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LG Oldenburg: EWE-Gassperre unzulässig

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RR-E-ft:
[ E7-C-7040-06-X  24-01-2006 ; 9-T-137-06 15-02-2006 ]

EWE hat die Angemessenheit einer Gaspreiserhöhung nachzuweisen und darf die Versorgung bei Zahlungskürzung nicht einstellen.

Eine verivox- Meldung spricht von einer Strompreiserhöhung:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13610

Es soll sich jedoch wohl um die Gaspreiserhöhungen handeln:

Quelle: http://www.ez-net.de/information/noz_print/ez/13084830.html

Ems-Zeitung 25.02.2006


EWE darf Kundin den Gashahn nicht zudrehen

Von Gerd Schade

Papenburg/Oldenburg

Die Verbraucher stöhnen über stetig steigende Gaspreise. Meistens aber werden die Erhöhungen zähneknirschend hingenommen. Eine ältere Dame aus dem nördlichen Emsland hat sich jedoch gewehrt - mit Erfolg. Gegen den Energieversorger EWE errang sie vor dem Landgericht Oldenburg nun einen Etappensieg.

Wie der Papenburger Rechtsanwalt Dr. Ralf Mol- zahn gegenüber unserer Zeitung mitteilte, hat das Gericht der EWE Mitte Februar per einstweiliger Verfügung untersagt, seiner Mandantin den Gashahn zuzudrehen (AZ: 9T137/06). Die Verfügung gelte so lange, "bis die EWE den Nachweis der Angemessenheit ihrer Gebührenerhebung gegenüber der Verbraucherin offen gelegt hat", erklärte Molzahn. Die Dame hatte sich auch durch Mahnungen der EWE nicht einschüchtern lassen und nur den alten Gaspreis zuzüglich einer ihrerseits als akzeptabel angesehenen Erhöhung von zwei Prozent gezahlt.

Durch die Entscheidung des Gerichts sind nach Einschätzung des Juristen die Chancen für jeden einzelnen Kunden erheblich gestiegen, sich erfolgreich gegen die Gaspreiserhöhungen zu wehren. Mit dem Druckmittel, die Versorgung einzustellen, könne die EWE ihre Erhöhungen gegenüber den Verbrauchern nicht mehr durchsetzen, so Molzahn.

Bei der EWE lag der Gerichtsbeschluss nach Angaben von Pressesprecherin Nina Zipplies bis gestern noch nicht vor. Daher könne das Unternehmen momentan keine Stellungnahme abgeben.

In der jetzt entschiedenen Angelegenheit hatte die ältere Dame bereits im Februar 2005 gegen die seinerzeit gültige und jede weitere Gaspreiserhöhung der EWE Widerspruch eingelegt und die Unbilligkeit der Preissteigerung gerügt. "Daraufhin hatte die EWE zunächst mit einem Standardschreiben geantwortet und die Verbraucherin fehlerhaft dahingehend informiert, dass sie zunächst die geforderte Erhöhung akzeptieren und bezahlen müsse und gegebenenfalls hinterher eine Rückforderung einklagen könne", berichtete Molzahn.

Dieser Auffassung der EWE habe das Landgericht Oldenburg jetzt unter Berufung auf eine neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes einen Riegel vorgeschoben. Molzahn: "Danach sind Verbraucher keineswegs darauf verwiesen, zunächst den geforderten Betrag zu zahlen und dann in einem langwierigen Rückforderungsprozess ihr Glück zu versuchen." Vielmehr treffe den Energieversorger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die geforderte Preissteigerung angemessen sei.

Das Gericht bezog sich in der Entscheidung auch auf eine derzeit anhängige Sammelklage gegen die Gaspreiserhöhungen der EWE beim Landgericht Oldenburg.

Nun gilt es bei EWEwohl etwas richtig zu stellen:


http://www.ewe.de/363_5767.php?navpoint=1.1

Eine Pressemitteilung der EWE zu dem neuen Beschluss des LG Oldenburg sucht man indes bisher vergebens.

Indes wer A sagt muss auch B schreiben.

Möglicherweise gibt es eine selektive Auswahl, Gerichtsentscheidungen zugunsten der Kunden werden nicht kommuniziert.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

biene:
@Fricke

Danke für den Hinweis!

Das ist ja endlich mal wieder ne gute Nachricht für unser Eck!
Bin gespannt ob das in der Zeitung steht.... halte euch auf dem Laufenden.

Gruß Biene

RR-E-ft:
@Biene

Musste den Beitrag noch einmal berichtigen wegen unterschiedlicher Darstellungen in den Medien.

Laut Auskunft von Herrn Kollegen Dr. Molzahn geht es um die Gaspreiserhöhung.

In Papenburg und Umgebung soll über den Rundfunk die Nachricht verbreitet werden, EWE wolle/ habe ihrerseits Rechtsmittel eingelegt, fraglich nur, welches.

Mit dem Beschluss vom 15.02.2006 - Az. 9 T 137/06 hat das LG Oldenburg nach sofortiger Beschwerde ohne mündliche Verhandlung einen Beschluss des AG Oldenburg vom 24.01.2006 - E7 C 7040/06 (X)  aufgehoben.

Nun kann EWE womöglich hiergegen Rechtsmittel einlegen, um eine mündliche Verhandlung zu erzwingen.

In der Entscheidung wird ausgeführt:

\"Aber auch wenn man in beiden Punkten abweichend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Unbilligkeitseinrede als von § 30 AVBGasV als erfaßt ansehen und diese dann für wirksam erachten würde, widerspricht es Treu und Glauben und wäre unverhältnismäßig, wenn die Antragsgegnerin allein wegen des Einbehalts nur eines Teils der von ihr angesetzten Tariferhöhung die Energielieferung ohne weitere Aufklärung über die Grundlagen der Erhöhung und deren Billigkeit einfach einstellt. Dies gilt umso mehr, als bereits bei der Kammer eine Sammelklage gegen die Billigkeit der Tariffestsetzung anhängig ist, in deren Verlauf eine endgültige Klärung über die Billigkeit der durch die Antragsgegnerin vorgenommenen Leistungsbestimmung zu erwarten ist.
Die bereits erfolgte Sperrandrohung durch die Antragsgegnerin stellt einen hinreichenden Verfügungsgrund dar.\"

Die Entscheidung des LG Oldenburg liegt dem Bund der Energieverbraucher im gesamten Wortlaut vor.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

biene:
@ Fricke

Ich habe gestern zufällig in einer Nachrichtensendung - Regional  den einzigen Hinweis gefunden, dass die EWE hier den Fall vor Gericht verloren hat  ( bei Radio Bremen)

Gasversorger dürfen Preiserhöhung nicht mit Sperre durchsetzen
Wer Gas-Preiserhöhungen nicht anerkennt, dem darf der Versorger nicht so ohne weiteres das Gas abklemmen. Erst muss der Gaslieferant beweisen, dass seine Preisanhebung angemessen ist. Das hat das Landgericht Oldenburg entschieden. Geklagt hatte eine Frau, die von einer 11-prozentigen Gaspreiserhöhung der Oldeburger EWE nur 2 Prozent akzeptiert hatte und dann kein Gas mehr bekommen sollte.

In der heutigen Zeitung müsste das eigentlich auf der ersten Seite stehen......
nichts.

Und auf der Homepage von EWE ist noch nichts ausgebessert worden.
Sollten da allgemein die Anwälte nicht mal Druck machen?

Die Leute werden doch glatt für dumm verkauft - oder?

Gruß Biene

RR-E-ft:
@Biene

Ich wüsste nicht, wie man den Versorger zwingen könnte, nicht nur versorgergünstige Entscheidungen zu kommunizieren.

Es ist Sache der Kunden, in den Medien ggf. deutlich darauf hinzuweisen, dass einem eine unausgewogene  Kommunikationspolitik des Unternehmens nicht gefällt und welchen Eindruck die Kunden dadurch gewinnen.

Leserbriefe etc. pp. können da vielleicht weiterhelfen.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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