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Autor Thema: GEWS - Gas- und E-Werk Singen  (Gelesen 8101 mal)

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Offline merkle

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GEWS - Gas- und E-Werk Singen
« am: 05. März 2006, 21:50:10 »
Hallo,
nachdem ich mittels Musterbrief einer Erhöhung von 25% innerhalb von 5 Monaten wiedersprochen habe, bekam ich zunächst ein Schreiben von der GEWS, dass die Preiserhöhung erklären soll - was definitiv nicht wirklich getan wurde. Im Schreiben wurde ebenfalls ein pseudo Angebot gemacht - gleiche Raten wie bisher, aber am Jahresende wird abgerechnet zum gültigen Preis - natürlich wurde auch Druck ausgeübt. Wahrscheinlich ist dies ganz normal.
Ich habe dann am 2.2.06 pünktlich meine erste Rate überwiesen mit dem Vermerk \"Abschlag laufender Monat\". Bereits am 16.2.06 bekam ich eine erste Mahnung, dass mein Abschlag noch nicht eingegangen sei. Die Mahnung enthält bereits 3 Euro Mahngebühr. Ich habe dann nochmals einen Brife an GEWS aufgesetzt, wobei ich nochmals meine Haltung bekräftigt habe und eine Kopie des Umsatzauszugs des Kontos mitgeschickt, der belegt, dass ich am 2.2.06 die Überweisung vorgenommen habe. Der Brief ging am 21.2.06 raus.

:!:
Am 2.3.06 habe ich die 2. Mahnung erhalten, dass meine Bezahlung immer noch aussteht. Die 2. Mahnung enthält bereits noch zusätzliche 5 Euro Mahngebühr. In der 2. Mahnung wird angedroht, dass es keine 3. Mahnung geben wird und es wird mit der Einstellung der Energieversorgung gemäß §33(2) AVBEltV bzw. AVBGasV gedroht. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass bei einer Sperrung des Gaszählers weitere Kosten  bei der Wiederinbetriebnahme der Gasanlage durch ein Installationsunternehmen für uns entstehen.

:?:
Darf GEWS meinen Brief und auch die durchgeführte Überweisung (pünktlich) ignorieren? Kann die GEWS wirklich in diesem Fall die Gaslieferung einstellen?

Für Hilfe und Unterstützung bin ich dankbar.
Besten Dank.

Offline Cremer

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GEWS - Gas- und E-Werk Singen
« Antwort #1 am: 05. März 2006, 22:50:29 »
@merkle,

ich setze voraus, dass Sie Widerspruch gemäß Musterbrief und nach § 315 BGB eingelegt haben.

Dann empfehle ich ein erneutes Schreiben an die Rechnungsabteilung/Mahnabteilung  adressiert, sie möge sich bitte mit der Kundenabteilung in Verbindung setzen dass Widerspruch eingelegt wurde, somit Mahngebühren nicht anfallen.

Ferner wurden die Abschläge mit Vermerk \" auf den jeweiligen Monat\" geleistet und gemäß Musterbrief ist eine Aufrechnung auf alte Forderungen nicht statthaft sind.

Schreiben Sie :

\"sofern Ihre Mahnforderungen mit der konkreten Drohung der Sperre nicht bis zum 9.3.06 schriftlich bei mir eingehend zurückgenommen wird, ergeht Strafanttag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Mahnung und Sperrandrohungen nach Widerspruch gemäß § 315 sind rechtswidrig\"
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline merkle

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GEWS - Gas- und E-Werk Singen
« Antwort #2 am: 06. März 2006, 21:09:12 »
vielen Dank für ihre schnelle Antwort und Unterstützung.

Ich habe heute meinen Kontoauszug bekommen und festgestellt, dass die GEWS meine Zahlung abgewiesen hat ohne die Angabe eines Grunds. Eine nochmalige Überprüfung hat ergeben, dass die Kontonummer und BLZ korrekt waren, jedoch das Vertragskonto nicht aufgeführt war. Ich vermute, dass dies der Grund war.

Nach einem Anruf bei der Mahnstelle wurde mir gesagt, dass falls das Vertragskonto fehlt, sie dieses selbstständig herausfinden. Die Mahnstelle hat aber von einem Einschreibebrief von uns nichts gehört und gesehen.
Ich habe dann erwähnt, dass wir die Preiserhöhung in dieser Form nicht akzeptiert haben. Die Folge ist wohl, dass meine gesamte Korrespondenz nicht den normalen Weg geht, sondern von ganz spezifischen Bearbeitern übernommen wird. Von diesen hat das Mahnwesen keine Information erhalten. Es zeigt sich, dass dadurch eine viel strengere Kontrolle und Überwachung bzw. geringere Toleranz stattfindet.

Ein Glück war der Sachbearbeiter in der Mahnung ein verständiger Mitarbeiter und hat sich der Sache angenommen.

Ich hoffe, dass ich den von dir aufgeführten Schriftverkehr nicht benötigen werde. :)

Besten Dank.

Offline DieAdmin

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GEWS - Gas- und E-Werk Singen
« Antwort #3 am: 18. Mai 2007, 08:35:01 »
Siehe hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=6374

@Merkle,

bitte das nächste Mal vorher nach den Versorger suchen und dann auf den Button "Antwort erstellen" klicken ;)

Offline elmex

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GEWS - Gas- und E-Werk Singen
« Antwort #4 am: 18. Mai 2007, 12:53:09 »
Sofern Sie mit den GEWS einen sog. Sondervertrag abgeschlossen haben, kommt eine Einwendung nach § 315 grundsätzlich nicht in Betracht. Fraglich ist allerdings, ob der Vertrag eine wirksame Preisanpassungsklausel enthält. Da dies eigentlich nicht der Fall sein kann, waren die vergangenen Preiserhöhungen unwirksam und es gilt nach wie vor der Anfangspreis, der beim damaligen Vertragsschluss ausgehandelt wurde.

Falls Sie dem widersprechen wollen, so müssten Sie die Erhöhungen nach § 307 BGB verweigern.

Wie bereits mehrfach im Forum erwähnt wurde, ist entgegen der Ansicht des Herrn Cremer ein Drohen mit der StA nicht sehr zielführend und sollte unterbleiben. Falls der Versorger rechtswidrig handelt, so weiss er dies meist selbst sehr gut. Einer angedrohten Sperre muss auf andere Weise entgegnet werden. Hierzu finden Sie mittels Suchfunktion viele Beiträge im Forum, insbesondere die des Kollegen Fricke...

 

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