@axeljungfer
Kein einzelner Kunde soll als Kläger einen Musterprozess führen.
Lesen Sie nur in der Urteilssammlung, wie oft Wagemutige schon gestrauchelt sind. Von Heldenmut wird abgeraten.
Sie stellen sich da etwas vor, was es in Deutschland nicht gibt.
Es gibt nicht den \"Musterprozess\".
Eine Gerichtsentscheidung bindet nur die an dem Prozess Beteiligten.
Lediglich über das Gleichbehandlungsgebot und kartellrechtliche Diskrimnierungsverbot kann sich eine mittelbare Drittwirkung eines für einen Verbraucher günstig ausgegangenen Prozesses ergeben.
Das beduetet, dass grundsätzlich jeder sein Recht selbst verteidigen muss.
Kein Versorger wird sich zu einer weitergehenden Verpflichtung bereit erklären:
Was wäre schließlich, wenn der Musterprozessler seinen Prozess schlecht führt und allein deshalb unterliegt?
Sollten dann alle Kunden des Unternehmens ebenso an die Entscheidung gebunden sein und ihr Recht auf Zahlungsverweigerung verlieren?
Müssten sich also nicht auch alle Kunden verpflichten, das Ergebnis des Musterprozesses auch gegen sich gelten zu lassen?
Assymetrische Lösungen sind oft nicht zielführend.
Das KG Berlin hat im Urteil vom 15.02.2005 - 7 U 140/04 = WuM 2005, 257 festgestellt, dass die entscheidung in einem anderen Verfahren und bei anderem Vortrag der Partei auch anders ausgehen konnte. Dabei ging es um die Billigkeitskontrolle der Berliner Wassertarife.
Es kommen nicht allzuoft Menschen auf die Welt, die alle Mühsal aller anderen auf sich laden wollen....
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt