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EWR Worms

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lando:
Hallo,

seit der letzten Preiserhöhung befinde ich mich auch im Kreis der Verweigerer. Nachdem ich mich auf §315 berufen habe hat mich das EWR Worms zunächst gebeten die Beträge doch unter Vorbehalt zu bezahlen. Auf diese Weise könne ich meine Rechtsposition auch wahren. Ansonsten solle ich halt die Deregulierung des Marktes auch in Anspruch nehmen (auf gut deutsch: ich soll mir doch einen anderen Versorger suchen).
Da ich aber nicht gekündigt habe und die auch nicht gehe ich davon aus weiterhin einen gültigen Vertrag mit ihnen zu haben. Das das EWR "angehalten" ist neue Verträge abzuschliessen lässt die Alten ja nicht ungültig werden, oder?

Grüße,
Lando

Monaco:
@lando

Fragen Sie doch einmal Ihren derzeitigen Versorger, ob er Ihnen einen "neuen" empfehlen kann! Als Voraussetzung für einen Lieferantenwechsel sollte der neue Versorger jedoch über wirksame Preisklauseln verfügen. Möglicherweise scheitert das Ganze bereits hieran.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Cremer:
@lando,

das ist ja von den EWR ganz "zahm" ausgedrückt.

Die haben ja noch nicht einmal gekündigt.

Fürchten die etwa um ihre Kundschaft, wie auf der anderen Rheinseite mit GGEW und e-ben von Entega, die sich die Kunden gegenseitig abjagen?

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