Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Inkasso- oder Münzzähler
Graf Koks:
Der Vorinkasso- oder Münzzähler (so nennt ihn etwas altmodisch die AVBEltV) erlebt scheinbar zur Zeit eine Art Renaissance.
Natürlich gibt es Fälle, in denen ein Vorkassezähler durchaus sinnvoll sein kann. Denn wer zahlungsschwach ist, kann mit so einem Zähler keine hohen Rückstände aufbauen, die dann zu einer Sperre führen.
So weit ist die Idee also (die Frage der Höhe der Energiepreise hier einmal ausgeblendet) gar nicht so verwerflich, genauso wie es Mieter gibt, bei denen das Sozialamt die Miete direkt an den Vermieter leistet, damit sie nicht in Alkohol umgesetzt wird und der Mieter am Ende auf der Straße sitzt.
Leider sind nach Auskunft der Verbraucherzentrale im Brandenburger Raum Fälle bekannt geworden, in denen Preisprotestler sich mit der Absicht der Versorger konfrontiert sehen, ihnen einen solchen Zähler angedeihen zu lassen. Alles lässt sich bekanntlich pervertieren und auf den Kopf stellen. Scheinbar wird gezielt gegen Rechnungskürzer vorgegangen, wenngleich der Tatbestand des § 28 Abs. 3 AVBEltV gar nicht erfüllt ist.
Wer mit einer solchen Maßnahme eingeschüchtert werden soll, meldet sich am besten hier im Forum oder bei der VZ (Potsdam bzw. der nächstgelegenen).
M.f.G.
Graf Koks
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln