Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Wie vorgehen bei Umzug und Wechsel des Versorgers?
Cremer:
@Manaco,
ich gehe davon aus, dass HansLuntz einen neuen Vertrag als \"Grundversorgung\" unterschreibt, so habe ich ihn auch in seiner ersten Anfrage verstanden.
Sondertarife oder günstige Sondervereinbarungen, ähnlich dem Energieclub der SW, die eine Einzugsermächtigung voraussetzen, waren hier nicht erwähnt.
Deshalb Vertrag abschließen und Widerspruch einlegen.
Monaco:
@cremer
Gerade für die \"Grundversorgung\" dient ja insbesondere der Allgemeine Tarif. Hier bedarf es m.E. keiner vertraglichen Einigung, mithin ist auch keine Unterschrift nötig. Die vertragsbeziehung beginnt mit der Stromabnahme automatisch, wenn keine andere Versorgung (Sondertarif, anderer Versorger etc.) greift. Nur gegen die Preise dieses Tarif könnte man ggf. Widerspruch einlegen, weil diese ja nicht \"vereinbart\" sind.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
RR-E-ft:
@HansLuntz
Soweit man einen Grundversorgervertrag durch die Betätigung des Lichtschalters begründet, sollte man ganz schnell die geforderten Tarife schriftlich als unbillig rügen.
Dieses Schreiben ist möglicherweise früher beim Versorger als dessen Begrüßungsschreiben beim Kunden.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
HansLuntz:
OH, sorry, ich merke es an den Antworten. Ich habe vergessen, es hinzuzufügen
Es geht um die Gasversorgung, nicht um den Strom.
Wir ziehen wahrscheinlich demnächst von Fürth nach Nürnberg. Die beiden Städte haben eigenständige Gasversorger, es geht um den Betrieb der Gasetagenheizung.
RR-E-ft:
@HansLuntz
Es ist \"das selbe in grün\" und gilt genauso.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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