@uwes
Auch aus meiner Sicht gefährlich, siehe nur das (nicht rechtskräftige) Urteil des AG Wittlich und meine Anmerkung dazu.
Aber man kann ja niemandem, der ggf. nicht umfangreich präpariert ist, davon abhalten, eine Feststellungsklage zu erheben.
Leider.
Hätte man doch schlicht die immer wieder angekündigte Sammelklage zum Landgericht abgewartet und sich dieser ggf. angeschlossen.
Das Urteil des AG Wittlich gehört m. E. ggf. in die Berufung.
Man sollte wohl entsprechend Kontakt zu den Kollegen aufnehmen.....
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt