Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wann ist eine Nachforderung des Versorgers berechtigt ?  (Gelesen 11057 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Zoppo Trump

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Wann ist eine Nachforderung des Versorgers berechtigt ?
« am: 26. Februar 2006, 11:14:52 »
Anfang Februar 2006 habe ich von meinem Gasversorger die Jahresabrechnung für 2005 erhalten, die ein Guthaben ausweist.
Gleichzeitig wurde mir die neue Höhe meiner monatlichen Abschlagszahlung mitgeteilt.
Ich habe unter Zuhilfename des Musterbriefes den Preiserhöhungen seit Oktober 2004, sowie der jetzigen Neuen, widersprochen und meinem Gasversorger mitgeteilt, daß ich für März bis Dezember 2006 nur einen Abschlag auf Basis meines durchschnittlichen Verbrauchs von 10/2002 bis 12/2005 und der Preise vom September  2004 zzgl 2% Erhöhung p.a. zahlen werde. Gleichzeitig habe ich darum gebeten mir das Guthaben zu erstatten.

jetzt ergibt sich folgendes Problem:

Die Jahresrechnung ist bezogen auf 2005 und weist ein Guthaben von 24,21€ aus.
Darin enthalten ist auch schon die im Januar üerwiesene bisherige regelmäßige Abschlagszahlung in Höhe von 90€.
Die Zahlungsfrist für den 1ten neuen Abschlag in Höhe von 133€ abzüglich des Guthabens  ist der 20.02.06.
Laut Einschreiberückschein ist das Zustelldatum des Widerspruchs beim Gasversorger der 14.02.2006.
Da ich bisher meine Gasabschläge per Dauerauftrag am 8ten jedes Monats überwiesen habe, ist der Betrag für Februar schon gebucht.
Meine Neukalkulation der Abschlagszahlung beinhaltet bereits diese letzte Zahlung.

Der Gasversorger weist nun in seinem Antwortschreiben darauf hin, daß das Guthaben nicht mehr bestünde und vielmehr nun eine offene Forderung von 18,79€ bestehe  (133€-24,21€Guthaben-90€ Abschlag Februar).

Ich bin bei meiner Vorgehensweise davon ausgegangen, daß mit der Jahresrechnung des Versorgers alle berechtigten Forderungen abgegolten sind und das es sich bei der neuen Abschlagsforderung nicht um eine Rechnung handelt.

Ist die jetzige Forderung von 18,79€ des Gasversorgers berechtigt, da ja der Einwand der Unbilligkeit der Preiserhöhungen erst am 14.2.2006 bei ihm eingegangen ist ?
Oder handelt es sich um eine zukünftige Forderung, da die Zahlungsfrist der 20.02.2006 ist ?
Sollte ich die Forderung zahlen , um mich nicht in eine nachteilige Rechtslage zu bringen und, wie angekündigt, meine korrigierten Abschläge ab März 2006 zahlen, oder die neue Forderung ignorieren ?  :?

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Wann ist eine Nachforderung des Versorgers berechtigt ?
« Antwort #1 am: 26. Februar 2006, 12:21:08 »
@Zoppo Trump,

er will mit dieser Forderung von 18,79 € nur seinen Anspruch auf die Abschlagshöhe von 133 € durchsetzen.

Vergessen Sie\'s.

Zahlungsfrist ist der 20.2. gewesen zur Abgeltung der Jahresrechnung 2005.

Übrigens sind dies ja nur Abschläge und keine Rechnugnen mit Forderungsdatum. Die Abrechnung 2006 kommt ja erst.

Die 18,79 Euro wird er Ihnen zusätzlich als Mahnung zukommen lassen und zawr in der Mahnung März für die Differenz Abschlag März von 133 zu 90, also 43+18,79 €= 61,79€
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Monaco

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 470
  • Karma: +0/-0
Wann ist eine Nachforderung des Versorgers berechtigt ?
« Antwort #2 am: 26. Februar 2006, 16:08:31 »
@Zoppo Trump

Wenn Ihr Versorger Ihr Guthaben aus dem Jahr 2005 mit den Abschlägen für 2006 verrechnet, dann tun Sie Ihm es doch einfach gleich.
Berechnen Sie Ihren Preis für 2005 (auf Basis der Preise 09/2004) und verrechnen Sie die berechnete Gutschrift mit den von Ihnen angesetzeten Abschlägen für 2006. Das ist zwar rechtlich nicht ganz in Ordnung - aber Ihr Versorger möchte es ja ebenso handhaben. Versuchen Sie es einfach einmal so. Anders entscheiden können Sie sich später immer noch. Geld, das weg ist, ist nicht nur erst einmal, sondern wahrscheinlich für immer weg ...
Im Zweifelsfall haben Sie immer noch das Argument, dass Ihr Verserger Ihnen den Weg aufgezeigt hätte ... (ggf. ist er später heilfroh, wenn er wenigstens den vollen Betrag für 2005 erhält ...)


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz