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Autor Thema: Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg  (Gelesen 19412 mal)

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Offline Christian Guhl

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Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg
« Antwort #15 am: 13. Januar 2008, 15:58:27 »
@FrankH
Nachtstrom ist immer ein Sondervertrag.Schauen Sie doch einfach in den abgeschlossenen Vertrag, dort steht, was Sie zahlen müssen.Nicht mehr und nicht weniger !Ankündigungen (oder auch Durchführung)von Preiserhöhungen
können Sie gar nicht mehr interessieren.Sie haben (wegen Ungültigkeit der Preisanpassungsklausel)einen Festpreis vereinbart !

Offline FrankH

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Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg
« Antwort #16 am: 13. Januar 2008, 20:53:26 »
Zitat
Original von Christian Guhl
@FrankH
Nachtstrom ist immer ein Sondervertrag.Schauen Sie doch einfach in den abgeschlossenen Vertrag, dort steht, was Sie zahlen müssen.
Gerne, so ich denn einen hätte.

Als wir unsere Stromzähler angemeldet haben, kam lediglich eine Bestätigung der Anmeldung und ein Schreiben über die zu tätigenden Vorauszahlungen, mehr nicht.

Offline Christian Guhl

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Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg
« Antwort #17 am: 14. Januar 2008, 12:50:16 »
@FrankH
Das alte Problem !Sonderverträge ohne Unterschrift der Kunden ! Also ohne Anerkennung der AGB, ohne Preisänderungsklausel, ohne Kündigungsvereinbarung. Fragen Sie doch Ihren Versorger mal, aufgrund welcher vertraglichen Vereinbarung er Sie zu welchen Bedingungen beliefert.

 

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