Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen

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Randy:
@alle

Die Energieaufsichtsbehörde des Landes NRW hat in einem sehr detaillierten Tel.-gespräch die Fragen beantwortet, die das EVU nicht beantworten wollte/will. Schriftliche Antwort soll noch folgen.

In meiner Unwissenheit wurde mir erst danach klar, daß dies für einige/viele schon lange bekannt ist. Siehe den \"Krimi\" von @RR-E-ft ALLE STROMRECHNUNGEN SIND FALSCH! vom Aug 2005 unter

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1337&postdays=0&postorder=asc&start=0

Sorry für alle Aufgeklärten, denen dies ein alter Hut ist. Aber vielleicht helfen die Kernaussagen ja auch dem einen oder anderen, wie sie mir geholfen haben.

Stromsteuer
Die 2,05 ct/kWh Stromsteuer sind auf alle vom EVU an Haushaltskunden gelieferten kWh zu entrichten, also auch auf die aus erneuerbaren Energieträgern hergestellten. Ausnahmen z.B. Nachtspeicherheizungen, die vor dem 01. April 1999 installiert wurden sind. (Siehe auch @Cremer im vohergehenden Beitrag)

KWKG
Abgaben Bestandteil der Netzkosten. Zumindest für die Zukunft könne ausgeschlossen werden, daß diese Abgaben (versehentlich) doppelt eingepreist werden (einmal in Netzkosten, ein zweites mal im Arbeitspreis). Deshalb, weil Netzkosten in Zukunft getrennt genehmigt werden und daher KWKG-abgaben bei den Strompreisgenehmigungen nicht mehr auftauchen dürfen. (Etwas merkwürdig diese Aussage)

Eine Spitzabrechnung mit monetärem Ausgleich erfolgt weder zwischen EVU und Vorlieferant noch zwischen EVU und Endkunde. Der Ausgleich erfolgt jeweils 2 Jahre später über die dann neu durch den VDN prognostizierte Abgabe, bei der ev. zuviel gezahlte Beträge abgezogen werden.

EEG
die EEG-abgabe ist für jede vom EVU gelieferte kWh Strom abzuführen. Also auch auf die aus erneuerbaren Energieträgern hergestellten kWh\'s. Dies deshalb, weil die EEG-abgabe bundeseinheitlich unter Berücksichtigung des vom VDN prognostizierten Strommixes (für 2006 11,5% EE-strom bez. auf die gesamte Stromerzeugung) berechnet wird.

Allerdings soll hier auf der Basis der ersten 9 Monate des laufenden Jahres die VDN Prognose für das Folgejahr erfolgen. Auch hier keine Spitzabrechnung, sondern ein Ausgleich über die Abgaben des nächsten Jahres.

Ich hoffe, daß ich das (meiste) richtig verstanden und auch richtig wiedergegeben habe. Selbstredend wird hier nur die gängige, von der Aufsichtsbehörde akzeptierte Praxis erläutert. Deren Rechtmäßigkeit wird ja z.B. von @RR-E-ft sehr überzeugend, wie ich finde, bestritten (siehe link oben).

Ich ziehe daraus die Folgerungen:

1. Bezüglich Stromsteuer sind meine Bedenken ausgeräumt

2. EEG- und KWKG-abgaben beruhen auf Prognosen des VDN. Auch der später erfolgende Ausgleich wird ausschließlich vom VDN berechnet. Die Energieaufsichtsbehörde scheint sich voll und ganz auf deren Berechnungen zu verlassen.
www.vdn-berlin.de

3. Einen wirklichen, auf den tatsächlichen Verbrauch des einzelnen Kunden bezogenen Ausgleich für EEG und KWKG gibt es bei diesem System nicht, schon gar nicht Jahre später.

Meine Konsequenz:

Ich werde keine EEG- und KWKG-abgaben mehr zahlen und die von 2000 - 2005 zurückfordern (ich weiß, wird kaum was nutzen ohne Klage)

cabello:
@cremer
[code:1] Strom aus ausschließlich aus erneuerbaren Energieen gespeisten Netzen [/code:1]
vollständig heist es
(1)Strom ist von der Steuer befreit,
1. wenn er aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt und aus einem ausschließlich aus solchen Energieträgern gespeisten Netz oder einer entsprechenden Leitung entnommen wird.
Und die Versorger entnehmen den Strom aus dieser Leitung. So verstehe ich das.

@Randy
[code:1] Stromsteuer
Die 2,05 ct/kWh Stromsteuer sind auf alle vom EVU an Haushaltskunden gelieferten kWh zu entrichten, also auch auf die aus erneuerbaren Energieträgern hergestellten. Ausnahmen z.B. Nachtspeicherheizungen, die vor dem 01. April 1999 installiert wurden sind.[/code:1]
Das klingt aber nicht sehr logisch, das Nachtspeicheröfen, Schienenbahnverkehr zahlen nur den Steueremäßigten Teil, und wir zahlen obwohl Teilweise Steuerbefreit den Gesammten Betrag???

@all

In meiner Rechnung ist explizit Aufgelistet bei einen Verbrauch von 684 kWh Stromsteuer 14,02 EUR das ergibt 2,05 ct je kWh.
In den AGB von Vattenfall steht:
3.2  Preisbestandteile
3.2 Die Brutto-Preise beinhalten die Netznutzungsentgelte, die Konzessionsabgabe sowie alle zurzeit anfallenden Entgelte, Abgaben, Gebühren und Steuern. Die Netto-Preise beinhalten die Netznutzungsentgelte, die Entgelte aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sowie die Konzessionsabgabe. Sie verstehen sich zuzüglich der Stromsteuer (ab 01.01.2003: 2,05 Cent / kWh) und der jeweils geltenden Umsatzsteuer.  

Im Strom-Steuer-Gesetz steht
§3 Steuertarif
     Die Steuer beträgt 20,50 Euro für eine Megawattstunde.
(Das entspricht 20,50 € / 1000 = 0,0205 € / kWh  = 2,05 ct / kWh)
weiterhin steht in §9 StromStG  Steuerbefreiung Steuerermäßigungen
(1)Strom ist von der Steuer befreit,
1. wenn er aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt und aus einem ausschließlich aus solchen Energieträgern gespeisten Netz oder einer entsprechenden Leitung entnommen wird.
Von Vattenfall weis ich das Sie 10,04% erneuerbare Energien verwenden.
Das ergibt bei mir statt 2,05 ct /kWh nur 1,844 ct je kWh.
Das ist ja die Rechnung falsch und bedarf einer Korrektur.

Das ist in meinen Augen Betrug an den Kunden, weil Sie absichtlich den Höchstbetrag eingeschrieben haben, der in diesen fall ca. 10% zu hoch ist.
Den entsprechenden Brief habe ich schon vorbereitet. Oder habe ich das immer noch nicht richtig verstanden ??
Die EEG- und KWKG-Abgaben möchte ich beim Versorger ebenfalls Abfragen!!

ich verbleibe

Cremer:
@Randy,

nochmals eine gute Darstellung des Sachverhaltes.

Ich hatte bereits im August 2005 aufgrund der Darstellung von H. Fricke Widerspruch eingelegt und angekündigt bei der Jahresrechnung zum 31.12.2005 die EEG und KWKG Beträge abzuziehen.

Hat nur einen Fehler, der Strompreis beinhaltete diese. Aber aufgrund der Abrechnung 2004 als ich seitens der SW KH noch als Energieclubkunde behandelt wurde, der 10% Rabatt vor Steuern gewährt, wurden diese Abgaben in Ct/kWh genannt. Damit war eine Abrechnung ohne EEG und KWKG zum 31.12.05 möglich.


@cabello,

Sie beziehen keinem Strom aus ausschließlich erneuerbaren Stromverteilungsnetz. Dieses liefert zur Zeit immer \"Mischstrom\"

Dann müssen Sie aus einem solchen ausschließlichen Erneuerbaren Stromnetz -faktisch gibt es dieses nicht - eine eigene Stromleitung liefern.

Deshalb sind die 2,05 Ct/kWh gerechtfertigt.

cabello:
Hallo @ alle
nochmal nachgehagt zum weiteren verständniss!!

Laut Gerichtsurteil sollen die KWKG und EEG kosten gegenüber den Endkunden spitz abgerechnet werden und das am ende des Jahres!!

Aber der Verband der Netzbetreiber sowie das Bundesumweltministerium empfielt seinen Netzbetreibern ab 01.01.2006 die Abrechnung durch Monatliche berechnete Vorhersagen abzurechnen.
Siehe hier :
http://www.vdn-berlin.de/akt_profilwaelzung_2005_11_11.asp
 :?     :shock:

Sind die im VDN aufgelisteten Abrechnungen evtl. schon die Endabrechnungen??

http://www.vdn-berlin.de/eeg_jahresabrechnung_2004.asp

http://www.vdn-berlin.de/aktuelledaten_eeg.asp

ich verbleibe

RR-E-ft:
@Cabello

Der VDN ist ein Lobbyverband der Netzbetreiber, der die Interessen seiner Mitglieder kommuniziert.

Die Aussagen des VDN haben keine rechtsverbindliche Bedeutung.

Ihr Versorger muss Ihnen gegenüber abrechnen, welche Mehrkosten ihn infolge des EEG trafen und dass diese Mehrkosten zutreffend umgelegt wurden.

Die Mehrkosten resultieren nicht allein aus der Vergütung für die abgenommene EEG- Strommenge.

Abzuziehen sind die sonst auch angefallenen Stromerzeugungs- bzw. Strombezugskosten. Ohne die abgenommene und vergütete EEG-Strommenge hätte eine gleichgroße Strommenge ja sonst auch erzeugt oder bezogen werden müssen.

Diese sind unternehmensindividuell:

Wenn Vattenfall Hamburg seinen Strom sonst  ausschließlich teuer über die EEX beziehen will, sind die resultierenden Mehrbelastungen deshalb weit geringer als bei einem Versorger, der seinen Strom zu Kosten weit unterhalb der EEX- Strompreise in Kraftwerken selbst produziert.

Die zur Ermittlung der unternehmensindividuellen Mehrbelastungen in Abzug zu bringenden eigenen Stromerzeugungs- bzw. Strombezugskosten kann der VDN gar nicht kennen.

Das ist nämlich schon keine Frage des Netzbetriebes- der VDN ist der Verband der Netzbetreiber - sondern eine Frage des Stromhandels.

Und diese individuellen Mehrbelastungen, die umgelegt werden , müssen m. E. deshalb exakt nachgewiesen werden.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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