Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Stromspere - Kosten für einen Rechtsanwalt

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hellblaueszebra:
Hallo,

vorab ich habe keine Rechtschutzversicherung.
Ich habe bei den Stadtwerken einen Widerspruch nach § 315 Abs. 3 Satz 2> BGB gemacht und will jetzt die Abschlagszahlungen kürzen bzw. den letzten Abschlag aussetzten damit es nicht zu einer Überzahlung kommt.
Laut meinem Zählerstand würde es zu einer Überzahlung kommen, wenn ich weiter die geforderten Abschlagszahlungen bezahlen würde.

Kann ich die Anwaltkosten, wenn ich mich gegen eine Stromsperre
wehren muss auf die Stadtwerke abwälzen ?
Oder muss ich erst den Anwalt bezahlen und dann die Kosten von den Stadtwerken einklagen ?

Danke.

Gruß

Cremer:
@hellblaueszebra,

also Abschlag kürzen ist der richtigfe Weg.

Grundsätzlich wer verliert, zahlt.

Aber warum werden Sie nicht Mitglied im Energieclub und zahlen noch 10 € Prozesskostenbeitrag, dan nwird Ihnen auch im Streitfall geholfen.

Außerdem:

So schnell wird nicht gesperrt !!!!

Und wenn konkret eine Sperrankündigung kommt, hinterlegen Sie zunächst eine Schutzschrift am AG.
Aber dsie kommt nicht, da bin ich überzeugt.

hellblaueszebra:
@Cremer

\"Aber warum werden Sie nicht Mitglied im Energieclub und zahlen noch 10 € Prozesskostenbeitrag, dann wird Ihnen auch im Streitfall geholfen. \"

Würde ich gerne, aber ist es dafür nicht schon zu spät ??
Wo fängt der Streitfall an ?
Wenn ich die erste Mahnung bekomme oder erst wenn die Stromsperre angedroht wird ?

Ich fühle mich auch schon durch eine Formulierung wie \" Sie müssen in innerhalb der nächsten 2 Wochen mit der Einstellung der Stromversorgung rechnen\"  bedroht auch ohne das ein konkretes Datum benannt wird.

Wird mir dann auch geholfen ?

Danke.

Gruß

RR-E-ft:
@Cremer

Gibt es den Energieclub nicht nur bei den SW KH?

hollmoor:
Der Streitfall fängt an,wenn sie der Versorger verklagt!

Zur Sperrandrohung gibt es hier genügend Treads,in denen ausführlich erklärt wird,wie man sich verhalten bzw.was man unternehmen muß,falls es zu einer konkreten Sperrandrohung mit gesetzter Frist kommt

Ein bißchen Eigeninitiative ist schon angebracht.

Siehe auch hier:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1717&

Vorab an den Versorger mal ein entsprechendes Schreiben ,m.entsprechenden Hinweisen bzw.aktuellen Urteilen zur Sperrandrohung,hilft oftmals!

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