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Autor Thema: BGW kann keine Wettbewerber benennen ?!!!  (Gelesen 3695 mal)

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Offline RR-E-ft

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BGW kann keine Wettbewerber benennen ?!!!
« am: 17. Februar 2006, 18:40:16 »
Bekanntermaßen  zeigen sich die neuen Anbieter skeptisch verhalten und die in hoher Zahl  wechselwilligen Kunden wissen nun nicht, wohin sie in ihrer grenzenlosen Freiheit wechseln sollen, obschon nach Aussagen des BGW der Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt  - wohl von der Öffentlichkeit unbemerkt - schon  seit Jahren vortrefflich funktioniert:

http://www.bgw.de/de/presse/pressemitteilungen/article_2004_9_24_5.html

Nun hier:

http://www.erdgasfakten.de/

http://www.erdgasfakten.de/de/wettbewerb

\"Bald\" ist für sehr viele Erdgaskunden der 01.April 2006.

Wenn man bei der dort angegebenen Servicenummer anruft erfährt man, dass dem BGW, der immerhin fast alle deutschen Gasversorger aller Handelsstufen vertritt, aus der Vielzahl seiner Mitglieder (ca. 900) kein einziger bekannt ist, der als Gashändler Haushaltskunden in fremden Netzgebiet ab 01.04.2006 in Beistellung versorgen möchte.

http://www.bgw.de/de/bgw


Wo sollte man sich mit der Frage nach einem neuen Lieferanten eher hinwenden als zunächst an den Branchenverband  BGW, der unermüdlich für die Kunden den Wettbewerb vorantreibt?

Vielleicht helfen ja entsprechende Anfragen an info(at)bgw.de oder info(at)erdgasfakten.de weiter, um zu erfahren, wie es nun ab 01.04.2006 weitergehen kann, wenn man seinen Versorger wechseln möchte.

Schließlich handelt es sich dabei um die drängendste Frage derzeit.

Wenn der BGW sich auf die Fahne geschrieben hat, den Wettbewerb in der Branche voranzutreiben, dann muss man ihn an dieser Stelle wohl auch in die Pflicht nehmen dürfen.

Schlimm wäre es wohl, wenn sich jetzt herausstellen sollte, dass kein einziges BGW- Mitglied die Absicht hat, am 01.04.2006 mit dem Wettbewerb aktiv zu beginnen.

Immerhin steht der Wettbewerb bereits seit Jahren vor der Tür und die fertigen Konzepte müssten wohl längst in diversen Schubladen liegen.

Diese Konzepte dürfen sich nicht nur darauf beschränken, Wettbewerb abzuwehren:

http://www.bgw.de/de/bgw/hauptausschuesse/ha_marktentwicklung

Offensichtlich steht beim BGW die falsche Frage im Mittelpunkt:

\"Dabei steht immer die Frage im Mittelpunkt: Wie erreiche ich eine starke Kundenbindung?\"


Unverhofft haben die Großen der Branche ihre Haushaltskunden kurzfristig zum Anbieterwechsel begnadigt und dann gibt es gar keinen anderen Anbieter.

Schließlich musste man sich ja bei der Verhandlungslösung mit dem Bundeskartellamt und dem gewählten Zeitpunkt 01. April 2006 etwas gedacht haben.

Interessant ist die Frage danach, was wohl ein Versorger mit einer Take-or-Pay- Verpflichtung im Bezugsvertrag mit seinen Vorlieferanten macht, wenn alle seine Kunden den Versorger wechseln wollen.

Dieser Fall ist bei dem scharfen Wettbewerb, der versprochen oder zumindest erwartet wird, theoretisch immerhin denkbar.

Ich finde es persönlich besonders bedauerlich, dass der BGW noch nicht einmal eine Stelle benennen konnte, an die man sich wenden kann, wenn man kurzfristig nach einem neuen Lieferanten sucht.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline hollmoor

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BGW kann keine Wettbewerber benennen ?!!!
« Antwort #1 am: 17. Februar 2006, 19:27:08 »
Also alles ein Aprilscherz!
Gruß aus der Lüneburger Heide

 

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