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Autor Thema: BGH schwächt Mieterposition  (Gelesen 5168 mal)

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Offline biene

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BGH schwächt Mieterposition
« am: 10. März 2006, 10:46:02 »
[ VIII-ZR-78-05 ]

@ all

soeben bekomme ich den Hinweis:

wie soll z.B. der Mieter, der eine Warmmiete hat überhaupt noch kontrollieren können ???? gerade in der Zeit mit den hohen Energiekosten? :twisted:
Gruß Biene


http://www.mieterbund.de/
 Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips:

BGH schwächt Mieterposition

    Kontrollmöglichkeiten eingeschränkt
    Neue Rechtsunsicherheiten programmiert

    (dmb) „Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 78/05) ist enttäuschend, sie schwächt die Mieterposition im Zusammenhang mit der Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung“, kommentierte der Deutsche Mieterbund (DMB) in einer ersten Stellungnahme.

    „Wir halten die Entscheidung für falsch, dass Mieter, die ihre Abrechnung prüfen wollen und die Einsicht in die Rechnungsunterlagen fordern, darauf verwiesen werden, diese Kontrollrechte in den Geschäftsräumen des Vermieters auszuüben. Hier sind die Rechte des Mieters von vorn herein stark eingeschränkt. Die Möglichkeit, mit professioneller Hilfe die Belege zu prüfen, ist praktisch ausgeschlossen. So laufen die Kontrollrechte des Mieters weitgehend ins Leere“, kritisierte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes. „Ich kann keinen Grund erkennen, warum für Sozialwohnungen das Mieterrecht auf Zusendung von Fotokopien gesetzlich vorgegeben ist, dass für frei finanzierte Wohnungen aber etwas anderes gelten soll.“

    Auch die Entscheidung, dass der Vermieter bei Erstellung der Abrechnung nicht immer zwischen gewerblich genutzten Mieträumen, wie Büros und Geschäften, und Wohnungen unterscheiden muss, ist problematisch. „Ich hätte mir gewünscht, dass der Bundesgerichtshof klipp und klar gesagt hätte, zwischen Gewerberaum und Wohnraum muss getrennt abgerechnet werden“, erklärte der Mieterbund-Direktor. „Die jetzige Entscheidung, dass die auf das Gebäude entfallenden Gesamtkosten nach einem einheitlichen, für alle Mieter geltenden Maßstab aufgeteilt werden dürfen, solange die Wohnraummieter hierdurch nicht schlechter gestellt werden, wird eine Reihe von neuen Fragen aufwerfen und eher für Rechtsunsicherheit als für Rechtssicherheit sorgen.“

    Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes dreht sich mittlerweile jede dritte Rechtsberatung der örtlichen Mietervereine um das Thema Betriebskosten. Nach Einschätzung der Mieterorganisation ist jede zweite Abrechnung falsch.

Offline Cremer

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BGH schwächt Mieterposition
« Antwort #1 am: 10. März 2006, 21:37:27 »
@biene,

ich das Gleiche bereits hier gepostet bezgl. \"Nahwärmeversorgung\" der SW KH.
Die Mieter bekommen die Gaspreiserhöhung in Cent/kWh genannt, können aber nicht nachvollziehen, weil im Auftrag der SW KH die Firma Minol die Heizkörper abliest, der Vermieter seine zusätzlichen Angaben (ob die wohl stimmen????) wie Schornsteinfeger dazuliefert, Warmwasserablesegeräte berücksicht werden müssen und dann die SW die Jahresrechnung erstellt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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