Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
E.ON Avacon
AKW NEE:
@Cremer und @Alle
Tatsache ist, dass es zunächst ein Abrechnungsbrennwert (Stellschraube für Mauscheleien?) und nicht der physikalische ist.
Diese Beschreibung von Cremer ist falsch. Hier handelt es sich um einen Faktor, mensch kann ihn auch als Brennwertfaktor bezeichnen. Der Faktor wird berechnet durch Multiplikation des gemessenen Brennwertes mit der Zustandszahl des Gases. Der Brennwert wird vom Vorlieferanten gemessen und dem Regionalversorger mitgeteilt. Die Zustandszahl errechnet sich aus verschiedenen physikalischen Werten und der geodätischen Höhe. Eine Veränderung der Zustandszahl erfolgt allein durch den eventuellen Höhenunterschied. Die Frage ist hier, ob die Werte für den Brennwert und die Höhenangabe zur Berechnung richtig eingegeben werden.
Normalerweise bilden die Versorger Höhenzonen von 100m für Brennwertfaktoren, in welchen diese gleich sind.
Hier handelt es sich um eine Empfehlung aus den technischen Regeln Arbeitsblatt G 685 des DVGW. Vollständig Heißt es unter 4.2.2.1.3: Maß- gebend für den zu verwendenden mittleren Luftdruck ist die geodätische Höhe beim Kunden. Zur Schaffung einheitlicher Versorgungsgebiete ist das Versorgungsgebiet des GVU in Höhenzonen zu 100 m oder kleiner zu unterteilen.
Tatsache ist auch, dass das russische Gas einen höheren Brennwert als das holländische hat. Insofern kann sich über Jahre betrachtet die Zusammensetzung von Gas zu höheren Brennwertfaktoren kommen.
Diese Tatsache ist richtig, spielt aber für die Berechnung des Brennwert-faktors eher eine untergeordnete Rolle. Das Erdgas ist in verschiedene Qualitätsklassen unterteilt. Im Bereich der Avacon sind dies zurzeit Erdgas L und H. Die Qualitätsklassen werden durch die Vermischung verschiedener Gase erreicht. In keinem Haushalt kommt das reine russische oder holländische Gas an.
Gruß
grippelfrank:
Hi,
DANKE erstmal für die Antworten.
Mal ganz abgesehen von der Brennwertdiskussion, bei uns ist ja definitiv bewiesen und auch von der Avacon anerkannt (wenn auch nur mündlich), dass falsche Brennwerte zu fehlerhaften Abrechnungen führten.
(Nur mal so zur Info: Der reale Brennwert lag bei rund 9,2, abgerechnet wurden wir mit rund 11,5 !)
Unser Problem ist nun, dass die Avacon auf unsere Forderung dies zu korrigieren, nicht reagiert.
O.k. die Staatsanwaltschaft wäre natürlich auch ein Weg....
Gibt es da sonstige staatliche Stellen (Energieaufsichtsbehörden o.ä.) an die man sich wenden kann ?
Gruß
Christian Guhl:
@grippelfrank
Ich hatte mich im Frühjahr deswegen an die Energieaufsicht in Hannover gewandt. Antwort : "Nach Angaben des Eichamtes zeigt der Brennwert eine steigende Tendenz. Wir haben keinen Anlaß die Angaben von Eon-Avacon anzuzweifeln." Also, selber tätig werden und einen eigenen Brennwertfaktor festsetzen. Wenn Avacon seinen Faktor gerichtlich durchsetzen will, müssen schon Beweise auf den Tisch gelegt werden !
@AKW Nee
Die Auskunft mit der einen Einspeisestelle in Lüchow-Dannenberg hab ich von der Energieaufsicht bekommen.
grippelfrank:
@Christian
Wer oder was ist denn diese "Energieaufsicht" (Adresse) ?
THX
Fidel:
Moin:
@grippelfrank
--- Zitat --- (Nur mal so zur Info: Der reale Brennwert lag bei rund 9,2, abgerechnet wurden wir mit rund 11,5 !)
--- Ende Zitat ---
Woher stammt diese Information über den "realen brennwert" und den abgerechneten Brennwert? Würde mich brennend interessieren.
Gruß
Fidel
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln