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Autor Thema: Gutachten der Bundesnetzagentur noch unter Verschluss  (Gelesen 25312 mal)

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Gutachten der Bundesnetzagentur noch unter Verschluss
« Antwort #1 am: 27. April 2006, 15:20:01 »
Quelle: www.strom-magazin.de (Professionals)


MATERIALERMÜDUNG?
27.04.2006, 14:44 Uhr

Zeitung: Gutachten zu Stromausfällen belastet RWE
Spröder Stahl an sanierten Strommasten ist offenbar mitverantwortlich für den tagelangen Stromausfall im Münsterland im vergangenen Jahr. Das geht aus einer Untersuchung des Bundesamtes für Materialforschung (BAM) hervor, wie die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstagausgabe) berichtet.
   
München/Düsseldorf (ddp-nrw/sm) - Das Amt hatte im Auftrag der Bundesnetzagentur untersucht, wie es zu dem Blackout im Münsterland kommen konnte. Nach heftigen Schneefällen waren Ende November fünf RWE-Fernleitungen im Münsterland schwer beschädigt worden und Strommasten reihenweise eingeknickt. 250 000 Menschen waren ohne Strom, einige von ihnen bis zu 50 Stunden lang.

Anders als von RWE bisher dargestellt, ist offenbar nicht allein die extreme Wetterlage Schuld für den Zusammenbruch, sondern unzureichend sanierte Strommasten. "Das Primärversagen" sei an einem "gemäß RWE-Sanierungskonzept sanierten Mast an einer versprödeten Diagonale aus Thomasstahl" aufgetreten, zitiert die Zeitung aus einem zusammenfassenden Bericht des BAM-Gutachtens.

Thomasstahl, der als besonders spröde gilt, wurde bis in die sechziger Jahre auch für Strommasten verwandt. Hätte RWE bei der Sanierung alle tragenden Teile aus Thomasstahl ersetzt, "kann vermutet werden, dass der Mast das Wetterereignis \'Münsterland 2005\' überlebt hätte", zitiert die Zeitung aus dem Bericht.

Anfang Juni soll sich die Wirtschaftsministerkonferenz mit dem Zustand der deutschen Strommasten befassen. Allein RWE hat seit 2002 rund 60 Prozent seiner 44 000 Strommasten saniert. Der Konzern hatte im Februar ein Gutachten des Essener Baustatikers Georg Thierauf vorgelegt. Nach Auffassung des Gutachters führten vor allem die Wetterbedingungen zum Zusammenbruch der Stromversorgung.

Ein RWE-Sprecher sagte, man verfüge bisher nur über einige mündliche Zwischeninformationen. Aus den vorliegenden Informationen ergebe sich aber, dass das BAM offenkundig die Einschätzung des von RWE beauftragten Gutachters stütze. Ein schuldhaftes Verhalten von RWE sei jedenfalls nach wie vor nicht festzustellen. Daher gehe man davon aus, dass eventuelle Schadenersatzklagen keinen Erfolg haben.

Die zuständige Aufsichtsbehörde, das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium, wollte sich zu den neuen Erkenntnissen nicht äußern, so lange das Gutachten ihr nicht vorliegt.

 

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