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien, dem EEG, weiter gewachsen vor allem durch den Ausbau der Windenergie-Nutzung. Aber auch die Großhandelspreise für Strom und damit die Beschaffungskosten, zu denen E.ON Avacon Strom einkauft, seien stark angestiegen. "Was wir jetzt an unsere Kunden weitergeben, sind die Belastungen, die wir selbst am Markt erfahren. Hinzu kommt die politisch motivierte Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Und hier eine Aussage vom Juni 2006 :
Guten Tag Herr Guhl,
heute melden wir uns noch einmal hinsichtlich Ihrer E-Mail vom
19.06.2006.Gerne nehmen wir nachfolgend Stellung.
Strompreise in der Beschaffung sind aufgrund sinkender Preise für die
CO2-Zertifikate seit Ende April stark gefallen. Hierbei handelt es sich
jedoch um Preise für die Belieferung ab 2007.
Auf die Beschaffungskosten für das aktuelle Lieferjahr hat diese
Entwicklung jedoch keinen Einfluss. Für 2006 haben sich alle Versorger zur  Abdeckung Ihrer Lieferverpflichtungen an Endkunden im Privatkundensegment bereits im Jahr 2005 eingedeckt.
Es stellt sich nun folgende Frage :
Warum hat Avacon sich nicht bei den stark gefallenen Preisen für 2007 eingedeckt ? Oder hat man das getan und nutzt nun die Gunst der Stunde um ordentlich Kasse zu machen ? Ich werde mal bei der Geschäftsführung nachfragen. Viel Hoffnung auf eine Antwort habe ich allerdings nicht.

Offline hko

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E.ON Avacon
« Antwort #147 am: 02. Januar 2007, 09:19:08 »
@Christian Guhl
@Gerd Cremer

Die erste Reaktion von eon mitte:
Für die von Ihnen geforderten Kosten können wir im Zuge der Gleichberechtigung unserer Kunden nicht aufkommen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die zweite Reaktion:
Vorsorglich weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass wir die Übernahme der von Ihnen geforderten Kosten ablehnen.

Ich glaube, dass es wohl nicht darauf ankommt, was das Versorgungsunternehmen meint. Irgendwann werden doch Gerichte das letzte Wort haben.
Ich orientiere mich mit meinen Kostenforderungen nur an der Höhe der Mahngebühren.
Ich erinnere mich daran, dass in der Reisebranche Gerichte im Falle von kurzfristigen Stornierungen den Kunden Schadensersatz in gleicher Höhe wie Reiseveranstalter von Kunden verlangen zugesprochen haben. Dies sollte doch sinngemäß auch hier gelten!?
Welche Meinung haben kampferprobte Mitstreiter?

Mit freundlichen Grüßen

Offline Cremer

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E.ON Avacon
« Antwort #148 am: 02. Januar 2007, 11:11:00 »
@hko,

hätte die Reaktion nicht umgekehrt sein müssen? :shock:

Erst ablehnen, dann keien Übernahme wegen der Gleichbehandlung  :idea:
MFG
Gerd Cremer
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Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon
« Antwort #149 am: 18. Januar 2007, 17:19:39 »
Vor einiger Zeit ging es hier darum, ob der Tarif "Classic" ein Grundtarif oder ein Sondervertrag ist. Hier die Anwort von Eon-Avacon :
"Bei dem Tarif ErdgasClassic handelt es sich um einen Sondertarif für Privatkunden (Tarifkunde). Hierfür ist keine Vertragsunterzeichnung erforderlich und die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende."
Also ein Sondervertrag für Tarifkunden, die keinen Sondervertrag unterschrieben haben. Alles klar ???

 

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