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Autor Thema: Ich hab den Sperrkassierer vor der Tür gehabt  (Gelesen 8504 mal)

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Offline berndh

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Ich hab den Sperrkassierer vor der Tür gehabt
« am: 16. März 2006, 11:20:07 »
Hallo Gemeinde,
Gerstern bekam ich einen aufgeregten Anruf meiner Frau, jemand hat einen Brief eingeworfen, mit per Hand ausgefüllten Beträgen.
Einwurf am 15. und Zahlung soll bis zum 16. erfolgen.

Ich hab schon den ganzen Weg hinter mir,
Einwendung, Widerspruch EVU, erneutes Bestehen auf 315,  Rechnungseingang mit den hlöheren Beträgen, zusenden der korrigierten alten Preise und rückbuchung sowie überweisen der ausgerechneten Beträge.

Stille für 1 Monat, dann Zahlungserinnerung über die kpl. zurückgeforderten Beträge obwohl ich ja etwas überwiesen hatte. Wiederspruch meinerseits mit erwähnung der Gerichtsürteile aus dem Forum, sowie erneuter Auflistung der Umstände und der geleisteten Zahlungen.

Und gestern halt diese Kassieraufforderung und auf dem Brief ist halt auch der Satz vorhanden.
\"Nach Ablauf der Frist werden wir die Versorgung ohne weitere Ankündigung einstellen.\"
Meine Frau war nicht begeistert!!! Ich muss auch an die Nachbarn denken, wir hängen alle an einem BHKW daher nur mein Gasanschluss für mehrere  Familien. Wenn das kalt wird, hab ich nicht nur mit meiner Frau ein Problem.
Die Summe ist durch die Anschlussgröße jetzt bei 2.470€ für 2005 und die Differenz zu den Abschlägen 2006.

Ich hab dann erstmal das Hausverbot ausgesprochen, die Rücknahme der Androhung gefordert und per Fax zum EVU gesendet.
Gleichzeitig Hr. RD Strassenburger bei der Energieaufsicht NRW um Hilfe gebeten.
Er hat dann auch direkt den Geschäftsführer angerufen, der Rückruf erfolgte dann auch schnell.
Allerdings hatte der GF in darauf hingewiesen das in meiner Verbrauchsklasse \"Höchstverbrauch\" eine Preisgleitklausel vereinbart wäre.
Er meinte dann das er leider nichts für mich tun könnte, da die Klausel meinen Einspruch nach 315 ausser Kraft gesetzt hätte.
Vorsichtig wies er auf die Möglichkeit hin das wenn ich in einen Prozess renne die Gefahr exestieren könnte das das EVU teure Expertiesen machen lassen könnte die im Falle der Niederlage aufgrund der Klausel bezahlen dürfte zuzügl. der Prozesskosten.
Da ich aber nie einen Vertrag zur Versorgung hatte, wir sind 2000 durch Ummelden in die Versorgung des Vorbesitzers eingestiegen, habe ich jetzt erstmal die Verträge angefordert.

Heute mit dem bund der Energieverbraucher telefoniert, ich bin ja schon ewig Mitglied, und heut Abend ruft mich die RA an.
Ich hoffe das ich bis dahin die Unterlagen zusammen habe.

Grad hab ich endlich jemanden aus der Sperrabteilung ans Telefon bekommen, laut seiner Aussage kommt heute auf jedenfall keiner vorbei.
Jetzt will ich mal sehen was sich bis nächste Woche klären lässt.

Tschuldigung fürs geschwafel, aber ich musste meinen Frust loswerden.
Hat noch jemand andere Hinweise oder Tipps was noch zu beachten wäre?

Bernd

Offline RR-E-ft

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Ich hab den Sperrkassierer vor der Tür gehabt
« Antwort #1 am: 16. März 2006, 12:16:22 »
@berndh

Die Sperrkassierer kommen manchmal und gehen aber auch ebenso wieder.

Ein Vertrag, selbst mit vereinbarter Preisgleitklausel, hat mit den Bezugskosten der Versorger schon lange nichts mehr gemein.

Die Vorlieferanten haben nämlich zwischenzeitlich verschiedenste Preisnachlässe und Rabatte gewährt, zum einen als Ausgleich des Doppelbestuerungseffekts, zum anderen ein neuer sog. Arbeitspreis 2, der die Bezugspreise weniger stark ansteigen lässt.

Wegen der Verpflichtung zu preisgünstiger Versorgung hätten diese günstigeren Bezugskonditionen jedenfalls an die Kunden weitergegeben werden müssen.

Entsprechende Hinweise finden sich auch hier ab Seite 138 ff.:

http://dip.bundestag.de/btd/15/057/1505790.pdf


Mit anderen Worten:

Eine  vom Versorger als AGB gestellte Preisgleitklausel hätte zumindest angepasst werden müssen, weil andernfalls zwangsläufig der Gewinn des Versorgers unbillig steigt.


Sollte der Versorger nicht einlenken, müssen Sie ggf.gerichtlich vorgehen.

Sehen Sie sich besonders das Urteil des LG Neuruppin aus der Entscheidungssammlung an.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline joebi

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Ich hab den Sperrkassierer vor der Tür gehabt
« Antwort #2 am: 21. März 2006, 11:51:18 »
Sehr geehrter Herr Fricke.
Bedanke mich für den Hinweis auf das Urteil des LG-Neuruppin.Allerdings gibt es in der Entscheidungssammlung 2 Urteile.
Frage  Welches Urteil ist gemeint ?
Mehrere Versuche die entsprechende Seite zu öffnen sind fehlgeschlagen.
Gibt es eine andere Möglichkeit ?

Freundliche Grüsse

joebi

Offline RR-E-ft

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Ich hab den Sperrkassierer vor der Tür gehabt
« Antwort #3 am: 21. März 2006, 12:04:52 »
@joebi

Vom Landgericht Neuruppin gibt es wohl nur dieses Urteil:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=619&file=dl_mg_1141665502.pdf

Mit einer einfachen Modemverbindung kann das Herunterladen der großen Datei (4,28 MB) schon mal etwas länger dauern.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline berndh

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Ich hab den Sperrkassierer vor der Tür gehabt
« Antwort #4 am: 25. März 2006, 17:27:49 »
So dann mal der jetzige Stand der Dinge..
Mehrere Gespräche mit dem Verorger geführt.
Ergebnis:
Ich zahle meine Abschläge nach meiner Berechnung und Aussetzung der Restforderung.
Die Ruhe gilt bis zum nächsten Gerichtsurteil, das in Dortmund grad ansteht.
Darauf wollen Sie sich dann berufen, danach geht es dann weiter.
Also werden wir dann weitersehen.

 

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