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Autor Thema: Wie oft wäre eine 2%ige Erhöhung angemessen?  (Gelesen 7183 mal)

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Offline Wusel

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Wie oft wäre eine 2%ige Erhöhung angemessen?
« am: 23. Oktober 2005, 16:04:34 »
Hallo,
mein Gasversorger (EVI, Stadt Hildesheim) hat Ende letzten Jahres den Gaspreis deutlich erhöht. Ich habe mit Musterschreiben widersprochen und eine max. Erhöhung von 2% zugebilligt. (das Antwortschreiben der EVI bestand aus den üblichen Textbausteinen...)
Letzten Monat haben sie eine zweite deutliche Erhöhung zum 01.08.05 bekanntgegeben, der ich demnächst ebenfalls wiedersprechen werde. Wäre jetzt eine Erhöhung um 2% wieder angemessen (wie im letzten Jahr)?
Für das Frühjahr 2006 wurde noch einmal eine dritte Erhöhung in Aussicht gestellt. Wäre auch hier wieder eine 2%ige Erhöhung angemessen?

Oder jetzt und im Frühjahr stur stellen und keinerlei Erhöhung akzeptieren?
Was meint Ihr?

Grüße
Wusel

Offline Harry01

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Wie oft wäre eine 2%ige Erhöhung angemessen?
« Antwort #1 am: 23. Oktober 2005, 17:35:12 »
@Wusel

Schon bei der ersten Erhöhung waren die 2% unangemessen. Also brauchen Sie auch bei weiteren Erhöhungen keine 2% zubilligen. Wenn der Versorger nicht durch Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen nachweist, daß die Erhöhungen nach billigem Ermessen erfolgt sind, brauchen Sie überhaupt keine Erhöhungen akzeptieren. Legen Sie einfach bei jeder Erhöhung Widerspruch gemäß dem Musterbrief ein und nehmen Sie den Passus mit den 2% einfach aus dem Schreiben heraus.

Offline Schwalmtaler

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Wie oft wäre eine 2%ige Erhöhung angemessen?
« Antwort #2 am: 24. Oktober 2005, 08:34:29 »
Moin Wusel,

ergänzend zu Harry01 möchte ich nur anmerken, das sie bei Ihrer Gegenrechnung die 2% von beginn an weglassen können (m.E. auch sollten). Sie hatten dem Versorger beim 1. Widerspruch den alten Preis und 2% angeboten. Mit seiner Rechnung macht er aber deutlich, das er dieses Angebot nicht anmehmen will und fordert seinen neuen Preis. Damit sind sie nicht mehr an ihr 2%-Angebot gebunden. Ich hoffe sie haben im Laufe der Widersprüche auch mal den ganzen Preis in Frage gestellt!

Offline chrikap

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Wie oft wäre eine 2%ige Erhöhung angemessen?
« Antwort #3 am: 27. Oktober 2005, 02:09:20 »
Zitat von: \"Harry01\"
@Wusel
Legen Sie einfach bei jeder Erhöhung Widerspruch gemäß dem Musterbrief ein und nehmen Sie den Passus mit den 2% einfach aus dem Schreiben heraus.


Hallo

möchte mich da da mal einklinken.

Muß man eigentlich jeder neuen Gaspreiserhöhung immer wieder auf`s Neue widersprechen?
Ich habe vor ca. 6 Monaten per Musterbrief und Kündigung der Einzugsermächtigung reagiert und bezahle meine Abschläge berechnet nach  den Gaspreisen Stand März 2003. In diesen 6 Monaten hat mein Gasversorger 1mal die Preise erhöht. Bedarf das jetzt eines neuen Musterbriefs ?

Gruß Christoph Kappus

Offline Schwalmtaler

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Wie oft wäre eine 2%ige Erhöhung angemessen?
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2005, 09:47:31 »
Hallo Chrikap,

wie schon oft hier im Forum erörtert wurde, sollte jeder Preiserhöhung per Musterbrief widersprochen werden und auch der Gesamtpreis angezweifelt werden. Näheres finden Sie hier im Forum durch die Suchenfunktion.

 

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