Die Konzessionsabgabe Gas macht nach meinen Informationen etwa 0.7% des Gaspreises für den privaten Endverbraucher aus. Im Falle der Badenova/Freiburg kommen so geschätzt etwa 4 Mio Euro/Jahr zusammen allein aus Erlösen von Privatverbrauchern.
In §48 EnWG lese ich als Definition für Konzessionsabgaben : \"Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen ... , entrichten\"
Nun sind unterirdische verlegte Leitungen sicher KEINE öffentlichen Verkehrswege, und die Benutzung der Strassen durch Baufahrzeuge beim Bau der Leitungen ist a) eine einmalige Angelegenheit, rechtfertigt also keine dauerhaften Kosten, und ist b) bereits durch andere Steuern (KFZ-Steuer usw.) abgedeckt.
Nach meinem Verständnis darf die Konzessionsabgabe nicht erhoben werden, da es sich bei Gasleitungen nicht um öffentliche Verkehrswege handelt (?).