Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest
LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig
energienetz:
hab mir das Urteil faxen lassen und es wird gleich auch bei uns im Netz stehen. Es geht übrigens nur um Gas.
RR-E-ft:
@energienetz
Hier besteht ggf. noch Berichtigungsbedarf:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1700&content_news_detail=4985&back_cont_id=4043
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
uwes:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@energienetz
Hier besteht ggf. noch Berichtigungsbedarf:
--- Ende Zitat ---
Das kommt, wenn man PM\'en ohne inhaltliche Prüfung einfach durch Kopieren und Einfügen in einen eigenen Text übernimmt und dabei ohne Bedenken ganz das zitieren vergisst.
Hätte der Verfasser der Internetseite die Meldung bei Verifox richtig gelesen, dann wäre ihm aufgefallen, dass es (von Anfang an) um die Gaspreiserhöhungen gegangen wäre.
Uwes
RR-E-ft:
@Uwes
Diese Darstellung ist unzutreffend und wohl allein darauf zurückzuführen, dass man hinterher bekanntlich immer klüger ist:
Die Meldung bei Verivox sah gestern noch ganz anders aus, wurde offensichtlich überarbeitet, so dass nun Text und Überschrift nicht mehr zusammenpassen. Gestern ging es in dem Beitrag ausschließlich um Strom.
Genau genommen handelt es sich wohl bei dem Beitrag auf der Seite haargenau um die ursprüngliche gestrige Verivox-Meldung.
Wenn man nicht alles selbst recherchieren kann, muss man sich auf Quellen verlassen, die man natürlich mit angeben sollte. Verivox gilt zurecht als zuverlässige Quelle. Fehler passieren überall mal.
Womöglich lag der Fehler bereits bei dpa.
Ohne die unzutreffende Verivox- Meldung gestern wäre ich nicht sogleich auf den Beitrag in der EZ gestoßen, um so den Kontakt zum Papenburger Kollegen herzustellen, der mir sogleich die Entscheidung zur Verfügung gestellt hat.
Verivox wurde auf die anderslautenden Meldungen hingeweisen.
Möglicherweise gibt es ja noch eine Entscheidung, welche zur ursprünglichen Meldung passt....
Jedenfalls steht diese begrüßenswerte Entscheidung des LG Oldenburg bereits nach kurzer Zeit einem großen Publikum bundesweit zur Verfügung:
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=605&file=dl_mg_1141127913.pdf
Die Vernetzung der Gruppen tut ein übriges.
Das ist die Leistung, die zählt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
biene:
Klasse!
Lob an Euch! - es ist schon wirklich super, wenn solche wichtigen Urteile bereits nach kurzer Zeit für uns \"Betroffenen\" zur Verfügung gestellt werden können.
nur komisch - auf der EWE-Seite ist bisher nichts erwähnt worden...... aber das ist ja kaum verwunderlich.
Wichtig ist, dass unsere Betroffenen mehr informiert werden - die z.B. kein Internet haben - oder?
Gruß
biene
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