Energiepreis-Protest > E.ON Bayern

E.ON nimmt Sperrandrohung zurück! - dafür jetzt Kündigung

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RR-E-ft:
@auctor

Wenn ein Sondervertrag zulässigerweise gekündigt ist, werden Sie weiterversorgt. Entweder vom Grundversorger bzw. ohne Vertrag für die Dauer von drei Monaten vom Ersatzversorger, der mit dem Grundversorger identisch ist.

Die für Haushaltskunden identischen Tarifen für Grund-/ Ersatzversorgung sollten Sie gem. § 315 BGB schriftlich als unbillig rügen.

Ein Vertrag im Bereich der Heizstromversorgung, bei dem eine Monopolstellung besteht, darf nicht einfach gekündigt werden.

Die Grund-/ Ersatzversorgung würde auf einen solchen Fall auch gar nicht passen.


Hierzu hatte das LG Itzehoe bereist im November 2004 ein Anerkenntnisurteil gegen E.ON Hanse erlassen, mit dem die Kündigung eines Heizstromvertrages untersagt wurde.
 



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

auctor:
Auf drängen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums - Kartellamt, das ich mit eingeschaltet habe, bestätigt mir nun die E.ON schriftlich, daß sie von der ausgesprochenen Kündigung einstweilen Abstand nehmen.

Dies ist ein weiterer Meilenstein im Kampf David gegen Goliath - und ich möchte alle hier aufmuntern nicht so schnell aufzugeben!!

auctor

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