Energiepreis-Protest > HanseWerk
E.ON Hanse
RR-E-ft:
...droht mal wieder:
Quelle: http://www.vzhh.de (2.3.2006)
E.on Hanse schickt Drohbriefe an Zahlungsverweigerer: Keine Panik!
E.on Hanse verschickt in diesen Tagen Drohbriefe an Gaskunden, die die Zahlung der Preiserhöhungen verweigert haben, bei denen also ein vermeintlicher Rückstand aufgelaufen ist. In den Briefen der Abteilung \"Kundenservice\" heißt es: \"Sehr geehrter Kunde, Sie sind mit den Zahlungen in Rückstand. Wir fordern Sie deshalb auf, den Rückstand ... bis zum ... (z.B. 4.3.2006) zu überweisen. Sollte ein fristgerechter Zahlungseingang erneut nicht zu verzeichnen sein, sehen wir uns gezwungen, zur Durchsetzung unserer Forderung gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen dann ebenfalls zu Ihren Lasten, so dass es in Ihrem eigenen Interesse liegt, das Konto binnen obiger Frist auszugleichen\". Unser Rat: Nicht ins Bockshorn jagen lassen. Solange die Billigkeit der Preisfestsetzung nicht nachgeweisen ist, kann E.on Hanse die Forderung nicht durchsetzen. Die Billigkeit wird derzeit im Rahmen des Verfahrens über die Sammelklage von 54 Kunden vor dem Landgericht Hamburg geklärt. Solange hier keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, ist die Forderung des erhöhten Preises nicht fällig. Zahlungsverweigerer - auch wenn sie nicht zu den Sammelklägern gehören - haben daher keine Belastung mit den Mahn- und Gerichtskosten zu befürchten, erst reecht keine Gassperre. Die Drohbriefe aus der Trickkiste der E.on Hanse sollte man dahin befördern, wo sie hingehören, in die Ablage.
Unvergessen, wie E.ON Hanse seinen Kunden mit Gas-Sperre drohte, um sich dann gerade noch flott genug mit einem Blumenstrauß für \"Missverständnisse\" zu entschuldigen:
http://www.energienetz.de/pre_cat_2-id_600-subid_1700-subsubid_1727__content_news_detail=3632&back_cont_id=1131.html
Jeder arbeitet an seinem Image so gut es eben geht.
Möglicherweise möchte man auch nur die Glaubwürdigkeit des Branchenverbandes BGW untergraben:
Der BGW empfiehlt \"Waffenruhe\" !!!
Mit der Justiz hat man Erfahrung:
http://www.verbrauchernews.de/haushalt/strom_gas/artikel/2005/12/0031/
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Kai:
Hallo, ich wollte nur mal kurz einen Bericht loswerden. :D
Ich (Raum IZ) habe Mitte letzten Monats (Feb.06) meinen Einspruch mit dem Musterschreiben eingelegt und meine Überweisungen der Abschläge stark gekürzt, da mein Abrechnungzeitraum fast rum ist und ich daher schon recht viel bezahlt habe.
Das gleiche habe ich für meinen Schwiegervater getan. (Raum OH)
Bei ihm war die Kürzung nicht so gravierend, da er noch Mitten im Abrechnungszeitraum ist.
Und was passiert jetzt :
Mein Schwiegervater bekommt vor ein paar Tagen eine Anpassung der Abschlagszahlungen auf den von uns errechneten Wert :shock: . Trotzdem Murks, weil wir ab jetzt selber Überweisen (im Musterschreiben war ein Widerruf der Einzugermächtigung mit enthalten) und die Jungs jetzt also doppelt kassiert haben :? . Naja, kann man ja zurückbuchen lassen.
Und was bekomme ich heute ?
Eine Mahnung mit etwa dem oben von RR-E-ft beschriebenen Text. :shock: :lol:
Wieso 2 so unterschiedliche Reaktionen von dem selben Versorger.
War ich einfach nur ein zufälliges Drohopfer oder was soll das ? :roll:
Was meint ihr dazu ?
RR-E-ft:
http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID2506078,00.html
http://www.abendblatt.de/daten/2006/04/12/552761.html
http://www.abendblatt.de/daten/2006/04/12/552737.html
Fidel:
http://www.abendblatt.de/daten/2006/05/10/561255.html
RR-E-ft:
http://www.welt.de/data/2006/05/10/884794.html
Just remember:
http://www.taz.de/pt/2004/10/16/a0336.1/textdruck
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