Energiepreis-Protest > Stadtwerke Dreieich

Preisgleitklausel schließt § 315 aus ?

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gynterfriedrich:
Ist bei einem Gassondervertrag mit Preisgleitklausel der §315 nicht anwendbar ?

In einem Mahnschreiben auf meinen Widerspruch zu Gaspreiserhöhung zum 1.10.06 argumentieren die Stadtwerke Dreieich:

Die Billigkeitskontrolle nach §315 BGB setzt voraus, dass der Gaspreis einseitig vom Versorgungsunternehmer festgelegt wird. \"Fehlt es an einem eiseitigen Preisbestimmungsrecht, ist sowohl eine direkte als auch indirekte Anwendung des § 315 BGB ausgeschlossen \"...
Vorliegend wurde in dem mit Ihnen geschlossenen Gassondervertrag eine sog. Preisgleitklausel vereinbart, die den Preis für Gasleiferungen nach einer Kalkulationsformel festlegt ... AP = 0,092 HEL ... Der Arbeitspreis hängt somit von objektiven Kriterien ab. Bei einer Preiserhöhung auf der Grundlage einer Preisgleitklausel ist die Erhöhung nicht nach §315 BGB gerichtlich überprüfbar, weil keine einseitige Leistungsbestimmung vorliegt ...

In meinem Versorgungsvertrag von 1995 ist lediglich erwähnt: der Arbeitspreis ändert sich in Abhängigkeit vom Heizölpreis. Die Stadtwerke drohen nun, den von mir einbehaltenen Teil der Nachzahlung (130 Euro) gerichtlich durchzusetzen.

Muß ich nun die Segel streichen ? Wie teuer kann eine gerichtliche Auseinandersetzung für mich werden ?

Cremer:
@gynterfriedrich,

Bitte Lesen Sie die Threads der vergangenen Wochen, insbesondere bei Grundsatzfragen, ist zwar viel Arbeit, gibt aber viel her.

Ferne rbitte unter energienetz.de lesen \"Fragen  und Antworten\" etc.

Wir können nicht für jeden neuen Leser alle Argumente erneut wiederholen, haben Sie bitte dafür Verständnis.

In Ihrem Fall gilt ebenfalls bei dem (allgemeinen) Sondervertrag, es ist ja ein Tarifvertrag, die Anwendbarkeit des § 315 BGB.

gynterfriedrich:
Leider sind die Ausführungen hier für einen einfach gestrickten Menschen wie mich genauso wenig Hilfe wie die Argumente der Stadtwerke...

Ja was ist denn nun ? ...
Mit einem runtergeladenen 11seitigen Urteil zum Thema und einem unverbindlichen Satz wie \"Preisgleitklauseln sind  O F T nicht geeignet, die Billigkeitskontrolle nach § 315 abzuwenden\" gewinne ich keine Klarheit und muß es lassen oder einen Rechtsanwalt persönlich aufsuchen.

Vielen Dank für die nunterlassene Hilfeleistung

Napez:
@gynterfriedrich

Jetzt sollten wir den Ball aber mal ein wenig flach halten. Natürlich kann in diesem Forum nicht jeder eine Einzelberatung erwarten. Am besten mal unter dem Stichwort \"Preisgleitklausel\" suchen. Auch im entsprechenden Themenbereich mal schauen, ob über den eigenen Anbieter schon etwas vermeldet wurde. Man ist hier ganz selten der Erste mit einem Problem. Für mich sieht das im konkreten Fall nach dem üblichen Bluff der Energieversorger aus. Sie versuchen es halt. Frustriert sich seinem Schicksal ergeben, ist mit Sicherheit die unsinnigste Lösung.

Gruß

Napez

gynterfriedrich:
Sorry, der Ton war etwas daneben, aber ich habe bisher wirklich nichts handfestes gefunden. Danke für die Suchtipps

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