Energiepreis-Protest > Regionalgas Euskirchen

Rechenprobleme

<< < (2/2)

Cremer:
@Geka,

Haben Sie nicht!

Sie haben nur gegen die Preiserhöhungen Widerspruch eingelegt.

Ich sagte Sie müssen auch gegen die Preishöhe an sich Widerspruch einlegen.

Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe

Schalten Sie nachträglich noch ein Jahr weiter zurück.

Wir haben alle gegen die Preiserhöhungen und gegen die Preishöhe an sich zum September 2004 Widerspruch eingelegt. Also Preiserhöhungen ab 1.10.2004 werden nicht akzeptiert und die Preise selbst sind zu hoch.

Geka:
Danke, daß Sie mir in diesem Dschungel weiterhelfen!

Den Widerspruch habe ich mit dem Formschreiben des Bundes der Energieverbraucher eingelegt und hatte das so verstanden, daß damit auch Widerspruch gegen die Preishöhe eingelegt wird.

Ich werde also auch noch ein Jahr zurückgehen, d.h. ich kann mich also tatsächlich auf die Preise 2004 (bei mir zum 1. Februar 2005) berufen?
Wäre die Formulierung \"...lege ich nachträglich Widerspruch gegen die Preiserhöhung und gegen die Preishöhe an sich vom 27.12.2004 ein.\" in Ordnung?

Cremer:
@Geka,

richtig so.

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln