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Welche Versorger akzeptieren begrenzte Einzugsermächtigung?

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kamaraba:
@monaco

Die Stadtwerke Karlsruhe haben bei mir die Beschränkung der Einzugs-
ermächtigung ohne wenn und aber akzeptiert und schriftlich bestätigt.
---geht doch---

Gruss aus Karlsruhe

Cremer:
@kamaraba,
@monaco,

begründet wurde dies durch die SW KH damit, weil es buchungstechnisch nicht geht.

Dabei verwenden fast alle Versorger das SAP-I Programm, welches selbstverständlich alle Möglichkeiten realisieren kann.

Monaco:
@kamaraba

Siehe da, die Partnerstadt von Halle (Saale), in der MITGAS teilweise ansässig ist, akzeptiert die Beschränkung der Einzugsermächtigung. Dann scheint es angebracht, einen entsprechenden Hinweis zu geben. Vielleicht kann man sich ja einmal \"partnerschaftlich\" erkundigen, wie man sein Abrechnungssystem ebenso \"überlisten\" kann ...

@cremer

Wenn es das Programm generell zulässt, reduzierte Abschläge einzuziehen, dann kann man entweder mit dem Programm nicht umgehen oder man will einfach nur nicht. Problematisch ist es jedoch, dass man als \"Aussenstehender\" dem Unternehmen diesbezüglich nichts nachweisen kann. Ist das benutzte Programm vielleicht auch irgendwie an der Abrechnung zu erkennen (z.B. ähnlich DATEV bei Gehaltsabrechnungen)?

Viele Grüße

Monaco.

Maverick:
@ Monaco

Das verwendete Programm kann man aus den Schreiben wohl nicht erkennen.

Aber ich sag mal so: wir sind ja im 21. Jahrhundert und da sollte abrechnungstechnisch so einiges machbar sein.

Immerhin hat mein Stromversorger es auch \"außer der Reihe\" hingekriegt, einen von mir bereits zurückgebuchten Abschlag nach Ende (!) des Abrechnungszeitraums einfach so noch einmal einziehen zu lassen.
(Ich habe natürlich meine Bank gleich wieder rückbuchen lassen).

Insofern würde ich mir einfach mal erklären lassen, warum es nicht gehen soll, welches Programm denn genau benutzt wird usw. ...

Gruß,
Maverick

Cremer:
@Maverick,
@Monaco

im Geschäftsbericht 2004 der SW KH steht auf Seite 9 wörtlich:
\"Im Vorjahresbetrag sind in dieser Position die restlichen Aufwendungen für die DV-Umstellung auf das neue SAP_system in Höhe von rd. 0,3 mio. € enthalten\"

Außerdem ist es unerheblich, ob das System dies kann oder nicht.

Der Versorger hat ein DV-System zu verwenden, welches den Kundenansprüchen gerecht wird. So wird auch ein Amtsgericht entscheiden.

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