Energiepreis-Protest > Heilbronner Versorgungs GmBH
Gaspreisinitiative Heilbronn / Heilbronner Versorgungs GmBH
axeljungfer:
@cremer
die Heilbronner Stimme nannte 60.000 Gaskunden
Gruss
Axel
axeljungfer:
@Fricke
es handelt sich durchaus nicht um ein brainstorming, sondern um die Bemuehung den Rechengang zu verstehen.
Die HVG behauptet 1.290.000 GIGAWattstunden abgegeben zu haben. Im Jahr 2004 wurden in die Bundesrepublik 940.000 GIGAWattstunden importiert.
Nachzulesen bei
http//www.bmwa.bund.de/Navigation/Technologie-und-Energie/Energiepolitik/energiedaten.html
Wer formuliert die Klageschrift fuer die Revision ? Wo kann ich nachlesen, dass vW-H in Revision geht ?
Gruss
Axel
axeljungfer:
@im
danke fuer Ihre Muehe, die Rechnung nachzuvollziehen. Ich muss da noch mit einem Techniker unserer Stadtwerke diskutieren.
Zu Ihrer Frage Grundpreis
Ja, haben wir auch - gestafflet nach Tarif (hohe Abnahme niedriger Grundpreis und umgekehrt). Es ergibt sich so fuer jeden Buerger der gleiche Preis pro kWh (Grundpreis und Umrechnungsfaktor cbm nach kWh mit einbezogen).
Bei uns Tarifkunden ist aber der Grundpreis nicht von der Kesselleistung abhaengig. Bei Sondervetragskunden schon.
Gruss
Axel
axeljungfer:
@alle
muss den link zur website des BmWA korrigieren
http//www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energiestatistiken/energiestatistiken,did=53736.htm
sorry
Axel
RR-E-ft:
@axeljungfer
Der dem Urteil zugrunde liegende Sachverhalt kann aus genannten Gründen von den Realitäten erheblich abweichen. Keinesfalls darf der Tatbestand eines Urteils mit der Realität verwechselt werden.....
Herr Kollege von Waldeyer hat nicht nur mir gegenüber bestätigt, dass er die Revision einlegt. Berichtet wurde über diesen Entschluss in mehreren Medien.
Die Revisionsbegründung wird - wie üblich - von einem beim BGH zugelassenen Kollegen verfertigt, welcher auch die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof übernimmt, wo nur wenige Anwälte zugelassen sind.
Einzelheiten zu laufenden Verfahren werden jedoch bestimmt nicht in einem öffentlichen Forum diskutiert.....
Auch die Gegenseite betreibt- soweit ersichtlich- eine solche öffentliche Diskussion, was wohl noch in die Schriftsätze rein könnte, nicht.
Der ganze Diskussionsansatz ist wohl zudem schon unzutreffend, weil es einen gesonderten Kommunalgasbereich oder Haushaltskundenbereich auf der Bezugsseite gar nicht gibt. Abzustellen ist auf den Gesamtbezug, zudem jedoch Aussagen fehlen. Ebenso kann man nicht auf Gesamtzahlen abstellen, weil dabei eine periodenbezogene Mengengewichtung fehlt.
Es gibt noch viele weitere Gründe, warum ein entsprechendes Unterfangen zum Scheitern verurteilt sein muss.
Demnach wird es weiter kryptisch bleiben.
Gennau das ist wohl auch beabsichtigt.
Allein das Gericht war wohl der Suggestion aufgesessen, man könnte mit den Zahlen tatsächlich rechnen und zu einem entsprechenden Ergebnis gelangen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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