Energiepreis-Protest > Stadtwerke Saalfeld - SWS
SWS Stadtwerke Saalfeld GmbH
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RR-E-ft:
Die Stadtwerke Saalfeld GmbH hat einen Anwalt aus Bamberg beauftragt.
Dieser schreibt die Kunden an und fordert - zur Meidung einer sonst notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung zur kurzfristigen Zahlung der ausstehenden Restzahlungen auf.
Die entsprechenden Schreiben sind in einem süffisanten Ton gehalten und wissen auch über einen \"schlauen ehemaligen Amtsrichter aus Heilbronn\" zu berichten, der keinen Erfolg gehabt habe. Kein Wort vom Revisionsverfahren vor dem BGH.
Die Stadtwerke seien ebensowenig Monopolist und zur Offenlegung der Kalkulation verpflichtet wie etwa VW.....
Der Inhalt des Anwaltsschreibens gemahnt an den Inhalt der Versorgerschreiben im Herbst 2004.
Diese haben sich bekanntlich zwischenzeitlich inhaltlich gewandelt, oft dank des berühmten Baukastens mit Mustertextbausteinen.
Auch die Stadtwerke Saalfeld, wollen es anscheindend - wie die Stadtwerke Gotha - der Thüringer E.ON- Filiale nicht gleichtun. Mit der Landeskartellbehörde hatte man wohl auch dort Erfahrungen gesammelt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
RR-E-ft:
Gas von Stadtwerken wird in zwei Wochen teurer
Ostthüringer Zeitung (Abonnement) - 18. Aug. 2006
Saalfeld-Rudolstadt (OTZ/sb/mgerl). Die Stadtwerke Saalfeld GmbH (SWS) heben bereits in zwei Wochen die Gaspreise an. Dem stimmte ...
RR-E-ft:
Quelle: ww.otz.de
Konstante SWS- Preise bei Strom und Gas
Aber nur, weil höhere Preise nicht genehmigt wurden - SWS-Gewinnspanne wird kleiner
Von OTZ-Redakteurin Ute Häfner Saalfeld. Die gute Nachricht aus den Stadtwerken Saalfeld (SWS) vorab: Zum 1. Januar bleiben Strom- und Gaspreise konstant, lediglich die höhere Mehrwertsteuer wird aufgeschlagen. Was sich wie Noblesse anhört, ist dem Umstand zu schulden, dass die beim Thüringer Wirtschaftsministerium beantragten höheren Strompreise beim Allgemeinen Tarif (= Grundpreis) noch nicht genehmigt wurden. In der Folge wäre auch eine Erhöhung für die Sondertarifkunden gekommen, diese Tarife sind nur nicht genehmigungspflichtig.
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"Frühestens ab 1. März, spätestens zum 1. Juli 2007 werden wir die Strompreise erhöhen", blickt Maciejewski voraus. Dann sind allgemeine Tarife nicht mehr genehmigungsfähig und die höheren Bezugskosten können an die Kunden gleich weiter gereicht werden.
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Den geringeren Gewinn auszugleichen mit einer höheren Konzessionsabgabe sei nicht möglich, denn die Abgabe berechnet sich nach verkaufter Menge und festgelegter Größenordnung. Und da fallen ab 2007 beim Strom rund 16 Millionen kWh weg, weil das Schokoladewerk den Stromanbieter wechselte (OTZ berichtete). Neue Kunden außerhalb der Stadtgrenzen werden ab 2007 zwar beliefert, aber die machen den Weggang des Schokoladewerkes nicht wett.
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Anmerkung:
Wenn ein Kunde den Stromlieferant wechselt, verändert sich das Aufkommen an Konzessionsabgaben über die Durchleitungsentgelte überhaupt nicht.
Ersichtlich schützen Festpreisangebote auch vor Gaspreissenkungen.
Unabhängig von der Tarifgenehmigungspflicht wird § 315 BGB iVm. § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV zum 01.07.2007 ganz gewiss nicht abgeschafft.
Die Höhe der KA hängt nicht davon ab, wer der Stromlieferant ist, allenfalls vom Grenzpreis:
http://www.ritter-gross.de/ak_energie_2006-11-17.html
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