Energiepreis-Protest > Baden-Württemberg

Kartellamt, Gasimportpreis, Billigkeit der Vorlieferanten

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Anonymous:
Hallo,
Pkt1
ich habe mit dem Kartellamt B.-W. gesprochen. Nachdem mehrere B.-W. Gasversoger zur Stellungnahme aufgefordert wurden.
Nach Aussage Kartelamt konnten Versorger nachweisen, dass nur die Gasbezugspreise des Vorlieferanten weitergegeben wurden + Steuern usw. . Wieviel verdient der Schröpfer-Staat eigentlich beim Gas?.
Pkt2
Auf der anderen Seite wird von den Verbraucherzentralen gesagt, das der Gasimportpreis (Stand 1.1.06) nur 0,1Cent/kWh !!!! höher ist wie  Frühjahr 2001.
Das heißt für mich, entweder stimmt da was nicht oder da sahnt jemand kräftig ab. Weiß jemand was Konkretes?
Pkt3.
Da sich unsere Kartellbehörden nun ja auch nicht gerade als Verbraucherschützer zeigen ( warum auch, unsere Politiker tun es ja auch nicht,--- und wir haben Sie gewält) ist doch die Frage, ob man als Verbraucher nicht gegen die vorgehen kann, die wirklich das große Geschäft machen. ( woher nimmt e.on 29Mrd €).
Pkt4.
Gibt es eine Verpflichtung, dass der  Vorlieferant die Billigkeit seiner Preise offenlegen muss. Wie kann man als Endverbraucher das erreichen, ohne selber zu klagen. Bringt das überhaupt was.
Pkt5.
Auch scheint es mir so zu sein, dass die Gerichte (wie bei allen anderen Dingen) nicht tatsächlich um Klärung bemüht sind. Sonst wären die vielen unterschiedlichen Urteile nicht zu erklären. In meinen Augen sieht es so aus, dass dort wo der Versorger \"günstig ist\" er auch Recht bekommt,   unabhängig ob er Offenlegt oder nicht.  Was hat hat das mit Gesetzen zu tun.

Cremer:
@Gast M.B.

es ist doch völlig unerheblich, ob Ihr Lieferant seinen Vorliefeanten auf Offenlegung des Preises klagt.

Sie haben nur einen Vertrag mit Ihrem Gas-/Stromlieferanten.

Was interessiert Sie die Vertragswerke mit den Vorlieferanten?

Wenn Ihr Versorger Ihnen gegenüber eine ablehnende Haltung einnimmt, dann wir er nicht gerade begeistert sein, wenn Sie ihn zur Änderung des Vertrages mit seinem Vorlieferanten animieren wollen.

Da sind sich doch alle Versorger, ob Endversorger oder Vorlieferanten einig: Wir sahnen gemeinsam die Kunden ab.

Vielfach sind die Vorlieferanten auch an den Endversorgern anteilsmäßig mit Geschäftsanteilen beteiligt. Bei den SW KH  24,5% Saar-Ferngas, 24,5% RWE Rhein-Ruhr, der eine liefert Gas, der andere Strom

Anonymous:
>>es ist doch völlig unerheblich, ob Ihr Lieferant seinen Vorliefeanten auf Offenlegung des Preises klagt. <<

Nehmen wir mal an, ein Versorger legt seine Kalkulation offen und kriegt vor Gericht recht mit seiner Preiserhöhung.
Ist es dann nicht zu kurz gegriffen nur den Endversorger zu zwingen seine Kalkulation offen zu legen.
Darüber hinaus muss doch zu klären sein, dass der Vorlieferant einen gerechtfertigten Preis in Rechnung stellt ,bis hin zum Preis der Übergabe Grenze.
Klar hab ich nur einen Vertrag mit dem Versorger. Aber hat dieser nicht die Verpflichtung dafür zu sorgen, dass sein für ihn zu zahlender Preis transparent ist?.

RR-E-ft:
@Gast M.B.

Sie können sich nur mit Ihrem eigenen Vertragspartner auseinandersetzen. Nur zwischen Ihnen und diesem kommt § 315 BGB zur Anwendung.

(Daneben auch zwischen Ihrem Versorger und dessen Vorlieferanten).

Sie können ja fragen, wer der Vorlieferant ist, bei diesem wegen der Offenlegung der Preiskalkulation nachfragen. Fragen kostet nicht viel.

Man kann auch gleich fragen, wer der Vorlieferant vom Vorlieferant sei und bei diesem noch einmal nachfragen, ob er jetzt nicht etwa zuviel verdient.

Sollte es sich um Gazprom handeln, könnte man versuchen, unter Hinweis auf die stabilen Gaspreise in Belarus für den Vor-Vor-Lieferanten die Verträge günstiger nachzuverhandlen.

Vor Aschermittwoch wird man solche Schreiben als in die Zeit passend ansehen...


Eine andere Frage ist es, ob sich Ihr Versorger nicht ggf. aus längst kartellrechtswidrigen Verträgen mit hoher Preisbasis aus Monopolzeiten lösen musste, um woanders günstiger Gas zu beziehen.

Diese kann durchaus zum Gegenstand einer gerichtlichen Klärung gemacht werden, hat aber mit dem Vorlieferanten direkt nichts zu tun.

Der wird allenfalls bestätigen, dass Ihr Versorger derezeit schon das beste Angebot aller Zeieten auf dem deutschen Erdgamarkt wahrnimmt.

Was Verkäufer halt so erzählen, sonst wären diese keine guten Verkäufer....


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Anonymous:
>>Eine andere Frage ist es, ob sich Ihr Versorger nicht ggf. aus längst kartellrechtswidrigen Verträgen mit hoher Preisbasis aus Monopolzeiten lösen musste, um woanders günstiger Gas zu beziehen. <<


Hallo,

das ist eine Antwort auf meine Fragen. Gibt es Verfahren dies bezüglich?.

Aber, mal angenommen alle Zwischenhändler sind gleichteuer. ( Soll ja vorkommen ). Dann braucht der jeweils folgende Zwischenhändler auch nicht wechseln.
Kennt Jemand die Strukturen der Gasversorgung. Wieviele Stationen hängen denn zwischen Grenze und Verbraucher.
Und was bringt die Liberalisierung des Gasmarktes wenn der Transport über überteuerte Netze statt findet.

Mit freundlichen Grüßen.

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