Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Spiel mit dem Feuer  (Gelesen 10474 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Spiel mit dem Feuer
« am: 14. Juli 2006, 20:47:46 »
Die GEW Wilhelmhaven GmbH hat in der Wilhelmshavener Zeitung am 1. Juli 2006 eine ganzseitige (3.500 €) Anzeige gebracht.

 
Zitat

Spiel mit dem
F e u e r

Die deutsche kommunale Energieversorgung nimmt den Wettbewerb an. Gleichzeitig setzt sie sich nachhaltig für Versorgungssicherheit und -qualität ein. Deutschland ist hier weltweit führend. Versorgungsqualität ist ein Resultat aus Investitionen der Energieversorger in Erzeugung, Netze und Arbeitsplätze. Aufgabe der Regulierung ist, diese Netznutzungsentgelte so zu genehmigen, dass ausreichende Versorgungsqualität auch weiterhin gewährleistet ist. Diese ist jetzt in Gefahr, denn die Regulierungsbehörden haben sich in einem Positionspapier auf eine extrem restriktive Auslegung der Netzentgeltverordnungen verständigt. Würden diese und weitergehende Pläne zur Anreizregulierung unwidersprochen umgesetzt, wäre die Existenz vieler der rund 700 kommunalen Unternehmen der Energiebranche und ihrer 140.000 Mitarbeiter gefährdet.
Fakt ist: Festsetzungen der Netzentgelte auf Basis des Positionspapiers der Regulierungsbehörden führen bereits im ersten Jahr in vielen Fällen zu einem Rückgang der Erlöse aus dem Netz von rund 20 Prozent und mehr. Dies hat zur Folge, dass es bei einem typischen kommunalen Energieversorgungsunternehmen zu einem Einbruch des Ergebnisses von bis zu 50 Prozent kommt.
Fakt Ist: Die Unternehmen der deutschen Strom- und Erdgaswirtschaft hatten ursprünglich für das Jahr 2006 ein Investitionsvolumen von 4,4 Mrd. Euro im Stromsektor und 1,9 Mrd. Euro im Erdgassektor geplant. Einen Teil dieser Investitionen wollten kommunale Unternehmen in ihren Regionen investieren. Von diesem geplanten Kapitalschub - insbesondere für die regionale Wirtschaft wichtig - wird aufgrund dieser Regulierungspolitik nur noch das absolut Notwendige investiert. Auch mittelfristig werden die Investitionen extrem zurückgehen. Damit stehen bis zu 70.000 Arbeitsplätze in der Zuliefer- und Bauindustrie auf dem Spiel.
Fakt ist: Das Vorgehen der Regulierungsbehörden beruht auf einer rechtlich äußerst fragwürdigen und betriebswirtschaftlich kaum haltbaren Interpretation der Netzentgeltverordnungen. In fast allen strittigen Fällen zeigen sich die Regulierungsbehörden seit Monaten nicht diskussionsfähig und sind nicht zu einem Abrücken von ihrem radikalen Positionspapier bereit. Dies wird zu einer Prozessflut führen.
Fakt Ist: Gerade kleinere und mittlere Unternehmen, die zum Teil besonders effizient sind, werden durch die überbordende Regulierungsbürokratie extrem belastet.
Fakt ist: Der vorgelegte Entwurf der Bundesnetzagentur zur so genannten Anreizregulierung enthält eine alarmierende Regelung: Auf einen Schlag, nämlich zum Start der Anreizregulierung am 01.01.2008, bekommt die Hälfte der Netzbetreiber, deren Kosten oberhalb eines Mittelwertes liegen, nur noch die Entgelte anerkannt. die dem Durchschnittswert entsprechen - unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Für die betroffenen Netzbetreiber sinken die Entgelte also bereits in eineinhalb Jahren nochmals ganz dramatisch, weiteres Vermögen sowie Arbeitsplatze werden vernichtet. Unternehmen werden In ihrer Existenz gefährdet.
Fakt ist: Bei Umsetzung dieser Maßnahmen könnten bis zu 70.000 Arbeitsplätze in der Versorgungswirtschaft wegbrechen.

Fakt ist: Diese Strukturpolitik der Regulierer ist politisch nicht legitimiert. Sie ist sogar in der Politik vielfach nicht bekannt. Sie vernichtet kommunales Vermögen sowie Arbeitsplätze in den Städten und Gemeinden.
Fakt ist aber auch: Die Energieversorger haben die Herausforderungen der Liberalisierung angenommen. Sie haben bereits in den vergangenen Jahren erhebliche Rationalisierungsmaßnahmen einschließlich eines erheblichen Personalabbaus vorgenommen.
Fakt ist aber auch: Die Unternehmen der Versorgungswirtschaft; sind bereit, die Herausforderungen der Regulierung mit unternehmerischen Mitteln zu bewältigen. Den Energieversorgern geht es nicht um eine Blockade der Regulierung. Die Regulierung ist politisch gefordert und wird nicht in Frage gestellt.
Gefordert sind verlässliche Rahmenbedingungen und eine angemessene Reaktionszeit, um gegebenenfalls die Unternehmen auf eine Strukturänderung auszurichten. Folgendes Vorgehen Ist zwingend notwendig:
1.   Die Politik und die Regulierungsbehörden sollten vor sich selbst und der Öffentlichkeit gegenüber deutlich aussprechen, ob und, wenn ja, welchen Strukturwandel sie in der deutschen Versorgungswirtschaft anstreben.
Eine kundennahe und kommunalorientierte Energieversorgung wird unter diesem Zeit- und Kostendruck vielerorts nicht mehr möglich sein. Netze müssten verkauft werden. Im Ergebnis würden die großen Monopole gestärkt. Es stellt sich außerdem die Frage, ob der reine Energievertrieb ohne Netz für Kommunen noch interessant sein wird. Davon hängt ab, ob es eine kommunale Versorgungswirtschaft in der breiten Fläche künftig überhaupt noch geben wird.
Hier sind Bundes- und Landespolitik sowie Regulierer gefordert, klare Position zu beziehen, ob und, wenn ja, welchen Strukturwandel sie In der deutschen Versorgungswirtschaft anstreben. Wenn Bundes- und Landespolitik sowie Regulierer der Meinung sind, dass wir In Deutschland keine kundennahe und kommunalorientierte Energieversorgung auf bisherigem bewahrtem Niveau mehr brauchen, dann müssen die Unternehmen der Energieversorgung die Möglichkeit haben, sich auf diesen Strukturwandel einzustellen.
2.   Für eventuell politisch gewollte Konzentrations- und Abbauprozesse benötigt die kommanale Versorgungswirtschaft Zeit.
Die Geschwindigkeit, mit der die Regulierungsbehörden die Netzentgelte drücken wollen, muss auf ein Maß reduziert werden, das unternehmerisches Handeln ermöglicht. Es liegt im Interesse aller - der Politik, der Bürger, der Kunden, der betroffenen Unternehmen und ihrer Mitarbeiter -, dass sich ein Wandel auf verträgliche Art und Weise vollzieht.
Netzkooperationen, Zusammenlegungen von Netzen, Fusionen von Unternehmen lassen sich allein schon aufgrund kommunalrechtlicher Vorschriften nicht innerhalb weniger Monate zustande bringen. Entsprechendes gilt damit auch für einen einhergehenden harten Personalabbau.
Hier ist die Bandes- und Landespolitik gefordert: Der Zeitplan für die so genannte Anreizregulierung muss so gestaltet sein, dass Stadtwerke ausreichend Zeit haben, um unternehmerisch auf die Aufgaben reagieren zu können.
3.   Die Unternehmen der deutschen Energiewirtschaft brauchen Rechtssicherheit. Eine selbstbewusste und fundierte Regulierung muss den betroffenen Unternehmen Rechtsschutz bieten.
Die Behörden können den Beschwerden gegen ihre Beschlüsse aufschiebende Wirkung zubilligen. Allem Anschein nach machen die Regulierungsbehörden von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch. Und das obwohl die enormen Differenzen zwischen den beantragten und den von den Behörden als genehmigungsfähig anerkannten Entgelten auf äußerst umstrittenen Rechtsfragen beruhen. Sollte gerichtlich festgestellt .werden, dass die behördlich angeordneten Entgeltabsenkungen nicht gerechtfertigt waren, wird es dem Netzbetreiber nicht mehr möglich sein, Nachforderungen an die Kunden zu stellen.
Hier sind die Regulierer gefordert: Im Sinne eines fairen Verfahrens sollten diese offenen Punkte zunächst sachlich durch die Gerichte entschieden werden, ohne bereits wirtschaftlich Fakten zu schaffen. Andernfalls müssten die Unternehmen die Chance haben, die Regulierungsbehörden In Regress nehmen zu können.


Dr. Pia Beckmann   Oberbürgermeisterin der Stadt Würzburg
Helmut Behrendt   Bürgermeister der Stadt Zerbst
Hartmut Boehmer   Bürgermeister der Stadt Bad Hersfeld
Wolfram Dette   Oberbürgermeister der Stadt Wetzlar
Hans-Dieter Dörbaum   Oberbürgermeister der Stadt Mühlhausen
Dr. Joachim Gerhard   Oberbürgermeister der Stadt Ingelheim am Rhein
Dr. Harald Hausmann   Oberbürgermeister der Stadt Halberstadt
Gudrun Heute-Bluhm   Oberbürgermeisterin der Stadt Lörrach
Hans Ulrich Ihlenfeld   Bürgermeister der Gemeinde Hassloch / Pfalz
Karl-Heinz Keller   Bürgermeister der Stadt Karlstadt
Rainer Kinzkofer   Bürgermeister der Gemeinde Veitshöchheim
Andreas Ludwig   Oberbürgermeister der Stadt Bad Kreuznach
Dr. Ulrich Maly   Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Dr. Bernhard Matheis   Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens
Eberhard Menzel   Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven
Stefan Mikulicz   Oberbürgermeister der Stadt Wertheim
Gerhard Möller   Oberbürgermeister der Stadt Fulda
Bernd Moser    Oberbürgermeister der Stadt Kitzingen
Detlef Palm   Bürgermeister der Stadt Reinbeck
Dr. Dieter Salomon   Oberbürgermeister der Stadt Freiburg
Adolf Sauerland   Oberbürgermeister der Stadt Duisburg
Andreas Schütze   Erster Bürgermeister der Stadt Pforzheim
Dr. Eberhard Schulte-Wissermann   Oberbürgermeister der Stadt Koblenz
Siegfried Selinger   Erster Bürgermeister der Stadt Lohr am Main
Ulf Stecher   Bürgermeister der Stadt Heide
Johann Zeh   Bürgermeister der Stadt Lindenberg im Allgäu



In der Allgemeinen Zeitung Mainz heute:

Städte gegen Senkung der Netzentgelte.
Der Städtetag Rheinland-Pfalz wehrt sich gegen das Vorhaben der Regulierungsbehörden von Bund und Länder, die Nutzungsentgelte zu senken.....
... Mit ihrer "sehr begrenzten Sichtweise allein auf den Energiepreis" ignorieren die Regulierungsbehörden die Tatsache, dass viele Stadtwerke andere wichtige öffentliche Aufgaben finanzierten, betonte der Landauer Oberbürgermeister Wolff -etwa die Bäder und den öffentlichen Personennahverkehr. "Es mag ja für eine Regulierungsbehörde weise sein, wenn der Strom einige Prozentpunkte billiger wird - das Land und seine Städte wäre es jedoch mehr als problematisch, wenn dafür dann der Busbetrieb ab 18 Uhr eingestellt wird.

Hier sind es mal die Arbeitsplätze, dort sind es mal der Personennahverkehr die zur Panikmache herhalten müssen.

Aber lieber Herr Wolff, die Bürger haben es satt über ihre Strom-, Gas und Wasserpreise andere sehr defizitäre Betriebe der Städte mitzufinanzieren.

Ihr Herr Kollege Ludwig aus Bad Kreuznach schöpft 3,6 Mio € über einen Gewinnabführungsvertrag die Stadtwerke ab und führt diese den defizitären Badbetrieben für Bäderhaus (Werbeslogen"das schönste Wellnessbad Deutschlands") und Cruceniathermen zu. In der Sparte Wasser sollen die SW KH in 2005 20% Gewinn machen. Und Wasser ist ein Lebensmittel !!!
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Spiel mit dem Feuer
« Antwort #1 am: 14. Juli 2006, 21:21:09 »
@Cremer

Heute im Forum des Bundes der Energieverbraucher:

Städtetag will weiter Quersubventionen


Tatsächlich wohl ein Spiel mit dem Feuer.

 
Fakt ist auch, dass von Amtsträgern, um die es sich bei den Unterzeichnern wohl handelt, öffentlich Gesetzesverstöße eingeräumt und solche auch noch öffentlich gut geheißen werden:

§§ 1, 2 EnWG verpflichten auch kommunale Energieversorger zu einer möglichst preisgünstigen, effizienten, verbraucherfreundlichen  Versorgung mit leitungsgebundener Energie, respektive ohne Berücksichtigung von Kosten des Nahverkehrs, der Schwimmbäder oder sonstigem Trara, der mit der Energieversorgung nichts zu tun hat.

Gerade kommunale Versorgungsunternehmen dürfen nach der eindeutigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht dafür missbraucht werden, der öffentlichen Hand unzulässige Finanzquellen zu erschließen:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f975b56d96c79964390a74eab31c369c&client=%5B%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%2C+%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%5D&client=%5B%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%2C+%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%5D&nr=34187&pos=17&anz=24

Man sollte deshalb daran denken, bei den für die Unterzeichner des Pamphlets zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden  gegen diese eindeutige  öffentliche Zurschautragung von offensichtlichen Gesetzesverstößen zu intervenieren, ja nötigenfalls noch andere Behörden einzuschalten, die ggf. dem Tatverdacht nachgehen mögen, welcher sich da ggf. offenbart.

Amtsträger sind als Teil der öffentlichen Verwaltung (vollziehende Gewalt) gem. Art. 20 III GG an Recht und Gesetz gebunden:

http://dejure.org/gesetze/GG/20.html


Zu Recht und Gesetz zählen auch die Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes, die Bestimmungen der aufgrund des Energiewirtschaftsgesetzes erlassenen Verordnungen über die Netznungsentgelte und die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welche allesamt Beachtung beanspruchen.

Wer als Amtsträger öffentlich dazu aufruft, sich gegen Recht und Gesetz aufzulehnen, der läuft zumindest Gefahr, seine Amtspflichten gröblichst zu verletzen.

Die Unterzeichner sind gerade nicht als Privatpersonen aufgetreten, sondern ausdrücklich in ihrer Eigenschaft als Amtsträger unter Nennung ihrer Amtsbezeichnungen.

Zuständige Rechtsaufsichtsbehörden bestehen nach den Gemeinde- und Kommunalordnungen der einzelnen Bundesländer für folgende Amtsträger:

Dr. Pia Beckmann Oberbürgermeisterin der Stadt Würzburg
Helmut Behrendt Bürgermeister der Stadt Zerbst
Hartmut Boehmer Bürgermeister der Stadt Bad Hersfeld
Wolfram Dette Oberbürgermeister der Stadt Wetzlar
Hans-Dieter Dörbaum Oberbürgermeister der Stadt Mühlhausen
Dr. Joachim Gerhard Oberbürgermeister der Stadt Ingelheim am Rhein
Dr. Harald Hausmann Oberbürgermeister der Stadt Halberstadt
Gudrun Heute-Bluhm Oberbürgermeisterin der Stadt Lörrach
Hans Ulrich Ihlenfeld Bürgermeister der Gemeinde Hassloch / Pfalz
Karl-Heinz Keller Bürgermeister der Stadt Karlstadt
Rainer Kinzkofer Bürgermeister der Gemeinde Veitshöchheim
Andreas Ludwig Oberbürgermeister der Stadt Bad Kreuznach
Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Dr. Bernhard Matheis Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens
Eberhard Menzel Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven
Stefan Mikulicz Oberbürgermeister der Stadt Wertheim
Gerhard Möller Oberbürgermeister der Stadt Fulda
Bernd Moser Oberbürgermeister der Stadt Kitzingen
Detlef Palm Bürgermeister der Stadt Reinbeck
Dr. Dieter Salomon Oberbürgermeister der Stadt Freiburg
Adolf Sauerland Oberbürgermeister der Stadt Duisburg
Andreas Schütze Erster Bürgermeister der Stadt Pforzheim
Dr. Eberhard Schulte-Wissermann Oberbürgermeister der Stadt Koblenz
Siegfried Selinger Erster Bürgermeister der Stadt Lohr am Main
Ulf Stecher Bürgermeister der Stadt Heide
Johann Zeh Bürgermeister der Stadt Lindenberg im Allgäu


Auch die eigenen Ministerpräsidenten der Bundesländer können angeschrieben werden, um ggf. die notwendige Aufsicht wahrzunehmen.

Vielleicht verfasst ja der eine oder andere mal einen entsprechenden Leserbrief an sein Lokalblättchen, um eine entsprechend sachliche Diskussion zu eröffnen und eine Eingabe an die Rechtsaufsichtsbehörde, um eine Überprüfung des Vorgangs in Gang zu setzen.

Auch der Petitionsausschuss des Landtages kann richtiger Adressat sein, wenn es darum geht, solche außergewöhnlichen Vorgänge zu monieren.

Zu fragen ist auch, ob etwa für diese Inserate auch noch öffentliche Mittel verwandt wurden. Das dürfte als nächstes einer näheren Untersuchung bedürfen.

Fakt ist auch, dass Amtspflichtverletzungen jedenfalls nicht aus öffentlichen Mitteln bestritten werden dürfen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline biene

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 386
  • Karma: +0/-0
Spiel mit dem Feuer
« Antwort #2 am: 15. Juli 2006, 08:55:28 »
hallo zusammen,

das ist ja ein starker "Hammer" - mich wundert, dass die Anzeige nur in Wilhelmshavener Blatt  kam -  wenn ich doch bis nach Würzburg die Bürgermeister-Unterschriften sehe....

Meiner Meinung nach sollte hier sofort eine Überprüfung gemacht werden - oder?

Gruß Biene

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Spiel mit dem Feuer
« Antwort #3 am: 15. Juli 2006, 18:36:53 »
@biene,

bin schon dabei.

entspr. Schreiben an unseren OB geht die Woche raus, nachrichtlich an die Tagespresse. Ebenso verfasse sich gleichalutende Schreiben an die anderen OB\'s von RP.

Beschwerdeschreiben mit Aufforderung nachzufassen an:
- das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW),
- dem MP von RP,
- Kommunalaufsicht die ADD bzw. Innenministerium etc.
- Städtetag mit Hinweis was da seine Mitglieder wohl machen und dass auch hier der Städtetag "über das Ziel hinausgeschossen ist?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Kaktusfreund

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 19
  • Karma: +0/-0
Spiel mit dem Feuer
« Antwort #4 am: 08. August 2006, 11:51:50 »
@ Cremer

Gibt es eigentlich auf das Schreiben an die Kommunalaufsicht schon eine Reaktion?

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Spiel mit dem Feuer
« Antwort #5 am: 08. August 2006, 12:45:02 »
@Kaktusfreund,

ja, es wäre aber alles in Ordnung

[/img]
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline taxman

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 592
  • Karma: +0/-0
Spiel mit dem Feuer
« Antwort #6 am: 08. August 2006, 13:29:10 »
Und mit welcher Begründung?
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Spiel mit dem Feuer
« Antwort #7 am: 08. August 2006, 15:07:21 »
wörtlich auszugsweise:

Die Kommunalaufsicht beinhaltet die Aufsicht des Staates über die Gemeinden und Gemeindeverbände. Sie wird ausschließlich im öffentlichen Interesse, nicht aber im privaten Interesse ausgeübt, d.h. sie verfolgt den Zweck, das allgemeine staatliche Interesse an einer gesetzmäßigen Verwaltung im gemeindlichen Bereich durchzusetzen. Vor dem Hintergrund des kommunalen Selbstverwaltungsrechts ist der Kommunalaufsichtsbehörde nur eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit, nicht aber der Zweckmäßigkeit des kommunalen Handelns möglich.

Ausgehend von Ihrem Schreiben ist als Ergebnis einer Überprüfung der Angelegenheit festzuhalten, dass ein aufsichtsbehördlich relevanter Rechtsverstoß durch die Unterzeichnung des Statements seitens der Oberbürgermeister und Bürgermeister nicht vorliegt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline taxman

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 592
  • Karma: +0/-0
Spiel mit dem Feuer
« Antwort #8 am: 08. August 2006, 15:25:40 »
Die Quersubventionierung ist doch rechtwidrig!

Wenn nun die OB´s zur Aufrechterhaltung der Quersubventionierung aufrufen, dann ist doch dies ein Aufruf zum Rechtsbruch!

Das BGH-Urteil ist doch für alle bindend und wirkt nicht nur über den Einzelfall hinaus, oder?

Zitat:
Ausgehend von Ihrem Schreiben ist als Ergebnis einer Überprüfung der Angelegenheit festzuhalten, dass ein aufsichtsbehördlich relevanter Rechtsverstoß durch die Unterzeichnung des Statements seitens der Oberbürgermeister und Bürgermeister nicht vorliegt.

Da würde ich sagen oh doch!

taxman
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Spiel mit dem Feuer
« Antwort #9 am: 08. August 2006, 21:43:08 »
@taxman,

dann lesen Sie mal die Antwort unseres OB\'s von Bad Kreuznach.

Die ADD hat ihm eine Kopie des Antwortbriefes an mich weitergeleitet, ohne dies in meinem Schreiben mitzuuteilen.

Da muss ich nun die ADD rügen !!
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz