@pepples25
Um welche E.ON- Filiale handelt es sich denn?
Mitglied werden Sie nicht geworden sein, sondern Kunde eines führenden Energiedienstleisters.
Immerhin wurde wohl jahrelang ohne Zahlung Energie nach Hause geliefert. Respekt!
Wenn man so ggf. bei vieln Kunden vorgegangen ist, können sich die gleichwohl ausgewiesenen Jahresergebnisse noch mehr sehen lassen.
Möglicherweise werden jetzt noch einmal \"stille Reserven\" gehoben.
In Ordnung ist das sicher nicht, weil eine jährliche Abrechnung in den AVBV vorgesehen ist.
Verjähren können die Forderungen nicht, weil die Fälligkeit und somit der Verjährungsbeginn frühestens zwei Wochen nach Rechnungszugang eintritt.
Trotzdem Sie E.ON- Kunde sind, hatten Sie sicher nicht die Vorstellung, die ersten Jahre vollkommen kostenlos versorgt zu werden.
Für die Neukundenaquise werden geringere Beträge aufgewandt....
Deshalb werden die Forderungen auch nicht verwirkt sein.
Indes:
Die in Rechnung gestellten Preise hatten Sie sicher nicht explizit vereinbart, so dass die Preise vom Versorger sicher gem. § 315 BGB einseitig bestimmt wurden. Diese finden Sie jetzt ggf. erstmals auf der Rechnung aufgedruckt. Über zwischenzeitliche einseitige Preisänderungen hatte man Sie sicher auch gar nicht informiert....
Immerhin können Sie womöglich eine wundersam anmutende Preisentwicklung allein in ein und der selben Rechnung ershen, nicht nachvollziehen.
Dagegen kann man die Unbilligkeit einwenden und danach ggf. tapfer verhandeln:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2823Eine dem Grunde nach bestehende Forderung ist danach der Höhe nach nicht bestimmt und deshalb bis auf weiteres nicht verbindlich und fällig.
Es hängt dann am Versorger, wie lange er den bisherigen \"Warenkredit\" als \"Finanzkredit\" fortsetzt oder ggf. klagt.
Mehr kann man als Kunde sicher nicht tun....
Nicht unbedingt ein Grund, sauer zu sein- jedenfalls nicht für Sie.
Vielleicht hängt die Erinnerung an Sie als Kunden daran, dass nun Bargeld für ein Engagement in Spanien gebraucht wird....
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt