Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Was kann ich tun?  (Gelesen 6209 mal)

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Offline pepples25

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Was kann ich tun?
« am: 08. März 2006, 12:21:58 »
Man was bin ich sauer, seit dem wir hier im Haus wohnen wurde immer der Stromzähler und er Gaszähler von ein und der selben Person abgelesen und wir bekamen danach eine Jahresrechnung von EON.

Gut am Montag kommt ein Brief: Wir begrüßen Sie als neues Mitglied bei EON gültig seit März 2003. Hallo?!!?? Ich mir noch nicht weiter bei gedacht.

Gestern kommt ein Brief Betrag für Strom März 2003 - August 2005: 3462 Euro. Zahlbar bis 15.3.2006!!! Hallo?!?!? Ich habe erst mal nicht schlecht gestaunt und dei dann angerufen was das soll.

Sie haben das immer vergessen uns zu schicken udn das ist nunmal jetzt die Gesamtforderung daran könnte sie auch nichts ändern!

Das kann doch nicht wahr sein, verjährt das nicht irgendwann?

Man was bin ich sauer!

Offline RR-E-ft

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Was kann ich tun?
« Antwort #1 am: 08. März 2006, 12:39:25 »
@pepples25

Um welche E.ON- Filiale handelt es sich denn?

Mitglied werden Sie nicht geworden sein, sondern Kunde eines führenden Energiedienstleisters.

Immerhin wurde wohl jahrelang ohne Zahlung Energie nach Hause geliefert. Respekt!

Wenn man so ggf. bei vieln Kunden vorgegangen ist, können sich die gleichwohl ausgewiesenen Jahresergebnisse noch mehr sehen lassen.

Möglicherweise werden jetzt noch einmal \"stille Reserven\" gehoben.

In Ordnung ist das sicher nicht, weil eine jährliche Abrechnung in den AVBV vorgesehen ist.

Verjähren können die Forderungen nicht, weil die Fälligkeit und somit der Verjährungsbeginn frühestens zwei Wochen nach Rechnungszugang eintritt.

Trotzdem Sie E.ON- Kunde sind, hatten Sie sicher nicht die Vorstellung, die ersten Jahre vollkommen kostenlos versorgt zu werden.

Für die Neukundenaquise werden geringere Beträge aufgewandt....

Deshalb werden die Forderungen auch nicht verwirkt sein.

Indes:

Die in Rechnung gestellten Preise hatten Sie sicher nicht explizit vereinbart, so dass die Preise vom Versorger sicher gem. § 315 BGB einseitig bestimmt wurden. Diese finden Sie jetzt ggf. erstmals auf der Rechnung aufgedruckt. Über zwischenzeitliche einseitige Preisänderungen hatte man Sie sicher auch gar nicht informiert....

Immerhin können Sie womöglich eine wundersam anmutende Preisentwicklung allein in ein und der selben Rechnung ershen, nicht nachvollziehen.

Dagegen kann man die Unbilligkeit einwenden und danach ggf. tapfer verhandeln:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2823

Eine dem Grunde nach bestehende Forderung ist danach der Höhe nach nicht bestimmt und deshalb bis auf weiteres nicht verbindlich und fällig.

Es hängt dann am Versorger, wie lange er den bisherigen \"Warenkredit\" als \"Finanzkredit\" fortsetzt oder ggf. klagt.

Mehr kann man als Kunde sicher nicht tun....

Nicht unbedingt ein Grund, sauer zu sein- jedenfalls nicht für Sie.

Vielleicht hängt die Erinnerung an Sie als Kunden daran, dass nun Bargeld für ein Engagement in Spanien gebraucht wird....



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline pepples25

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Was kann ich tun?
« Antwort #2 am: 08. März 2006, 12:47:34 »
Danke für die schnelle Antwort!

Ich war und bin auch immer noch der Meinung das ich das alles regelmäßig bezahlt habe, der Zählerstand von Strom und auch von Gas wurde beim EInzug abgelesen und auch jährlich immer wieder. Die Gasjahressrechnung kam und da es sind um den selben Anbieter handelte habe ich gedacht das da die Strompreise schon mit drin sind.

Es kamen also insgesamt 3 Rechnungen auf einmal, alle im seperaten Briefumschlag. Einmal von März 2003 - August 2003 dann von September 2003 - August 2004 und einmal von September 2004  August 2005. Mit den Zählerständen die sie abgelesen haben.

Die mussten sie ja irgendwo haben. Warum stellen sie das erst nach 3 Jahren fest das ich angeblich noch nichts bezahlt habe? Wieso soll cih nach so langer Zeit auch noch rückwirkend was zahlen, obwohl ich mir keine Schuld bewusst bin?

Offline RR-E-ft

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Was kann ich tun?
« Antwort #3 am: 08. März 2006, 12:54:00 »
@pepples25

Es kommt nicht darauf an, ob man sich einer Schuld im Sinne einer Verbindlichkeit bewusst ist, sondern darauf, ob eine in Anspruch genommene Leistung schon bezahlt wurde oder nicht.

Und es scheint so, dass Leistungen des EVU bisher noch nicht abgerechnet und bezahlt wurden.

Die Zählerstände in den Rechnungen können auf tatsächlich abgelesenen Zählerständen oder auf Verbrauchsschätzungen beruhen.

Manchmal ist es so, dass Energieverbraucher in Zeiten höherer Preise einen  höher geschätzten Verbrauch haben:

http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID2364098_REF2436,00.html


Verbindlichkeiten haben mit Schuld im moralischen/ ethischen Sinne wenig zu tun.

Das ist die eine Seite der Medaille.
Die andere hatte ich Ihnen versucht aufzuzeigen.

Das sind gute Voraussetzungen, den Preis zu drücken oder eine Ratenzahlung  zu vereinbaren.

Sie sollten auch die zuständige Energieaufsichtsbehörde über den Vorgang informieren.

Von dort aus könnte ggf. der Frage nachgegangen werden, ob es sich um einen Einzelfall oder eine gewisse Methode handelt.

Im letzteren Fall stünde zu besorgen, dass bei den Anträgen auf Tariferhöhungen die Kosten- und Erlöslage des Unternehmens unzutreffend gezeichnet wurde, weil in den Perioden entstehenden Kosten keine periodengleichen Erlöse gegenübergestellt wurden, die erst später realisiert werden sollten.

Dies wäre ggf. geeignet, dass Bild, welches die Behörde zur Grundlage ihrer Entscheidung macht, zu verfälschen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Was kann ich tun?
« Antwort #4 am: 08. März 2006, 14:19:52 »
@pepples25,

legen Sie Widerspruch ein und akzeptieren nur den Preis vom März 2003.

Teilen Sie dies schriftlich mit.

Errechnen Sie Ihre eigene Jahresrechnung und teilen dies dem Versorger mit.

Natürlich müßten Sie diese Differenz zahlen.

Ich würde aber auch Ratenzahlungen vorschlagen. Schließlich war es nicht Ihr Versäumnis, Rechnungen zu stellen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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