Energiepreis-Protest > BS Energy Braunschweig
Hohe Jahresabrechnung
ZeroCool:
habe diese Woche meine Jahresabrechnung für den Zeitraum 09.02.2005 bis 08.02.2006 erhalten und in der wird ein Gasverbrauch von 19.503 kWh bei einer 86qm Wohnung angeführt der zu einer Nachzahlung von 400€ führt, leider steht in der Rechnung nichts von Preiserhöhungen oder der gleichen sondern einfach nur Rechnungsbetrag...kann ich dort das Musterschreiben hinschicken oder wie soll ich vorgehen...mein Problem ist das ich erst seit dem Zeitraum in der Wohnung wohne und keine vergleichsmöglichkeiten vom Vorjahr habe, und der Zähler wurde bei meinen Einzug auch in keinsterweise abgelesen!?
Vielen Dank für eure Hilfe
Napez:
Hallo,
das klingt alles oberfaul! Fast 20.000 Kwh bei 86 qm sind eindeutig unplausibel, es sei denn, man heizt ständig bei geöffneten Fenstern. In der Rechnung muss aber der zu Grunde gelegte Kwh-Preis stehen. Theoretisch kann der für das ganze Jahr gleich sein, ist aber derzeit eher unwahrscheinlich. Hat der Gaslieferant eine Homepage? Da müsste der aktuelle Preis auch zu finden sein. Ich würde auch mal mit dem Vorbesitzer/-mieter Kontakt aufnehmen und die Plausibilität der Verbrauchsmenge überprüfen! Wenn der sich ziert, ist das ein sicheres Indiz, dass da irgendetwas nicht in Ordnung ist (vielleicht werden hier gar zwei Jahre abgerechnet?).
Gruß
Napez
ZeroCool:
also in der abrechnung steht
09.02-31.7 Arbeitspreis 0,03580Euxu7995,000
01.08-31.1 Arbeitspreis 0,04040€ x 10.689,000
01.02-08.02 Arbeitspreis 0,04430€ x 819,000
...............
also meint sollte ich versuchen den Vormieter zu kontaktieren und das Musterschreiben an BS Energy (mein anbieter) schicken????
Napez:
Hallo nochmal,
die Gesamt-Verbrauchsmenge erscheint mit sehr hoch. Auf die komme ich in einem Haus mit etwa der doppelten Wohnfläche!. Deshalb halte ich die Anfrage beim Vormieter für wichtig. Was den Preis angeht, so hat hier in 2005 eine Erhöhung von fast 24% stattgefunden (entspricht dem leider üblichen Rahmen). Es ist also durchaus sinnvoll, Einspruch einzulegen und den Nachweis der Billigkeit zu fordern (Musterschreiben sind in diesem Forum zu finden, genauso so Vorschläge für die grundsätzliche Verhaltensweise gegenüber dem Lieferanten).
Nur nicht einschüchtern lassen!
Gruß
Napez
Monaco:
@Zero Cool
Normalerweise hätten Sie bei Einzug ein Übernahmeprotokoll bekommen müssen, in dem neben möglichen Mängeln auch die Daten der Verbrauchsmessgeräte (Strom, Wasser, Gas etc.) festgehalten sein sollten.
Fragen Sie ggf. Ihrem Vermieter, ob er ihnen eine Kopie übergeben kann.
Wenn Sie selbst die Anfangsstände nicht notiert haben, hilft wohl nur das.
Falls die Anfangsbestände strittig sind, haftet u.U. auch Ihr Vermieter teilweise.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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