Hallo,
ich bin auch AVU Kunde und habe den Mahnbescheid auch bekommen und Widerspruch eingelegt.
Nun habe ich noch einige allgemeine Fragen, welche sich speziell auf die AVU beziehen:
Kann es sein, dass die AVU für die Gaslieferung nur Grundversorger beliefert und Sonderabkommen lediglich mit der Industrie abschließt? Ich habe jedenfalls keine Möglichkeit gesehen ein Sonderabkommen als Privatperson abzuschließen. Somit wären wir doch alle Kunden in der Grundversorgung - oder? Dann ist interessant, dass die AVU all diesen Kunden letztes Jahr die Verträge gekündigt hat, obwohl das bei der Grundversorgung nicht möglich sein soll...die Verbraucherzentrale NRW interessiert sich sehr dafür und wenn sich viele Kunden bei der Verbraucherzentrale (Hagen oder Rechtsabteilung Düsseldorf) melden, wird eventuell eine Abmahnung angeregt.
Viel interssanter finde ich jedoch, dass die AVU lt. WP-Gutachten ihr Gas von der RWE Westfalen-Weser-Ems AG bezieht, diese aber WESENTLICH (50%) an der AVU beteiligt ist!!! Aus der WP-Bescheinigung geht hervor, dass \"der Gaspreis je Quartal in Abhängigkeit von den Lohn- und Heizölpreisebtwicklungen....\" bestimmt werden. Hallo? Also einerseits denke ich, dass bei solch einer Beteiligung die Lieferverträge der RWE zur AVU anzuzweifeln sind, da diese nicht wirklich verhandelt werden, anderer seit seht hier ja klar drin, dass nicht nur die Importpreise die Grundlage bilden. Müssen nicht die Bezugskosten der RWE überprüft werden? Die RWE hat übrigens 2006 ein super Jahr hingelegt mit dicken Kosteneinsparungen! Die Geschäftsberiche der RWE und auch der AVU sind wirklich interssant und im Internet abrufbar.
Sollten wir uns nicht alle auf einen richtig guten Anwalt aus der Region einigen? Viele Einzelanwälte können m.E. für den kleinen Streitwert nicht wirklich effektiv arbeiten. Desweiteren hätten wir ein einheitliche Vorgehen.