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Stadtwerke Ettlingen

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Monaco:
@brigitte0208


... nur um die Seriösität des Schreibens Ihres Versorgers noch einmal zu unterstreichen:

Zitiert werden die Urteile des LG Heilbronn und des LG Karlsruhe. Beide Urteile werden gewissermaßen in einem "Atemzug" genannt.

Zum Einen wird herausgestellt, dass die Gaspreiserhöhungen in Heilbronn billig sind (sein sollen), zum Anderen dass die Anwendung von §315 BGB nicht zum Tragen kommt.

Verschwiegen wird dabei jedoch, dass das LG Heilbronn eine Billigkeitsprüfung ausdrücklich bejat - dies in der Urteilsbegründung eine, wenn nicht DIE Hauptrolle spielt.

Somit widerspricht sich Ihr Versorger im gleichen Absatz gewissermaßen selbst...

Brauchen Sie noch weitere Argumente?

Einem so armseelig argumentierenden Versorger würde wohl kaum jemand sein Vertrauen schenken. Macht man sich denn dort gar keine Gedanken, welchen Unsinn man schreibt?

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

kamaraba:
Die Meldung:
http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=de200718-1752J

"Im Fall der Ettlinger OB hat sich die Staatsanwaltschaft nun aber aufgrund der geringen Schuld trotz eines hinreichenden Tatverdachts zur Einstellung der Ermittlungen entschieden, wie Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring gegenüber ka-news erklärte."

Der Fall Mannesmann läßt grüßen.  :twisted:

Gruss aus der EnBW Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de

hollmoor:
In diesen Kreisen regelt man es mit einer lächerlichen Geldstrafe.
Ich schätze mal,bei VW wird,s am Ende nicht anders laufen.
Aber wehe dem,der Vater Staat betrügt.(Steuerhinterziehung etc.)

Cremer:
@hollmoor,

natürlich wird in solchen Fällen dies mit einer Geldstrafe erledigt.

Anderenfalls wäre sie vorbestraft und darf dann keine Amtsgeschäfte als Beamtin mehr führen.

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