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Bundeswirtschaftsministerium will § 315 BGB aushelbeln

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07010714:
Schönen guten Morgen!
Gerade bekomme ich über einen e-mail-Verteiler die Nachricht, dass das Bundeswirtschaftsministerium den § 315 BGB aushebeln will. Damit würde wohl die ganz Widerspruchsaktion hinfällig werden.
Gruß
Andrea

RR-E-ft:
@Andrea

Das Bundeswirtschaftsministerium kann viel, jedoch weder das BGB noch die Rechtsprechung des BGH ändern...

Gleichwohl sind die neuen Verordnungsentwürfe nicht zu begrüßen, spielen jedoch vorliegend keine Rolle.

Man muss nicht auf jede neue Information anspringen und sich ggf. überlegen, ob man im vorauseilendem Gehorsam sich gleich in ein fremdbestimmtes Schicksal fügt.

Das nützt nur anderen.


Sollte das Ministerium tatsächlich mal irgendwann eine nachteilige Regelung treffen, wird man die Frage gerichtlich zu klären haben, ob die Bestimmung in einer Verordnung, welche elemantare Regeln des Vetragsrechts aushebelt, von der Ermächtigungsgrundlage im EnWG gedeckt ist, welches eine preisgünstige Versorgung zu verbraucherfreundlichen Bedingungen vorschreibt.

Dann kann sich ergeben, dass eine solche Verordnung von der Ermächtigungsgrundlage (EnWG) nicht gedeckt ist, das Ministerium eine solche Regelung deshalb gar nicht erlassen durfte, diese unwirksam ist.

Immerhin leben wir in einem Rechtsstaat und auch Gesetze unterliegen der richterlichen Kontrolle, wie das Schicksal des Flugsicherheitsgesetzes eindrucksvoll belegt. Dieses stammte noch nicht einmal von einem Verordnungsgeber, sondern vom Gesetzgeber Bundestag/ Bundesrat, hatte gleichwohl vor den Schranken der Justiz keine Chance.


Vorbeugen ist oft besser als auf die Füße... und deshalb sollte man versuchen, eine entsprechende Regelung in einer Verordnung erst gar nicht entstehen zu lassen....

Ansonsten ist darauf hinzuweisen, dass das Bundeswirtschaftsministerium auch die Arbeitslosenzahlen schon seit Jahren halbieren wollte....

Hat es das geschafft, sein Ziel erreicht?



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

hollmoor:
@Fricke

Ich sehe es auch so!

Sie sprechen mir aus der Seele und ich bin froh,das nun endlich eine Antwort von ihnen zu dem Thema gekommen ist.
Wir sollten mal abwarten,wie sich diese Situation entwickelt und nicht in\"Panik\"verfallen,wie im Moment erkennbar hier im Forum,auf Grund der Beiträge!

RR-E-ft:
@hollmoor

Sie wissen es längst:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=41&id=89&subid=339&subsubid=340&search_artikel_id=340


Das ist wichtig.

Indessen kam auch § 30 AVBV schon immer aus dem Bundeswirtschaftsministerium und konnte die Gerichte nicht beirren, dem elementaren Vertragsrecht zum Durchbruch zu verhelfen, § 315 BGB - seit fast 110 Jahren unverändert erfolgreich.

Es gibt kaum eine andere Norm, die so weise getroffen wurde, dass sie seit so langer Zeit unverändert gilt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@hollmoor,

Eine Verordnung kann kein Gesetz aushebeln, umgekehrt schon

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