Energiepreis-Protest > HanseWerk

E.ON Hanse

<< < (3/10) > >>

faun:
Hallo,

Ich hatte am 25.05.06 per Musterbrief und Einschreiben der Endabrechnung wiedersprochen.
Bis jetzt keine Antwort,aber heute kam eine Mahnung,mit der Androhung die AVBGas V anzuwenden,Außendienstmahnung,Sperrung Gaszufuhr,Öffnung Gaszufuhr.
Werde sofort nochmal den Musterbrief mit meiner Aufschlüssellung der Rechnung und der Berechnungsgrundlage von 2004 von 3,42 Cent pro kWh vorlegen.habe erste Abschlagszehlung von 80 Euro geleistet (138 Euro).
Verbrauch hatte ich vom 01.05.2005 - 30.04.2006 , 25092,61 kWh,wenn ich diese Berechne mit dem Preis von 2004, 3,42 cent,kommt der Betrag von 858,14 raus, den ich dann durch  11 Raten teile,es kommt dann 78 Euro herraus.
Hoffe ich liege richtig,werde dies Eon mitteilen.

Wäre dankbar für eure Meinung,ob es der richtige Weg ist.
Mfg

winampdevil2:
Hallo,

was ist mit dem Servicepreis? Hast Du den mit eingerechnet?
Mehrwertsteuer mitgerechnet?
Und vor allem: Hast Du die Berechnung dem Versorger mitgeteilt?
Sonst weiss er doch nicht, was er mit den 80€ anfangen soll.

Grüße
Frank

faun:
@winampdevil2

erstmal danke für die Hinweise,was meinst du mit dem servicepreis ?
ja Kostenaufschlüssellung geht mit dem zweiten Brief inkl. nochmals mit Musterbrief raus.

winampdevil2:
Also ich hab auf meiner Rechnung 2 Posten:

1. Arbeitspreis: das, was ich an Gas verbraucht habe.

2. Servicepreis, kann man als Grundgebühr auslegen; ist bei mir über die Jahre konstant geblieben. Musst aber schauen, wie lang Dein Abrechnungszeitraum ist, da der Servicepreis für 365 Tage gilt.

Den solltest Du natürlich in Deiner neuen Rechnung auch berücksichtigen.

Grüße
Frank

RR-E-ft:
SPIEGEL: E.on verzichtet auf Gaspreis-Erhöhung

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln