Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Estw Erlangen  (Gelesen 10735 mal)

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Offline Menace

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Estw Erlangen
« am: 07. März 2006, 10:13:48 »
Die ESTW sind dazu übergegangen, unter Berufung auf LG Heilbronn, AG Grevenbroich, AG Oldenburg, AG Goslar und unter dem schon mehrfach hier erwähnten Hinweis auf marktübliche Preise und der \"nachgewiesenen\" lediglichen Weitergabe der Bezugskosten Ihren Einsprüchlern Termin-Mahnungen zu versenden, die eine Androhung der Vertragskündigung beeinhalten.
Hiermit soll der §315 ausgehebelt werden!
Habe den detailierten Sachverhalt an den BEV /die kartellbehörde weitergeleitet
Be prepared.

Gruß,

Menace :evil: [/u][/b]

Offline Graf Koks

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Estw Erlangen
« Antwort #1 am: 07. März 2006, 10:34:19 »
@Menace:


Das wird ein Schuss ins Bein; gemäß § 36 EnWG ist der Versorger als Gebeitsversorger zur Versorgung verpflichtet - und zwar zu kostengünstigen Preisen (§ 1 EnWG), vgl. LG Mönchengladbach 7 O 116/05.

Dem kann sich der GVU nicht entziehen, indem er seine Kunden \"in den Markt verabschiedet\".

Also: Kein Grund zur Aufregung. We are prepared.


M.f.G. aus Berlin
der Graf

Offline Cremer

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Estw Erlangen
« Antwort #2 am: 07. März 2006, 11:05:27 »
@Menace,

seien Sie beruhigt.

Der BGW hat mit Rundschreiben vom 23.2.06 an seine Mitglieder aufgefordert, Mahnungen an säumige Kunden weiterhin zu verschicken, jedoch die Sperrandrohungen wegzulassen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Menace

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Estw Erlangen
« Antwort #3 am: 10. März 2006, 09:48:57 »
@ Graf Koks/Cremer

Vielen Dank für die beruhigenden Worte.
Kennt trotzdem jemand Fälle, wo der Versorger Verträge gekündigt hat oder dies beabsichtigt hat? Habe hierzu nichts in den Threads/FAQ gefunden.
In der BEV-Depesche wird vorgeschlagen, ein Feststellungsverfahren einzuleiten. Wann muss man hier aktiv werden und wie geht das? Oder genügen einstweilige Verfügungen?

Prepare me more!

Thx,

Menace

Offline RR-E-ft

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Estw Erlangen
« Antwort #4 am: 02. August 2006, 11:34:00 »

 

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