Energiepreis-Protest > E.ON Ruhrgas

Bundeskartellamt vers E.ON

(1/1)

Cremer:
@All,

sehr aufschlußreich ist der Beschluss des Bundeskartelamtes vom 13.1.2006 in Bezug auf die angeführten Zahlen und Ausführungen E.ON betreffend.

Hier der Link

 http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell06/B8-113-03.pdf

Lesenswert sind die Seiten 4 bis 9 unter A Sachverhalt die Ziffern
I Die Betroffene und
II. die Gasversorgung in Deutschland

Da wird einem bezgl. der verkauften Gasmengen bewusst, welches Monopol E.ON bereits hat.

Der zweite (BEB) liegt mit weniger als 50%, 499 zu 222 Mrd. kWh, dahinter und davon liegt der dritte (RWE) wiederum mit 50% dahinter !

traderhans:
Viel wichtiger ist doch, daß mit den drei Gashauptlieferanten Gazprom, Norwegen und den Niederlanden sehr langfristige Verträge bestehen!!
Wie sind dann überhaupt solche Erhöhungen für den Endverbraucher zu erklären!?!?

RR-E-ft:
@Cremer

E.ON Ruhrgas wehrt sich gegen den Beschluss vor dem OLG Düsseldorf.

Eine erste Verhandlung in der Sache wird Ende April erwartet.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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