Energiepreis-Protest > eins energie in sachsen
Jahresrechnung und Sicherheitsaufschlag 2%
mAcg:
Hallo Forum,
ich bin dabei die Jahresrechnung meines Versorgers auf die alten Preise zu korrigieren. Ich habe bisher die alten Preise zzgl. Sicherheitsaufschlag von 2% gezahlt. Wie muss ich nun den Sicherheitsaufschlag verrechnen?
Sollte dieser für den Gesamtpreis gelten oder nur auf den Arbeitspreis (mein Leistungspreis hat sich im Vergleich zur letzten Abrechnung nicht verändert)?
Danke schon mal für eure Antwort.
hollmoor:
@mAcg
Wurde hier schon öfter behandelt!
Sie brauchen keine 2 % Sicherheitsaufschlag mehr zugestehen!
Stellen sie ihre Rechnung auf Basis alter Preise(ich nehme an,sie haben widersprochen?) ohne Berücksichtigung der 2 %.
Wenn sie dennoch die 2% unbedingt zahlen wollen,dann auf den Arbeitspreis.
mAcg:
ohne Sicherheitsaufschlag ergäbe sich ein Guthaben von 3 Euro :-(, also was tun?
Cremer:
@mAcg,
alla Fielmann: vergessen Sie\'s
Das Guthaben müssen Sie abschreiben, da der Versorger dieses Ihnen nicht erstatten wird
Sie hatten somit zuwenig die Abschläge gekürzt gehabt.
hollmoor:
@mAcg
Na,ich denke,diese 3,00 Euro werden ihnen doch wohl keine schlaflosen Nächte bereiten? :(
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