Hallo,
ich habe Anfang 2005 per Musterschreiben Widerspruch wegen Unbilligkeit beim Gaslieferanten eingelegt. Die fälligen Abschläge wurden daraufhin per Dauerauftrag von mir überwiesen.
Durch einen im Vergleich zu 2004 deutlich geringeren Verbrauch ergibt sich in der Jahresrechnung eine Forderung des Versorgers zu ca. 28EUR Nachzahlung, bei meiner Korrektur auf die von mir akzeptierten Preise komme ich auf eine Überzahlung meinerseits von 58EUR.
Kann ich diese Überzahlung gefahrlos bei der nächsten Abschlagszahlung abziehen?