Hallo,
Pkt1
ich habe mit dem Kartellamt B.-W. gesprochen. Nachdem mehrere B.-W. Gasversoger zur Stellungnahme aufgefordert wurden.
Nach Aussage Kartelamt konnten Versorger nachweisen, dass nur die Gasbezugspreise des Vorlieferanten weitergegeben wurden + Steuern usw. . Wieviel verdient der Schröpfer-Staat eigentlich beim Gas?.
Pkt2
Auf der anderen Seite wird von den Verbraucherzentralen gesagt, das der Gasimportpreis (Stand 1.1.06) nur 0,1Cent/kWh !!!! höher ist wie Frühjahr 2001.
Das heißt für mich, entweder stimmt da was nicht oder da sahnt jemand kräftig ab. Weiß jemand was Konkretes?
Pkt3.
Da sich unsere Kartellbehörden nun ja auch nicht gerade als Verbraucherschützer zeigen ( warum auch, unsere Politiker tun es ja auch nicht,--- und wir haben Sie gewält) ist doch die Frage, ob man als Verbraucher nicht gegen die vorgehen kann, die wirklich das große Geschäft machen. ( woher nimmt e.on 29Mrd €).
Pkt4.
Gibt es eine Verpflichtung, dass der Vorlieferant die Billigkeit seiner Preise offenlegen muss. Wie kann man als Endverbraucher das erreichen, ohne selber zu klagen. Bringt das überhaupt was.
Pkt5.
Auch scheint es mir so zu sein, dass die Gerichte (wie bei allen anderen Dingen) nicht tatsächlich um Klärung bemüht sind. Sonst wären die vielen unterschiedlichen Urteile nicht zu erklären. In meinen Augen sieht es so aus, dass dort wo der Versorger \"günstig ist\" er auch Recht bekommt, unabhängig ob er Offenlegt oder nicht. Was hat hat das mit Gesetzen zu tun.