Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg  (Gelesen 19453 mal)

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Offline Rebell

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Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg
« am: 24. Februar 2006, 15:06:21 »
Hallo zusammen,

die AVU erhöht mal wieder den Strompreis. Letztes Jahr im Sommer kam nur die Ankündigung der Preiserhöhung ab 10/2005. Der habe ich widersprochen, da hat man mir gesagt ich hätte ja kündigen können. Habe ich nicht getan und trotzdem den alten Preis weiterbezahlt.
Jetzt wird aber mein Vertrag zu Ende März gekündigt und mir ein neuer angeboten, mit erhöhten Preisen.

Der Wortlaut:

Wünschen Sie jedoch keine Fortsetzung der Belieferung durch uns ab dem genannten Zeitpunkt, so können Sie uns dies innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieses Schreibens schriftlich mitteilen. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie sich in diesem Fall rechtzeitig um einen neuen Stromlieferanten bemühen müssen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden

Könnt Ihr mir was zum weiteren vorgehen raten?

Offline RR-E-ft

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Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg
« Antwort #1 am: 24. Februar 2006, 15:20:12 »
@Rebell

Ob dieses Vorgehen rechtens ist, hängt davon ab, was zu Preisanpassungen konkret vertraglich vereinbart ist.

Hat der Versorger den Vertrag gekündigt oder nur mitgeteilt, dass man selbst kündigen solle/könne?

Bisher will Ihr Versorger wohl mit den alten Preisen seine Verpflichtung zu preisgünstiger Versorgung erfüllt haben können (in die Insolvenz ist er ja nicht gefallen).

Womit wird denn die Notwendigkeit einer Preiserhöhung begründet oder verzeichtet man gleich auf eine solche Begründung?


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Rebell

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Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg
« Antwort #2 am: 24. Februar 2006, 16:05:56 »
Hallo RR-E-ft,

also die Verträge sind alle mit 3-monatiger Laufzeit. Sie verlängern sich jeweils um 3 Monate wenn nicht 6 Wochen vor Vertragsende gekündigt wird.

Der erste Teil des Schreibens lautet:

Sehr geehrter Herr Kranz,

die unveränderte Anspannung auf dem Energiemarkt sowie die gestiegene Belastung aus dem KWKG machen eine Anpassung Ihres Liefervertrages notwendig.
Daher müssen wir leider Ihren aktuellen Stromlieferverungsvertrag zum 31.03.2006 kündigen. Wir bieten Ihnen an, ab dem 01.04.2006 die Belieferung zu folgenden Konditionen fortzusetzen:

Monatlicher Grundpreis:            6,70 €     bisher     6,70 €
Neuer Arbeitspreis pro kWh:   17,20 Ct.   bisher   16,60 Ct.

Die Preise beinhalten die zurzeit gültigen Steuern und Abgaben.


Den letzten Absatz hatte ich ja schon geschrieben.

Soll ich denn auch nochmal nach Düsseldorf zum Energieministerium schreiben? Ich weis gar nicht ob die erneute Preiserhöhung genehmigt wurde.

Offline RR-E-ft

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Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg
« Antwort #3 am: 24. Februar 2006, 16:51:54 »
@Rebell

Wenn es sich um einen Sondervertrag handelt, bedarf eine Preiserhöhung keiner Genehmigung.

Wird ggf. der Preisabstand zum Allgemeinen Tarif verringert (eine solche Annäherung an den Allgemeinen Tarif kann für Unbilligkeit sprechen)?

Unter verivox Preise vergleichen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Rebell

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Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg
« Antwort #4 am: 24. Februar 2006, 17:05:01 »
Hallo RR-E-ft

ob man das als Sondervertrag bezeichnen kann weis ich nicht. Es gibt bei der AVU nur 3 Vertragsmöglichkeiten.

AVU...Strom
Strom ist da. Jeden Tag.

Und damit Sie es zu Hause immer warm, behaglich und hell haben, gibt es die AVU...Strom Angebote. Sie sind genau abgestimmt sind auf Ihre Bedürfnisse.
Die AVU bietet Ihnen die Sicherheit eines etablierten Energieversorgers, dem sie vertrauen können.

Drei AVU...Strom Angebote stehen für Sie bereit:
„Komfort“, „Kompakt“ und „Kompakt XL“.

„Komfort“entspricht dabei dem „Allgemeinen Tarif“ für Privat- und Gewerbekunden.

Für die, die flexibel bleiben wollen, hält die AVU das Angebot „Kompakt“ bereit.
Sie können dabei je nach Verbrauch zwischen „Kompakt“ und „Kompakt XL“ wählen.

AVU Strom \"Komfort\" ist mit „GrünStrom“ kombinierbar.

Überzeugen Sie sich! Und treffen Sie Ihre eigene Entscheidung, denn bei der AVU... stehen Sie im Mittelpunkt.


siehe auch http://www.avu.de

Ich habe mich schon bei Verivox umgesehen.

Könnte ich denn trotzdem mit §315 argumentieren?

Offline RR-E-ft

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Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg
« Antwort #5 am: 24. Februar 2006, 17:16:48 »
@Rebell

Wenn der Vertrag gekündigt wurde, ist er beendet.
Über den Beendigungszeitpunkt hinaus kann also auch nicht der alte Preis weiter verbindlich sein.

Es kommt vielmehr ohne Neuabschluss eines Vertrages bei fortgesetztem Strombezug zu einer sog. Ersatzversorgung für die Dauer von drei Monaten.


Allein ein Grundversorgervertrag (vormals Allgemeiner Tarif) darf wegen der gesetzlichen Versorgungspflicht nicht gekündigt werden.

Selbiges gilt m.E. für Heizstromverträge, bei denen eine Monopolstellung vorliegt.

Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?

Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg
« Antwort #6 am: 24. Februar 2006, 22:31:01 »
@Rebell

ist die AVU der örtliche Netzbetreiber?

Dann muss er Sie weiter beliefern
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Rebell

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Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg
« Antwort #7 am: 27. Februar 2006, 09:14:37 »
@RR-E-ft
@Cremer

ja die AVU ist der örtliche Energieversorger und auch Netzbetreiber. Die Kündigungsfrist wurde m.E. nicht eingehalten da das Schreiben mit 20.02.06 datiert ist, die 6 Wochen Kündigungsfrist aber am 20.02.06 beginnen würde. Erhalten habe ich da Schreiben erst am 23.02.06

Noch mal zum Vertrag. Ich weis nicht ob es ein Sondervertrag, da ich ja keine Möglichkeit der Mitbestimmung habe. Ich kann bei der AVU nur unter den drei angebotenen Vertragsmodellen auswählen deren Preis auch vorher feststeht.

Wie schon gesagt letztes Jahr habe ich widersprochen. Ich werde jetzt zu einem anderen Anbieter wechseln. Will mal sehen was die mit meiner Abrechnung machen. Ich habe ja nur den alten Preis vor der Erhöhung im Sommer bezahlt.

Mir scheint das die SW Heidenheim oder SW Düsseldorf für meinen Verbrauch am preiswertesten sind.

Nochwas zu Bürgerinitiative:

Ich habe mich ja lange dazu nicht mehr gemeldet. Nach unseren ersten ca. 1000 Widersprüchen im Januar 05 sind ungefähr 950 Widersprüchler \"eingeknickt\". Sie haben sich von der AVU entweder einschüchtern lassen, mir ging es mit meinem Vermieter genauso, oder sie sind auf die Briefe reingefallen wo behauptet wurde: \"Wenn Zahlung unter Vorbehalt dann Geld zurück falls die NRW Kartellbehörde Beanstandungen hat\". Da haben unsererseits Pressemeldungen und andere öffentl. Verlautbarungen nichts genutzt.
Ich habe im September nochmal ca. 300 E-Mails an die Widersprüchler verschickt. Ich wollte nur den Stand der Dinge erfragen. Darauf bekam ich ca. 5 Antworten wovon 3 mir schrieben Sie hätten sich dann doch mit den Erhöhungen abgefunden. Ich denke momentan sind bei uns noch 20 die Ihre Widersprüche seit 2004 aufrecht erhalten. Der Rest hat sich wohl umstimmen lassen.

Meiner Meinung nach liegt das zum großen Teil an der Altersstruktur in unserem Kreis und der Ausnutzung dieser, bei der Verbreitung der Halbwahrheiten seitens der AVU.

Offline Matthias

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Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg
« Antwort #8 am: 26. April 2006, 08:28:45 »
Ich bin noch dabei.
Habe jedoch lediglich Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen eingelegt.
Beim Thema Strom hab eich einfach den Versorger gewechselt gewechselt.
Würde mir jedoch wünschen das die AVU Widersprüchler sich untereinander abstimmen.

Offline hannibal

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Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg
« Antwort #9 am: 09. Mai 2006, 22:08:02 »
Bin auch noch dabei, und habe mehrfach versucht andere AVU Widersprüchler zu kontaktieren-Ohne Reaktion.
Werde diese Woche wahrscheinlich meine Endabrechnung bekommen, die ich 2005 gekürzt habe. Nach diversen Einschüchterungsversuchen, angeblichen Gutachten und Stromvertragskündigung habe ich jetzt einen Wechselantrag des Stromlieferanten gestellt. Hoffe diesmal von anderen im Kreis etwas zu hören, bin allerdings ab Sonntag erst einmal in Urlaub.
Bin übrigens auch in der Einwenderliste beim Bdev  zu finden.
Mfg
hannibal

Offline Morgaine

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Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg
« Antwort #10 am: 21. Mai 2006, 03:39:11 »
Hallo,

und ich bin neu hier. Auf direkten Kontakt zu AVU-Verweigerern hat mir bisher keiner geantwortet.
Habe auch diese Pseudo-Kündigung erhalten und insofern nicht fristgerecht reagiert, weil sie m. E. nicht fristgerecht seitens der AVU war. Außerdem war es lt. Veröffentlichung / Homepage nur eine normale Erhöhung des Tarifs, nur für Verweigerer war\'s ein Neuvertrag.
Jetzt drohen sie mir mit Versorgungssperre ohne erneute Ankündigung, wenn ich bis 31.05.06 nicht zahle. Da ich nun davon ausgehe, daß ich für 01.06. mit einer Sperre zu rechnen habe, will ich erstmal Rücknahme verlangen.
Mal sehen, was als nächstes passiert.

Grüße,   Morgaine

Offline Morgaine

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Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg
« Antwort #11 am: 08. Juni 2006, 16:51:09 »
Hallo zusammen,

gönnt Euch bei Gelegenheit mal einen Blick auf die Homepage. Wie von Geisterhand ist nun ein allg. Tarif (Grundversorgungstarif) entstanden.
Beim Gas entspricht der einem der bestehenden, beim Strom ist der neu und natürlich teurer als die besagten Auswahltarifer bisheriger Strickart. Dürfen die denn kündigen und einen dann nur zu dem höheren Tarif weiter beliefern? Wäre das nicht ein Indiz, daß der zuvor angeblich gewinn- und kostendeckende mengenbezogene Tarif dann ein Dumpingangebot, und damit wettbewerbswidrig, gewesen sein muß?

Grüße,     Morgaine

Offline RR-E-ft

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Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg
« Antwort #12 am: 08. Juni 2006, 19:05:21 »
@Morgaine

Möchten Sie hier Handlungsoptionen und Wirkweisen der AVU diskutieren und denen eine Risikoabschätzung an die Hand geben oder weshalb stellen Sie solche Fragen?

Man mag sich daran erinnern, dass es sich hier um ein öffentliches Forum handelt und selbstredend die Versorger mitlesen.

Offensichtlich sind Sie einem elementaren Denkfehler aufgesessen:

Die Preise waren noch nie unzulässige Dumpingpreise, sondern immer schon hoch genug, wenn nicht erheblich überhöht.

Wie man im Falle eines Falles  deshalb am besten verfährt, ist hier im Forum schon mehrfach umfassend  besprochen.

Es ist nicht ersichtlich, was ein Kunde für sich daraus herleiten könnte, wenn nun endlich feststünde, dass die Preise schon immer zu niedrig lagen, er viel zu wenig bezahlt hatte.

Aber vielleicht hatten Sie ja irgendeine Idee, wie Sie dies für sich als stichhaltiges Argument verwenden könnten.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Morgaine

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Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg
« Antwort #13 am: 09. Juni 2006, 10:39:16 »
Entschuldigung.
Stelle keine mehr.

Übrigens habe ich nur festgestellt, daß es diesen Tarif inzwischen gibt. Vorher halt nicht.

Offline FrankH

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Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg
« Antwort #14 am: 13. Januar 2008, 15:50:41 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Allein ein Grundversorgervertrag (vormals Allgemeiner Tarif) darf wegen der gesetzlichen Versorgungspflicht nicht gekündigt werden.

Selbiges gilt m.E. für Heizstromverträge, bei denen eine Monopolstellung vorliegt.
Werter Herr Fricke, genau dieser Umstand treibt mich in Ermangelung ausreichender Informationen in den Wahnsinn.

Wir beziehen hier u.a. den günstigeren Nachtstrom und Pressemitteilungen zufolge hat die AVU Strompreiserhöhungen angekündigt, die aber noch nicht beziffert.

Nun könnte man ja zu einem günstigeren Anbieter wechseln, keine Frage, das Dumme ist nur, daß außer der AVU hier keiner den Nachtstrom anbietet.

Somit kommt mir der Verdacht, der AVU ausgeliefert zu sein.

 

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