@uwes, @>RR-E-ft:
Natürlich will man nicht klagen. Das kostet Geld und führt zu unangenehmen Fragen seitens der Gerichte, wie der Fall Bad Kreuznach gezeigt hat.
Kurzes Statement an Herrn Dr. Brincker: Warum wurde die EWE mit einer einstweiligen Verfügung belegt und noch nicht einmal angehört?
Der Verfügungsgrund resultiert hier daraus, dass die EWE die Versorgungseinstellung ausdrücklich angedroht hat. Die damit verbundene Beeinflussung der Entschließungsfreiheit des Kunden ist anstößig, da der EWE der Hintergrund der vermeintlichen Zahlungsrückstände bekannt ist und man daher davon ausgehen muss, dass die Sperrandrohung bewusst als Mittel gewählt wird, den Kunden ohne das Risiko eines Entgeltprozesses – in dem dann von Gesetzes wegen über die Billigkeit zu entscheiden bzw. durch das Gericht ein billiger Preis zu bestimmen wäre - zur Zahlung des Unterschiedsbetrages zu bewegen.
Es ist dem Kunden folglich unter keinen Umständen zuzumuten, weiterhin dem vertragsbrüchigen Verhalten der EWE ausgesetzt zu sein.
Mag die EWE ihr rechtliches Gehör im Widerspruchsverfahren nach §§ 936, 924 ZPO suchen. Einstweilige Verfügungen ergehen - noch dazu bei einem so klaren Sachverhalt - regelmäßig ohne mündliche Verhandlung. Was will Herr Dr. Brincker denn vortragen? Das alles nicht ernst gemeint war, das ganze Säbelrasseln, die Tiraden, die frechen Schreiben ? Wir sind gespannt.
Nur eines kann glaube ich versprochen werden: Räuberpistole ist nicht mehr. Dass die Entscheidung im Widerspruchserfahren aufgehoben wird, halte ich für ausgeschlossen.
Und im Übrigen: Auf den Nachweis der Billigkeit i.S.d. § 315 BGB warten wir ja nun alle schon lange. Warum wird denn gekürzt? Wie fing denn alles an? Natürlich hat auch Kollege Fricke völlig richtig konstatiert, dass ein Eilverfahren nicht der Ort ist, um über streitige Ansprüche zu verhandeln. Gerade deshalb darf eben NICHT der Gashahn abgestellt werden. Erst mit der Bestimmung des billigen Preises wird überhaupt etwas fällig. So einfach ist das.
Schlimmer als diese juristische Erkenntnisresistenz finde ich aber, dass Herr Dr. Brincker nicht einmal im Traum daran denkt, sich bei der Kundin zu entschuldigen.
M.f.G. aus Berlin
Graf Koks