Energiepreis-Protest > Rheinland-Pfalz

Gaspreissenkungen erzwungen

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RR-E-ft:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13994

Willy:
Herr Fricke

ich hoffe, es ist nicht nur der Wahlkampf.
Immerhin wird am Sonntag in RP ein neuer Landtag gewählt.

Ich habe den Link an alle Fraktionen im Landtag NRW weitergeleitet und
gefragt:

Warum nicht auch in NRW?
Die Gaspreise der Stadtwerke Emsdetten liegen immerhin um mehr
als 18% über dem günstigsten Anbieter in NRW

Gruß aus Emsdetten

Willy Sellin

http://www.st-sn.de/gaskunden

RR-E-ft:
@Willy

Ein Missbrauchsverfahren hat oft ein langwieriges gerichtliches Nachspiel:

http://focus.msn.de/finanzen/banken/kartellamt-schlaegt-zu_nid_26555.html

Bis zu einer endgültigen Entscheidung kann es deshalb lang dauern und dann gilt die Entscheidung lediglich für die Zukunft, obschon sich in der Zwischenzeit auch schon wieder die Umstände geändert haben können.....

Oft ein stumpfes Schwert.


Deswegen lassen sich Kartellbehörden oft informell auf Kompromisse ein, von denen die betroffenen Kunden jedoch auch oft nichts erfahren.

Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Willy:
Hallo,

habe heute zu meiner Anfrage an die Landtagsfraktionen u.a. folgende Antwort des
 "Referent der Enquete-Kommission Energie" erhalten , die mich irritiert:

Grundsätzlich obliegt die Genehmigung von Preiserhöhungen
im Bereich der Tarifkunden den Landeskartellbehörden, die wiederum den
jeweiligen Wirtschaftsministerien der Bundesländer untergeordnet sind.
Einem solchen Anliegen kann nur statt gegeben werden, wenn der Antrag
sachlich nachvollziehbar begründet ist, d.h. das Gasversorgungsunternehmen
darf lediglich gestiegene Kosten (höhere Bezugspreise, steigende Netznutzungsentgelte,
gestiegener Personalaufwand etc.)  an die Verbraucher weiterreichen.  

http://www.st-sn.de/gaskunden/info/2.antw_fdp_15_05_06.pdf


bisher habe ich es so verstanden, dass die Landeskartellbehörden lediglich Strompreise genehmigen.

Gruß

RR-E-ft:
@Willy

Dafür, dass ein Referent nicht weiß, dass Gastarifpreise gar  keiner behördlichen Genehmigungspflicht unterfallen und auch nicht genehmigt werden, kann niemand etwas. Wenn jemand etwas dafür können sollte, wäre dieser jedenfalls nicht hier zu suchen.

Allein die Netzkosten unterfallen einer Preisgenehmigungspflicht durch die Regulierungsbehörde. Das eine hat aber mit dem anderen auch nicht viel gemein.

Ich hoffe, es spiegelt auch im übrigen nicht die Kompetenz der Verantwortlichen wider....


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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