Energiepreis-Protest > Heilbronner Versorgungs GmBH

Gaspreisinitiative Heilbronn / Heilbronner Versorgungs GmBH

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Pelikan:
moin moin,

@Fricke
Warum gleich böse, wenn andere mal laut denken und sich wundern?

Frage
Wie ist ein Urteil zu bewerten, wenn die zur Begründung angegeben Zahlenwerte zweifelhaft sind?

Mit Gruß vom
Pelikan

Cremer:
@Fricke,

Für die Fehlmenge dürfte der Gasbehälter viel zu klein sein.

Schnellrechnung:

25 Mio kWh Fehlmenge/Überschuß,
Brennwert ca. 10,
also  ca. 2,5 Mio m³ Inhalt

Bei 50m Höhe müßte der Durchmesser des Gasometers ca. 252 m sein.

Richtig?

passt nicht.

RR-E-ft:
@Pelikan

Das ist keinesfalls böse gemeint.

Ich fände es nur schade, wenn wertvolle Zeit und Energie auf Dinge verwendet werden, die am Ende keinem nutzen.

Die Zahlen sind wohl falsch und wenn das Urteil darauf gründet, kann es selbst nicht viel anders gewertet werden- in tatsächlicher Hinsicht.

In rechtlicher Hinsicht steht jedoch die Frage, ob das Gericht nicht von Anfang an einen falschen Ansatz gewählt hat, weil es naturgemäß nur um die Billigkeitskontrolle des Gesamtpreises gehen kann.

Dann wären auch zutreffende Zahlen vollkommen unbehelflich, weil sie zu keinem zutreffenden Ergebnis führen können.....

@Cremer

Möglicherweise ist das Gas im Gasometer - wie in einer Gasflasche -komprimiert und hat deshalb nicht das selbe Volumen wie in der Leitung.....



Das hier wäre ggf. ein dankbares Betätigungsfeld, wofür jedoch offensichtlich wohl niemand die notwendige Zeit erübrigen kann:

Preistransparenz macht Mühe/ ist machbar/ braucht Macher



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Pelikan:
moin moin,

@Fricke

also, ich baue medizinische Geräte.
Zur Behandlung werden dem Patienten ca 50ml (MilliLiter) Blut entnommen. Dieses Gericht würde daraus wahrscheinlich 50 Ml (MegaLiter) machen...und tschüß.

Bei uns werden Meßprotokolle immer gegengelesen.
Daher erwarte ich bei einer Urteilsbegründung die selbe Sorgfalt.


Mit Gruß vom
Pelikan

RR-E-ft:
@Pelikan

Da stimmen wir überein.

Durch ein falsches Urteil droht indes in Deutschland keiner sein Leben zu verlieren....

Man kann sich über eine Beliebigkeit, die man ggf. herausgelesen hat oder meint herausgelesen zu haben, echauffieren.

Nur: Wem nützt das?

Kann man beschränkte  Ressourcen nicht ggf. effizienter verwenden?

Übrigends ist es im Zivilprozess so, dass unbestrittener Vortrag  als wahre Tatsachenfeststellung unterstellt und dem Urteil zu Grunde gelegt werden kann, auch wenn es sich tatsächlich ganz anders zugetragen haben sollte......

Hätte der Gasversorger also statt seiner zutreffenden Bezugsmenge die Gesamtimportmenge für Deutschland vorgetragen und diesem Vortrag wurde nicht widersprochen, dann gilt der eben, ohne dass sich das Gericht damit zu befassen hätte, dass wohl nicht ein Gasversorger die gesamte Jahresimportmenge allein beziehen wird.....


Die prozessuale Wirklichkeit ist also eine andere als das, was wir gemeinhin Realität nennen.

Zwischen beiden kann es durchaus zu Verwerfungen kommen.

Das Gericht ermittelt den Sachverhalt nicht von Amts wegen oder erforscht diesen. Der Sachverhalt wird festgestellt, indem der unwidersprochene Tatsachenvortrag einer Partei als Sachverhalt zugrunde gelegt wird.

So kann an einem Verkehrsunfall schon einmal ein Pferd beteilgt gewesen sein, obwohl ein solches weit und breit nicht dabei war....

Was die Beklagte zu ihrer Bezugsmenge vorgetragen und das Gericht dann als Sachverhalt unterstellt hat, kann niemand nachvollziehen, der die Schriftsätze nicht kennt.

Ein Urteil kann man als Außenstehender nur darauf überprüfen, ob der zugrunde gelegte Sachverhalt - mag dieser nun mit der Realität übereinstimmen oder nicht - die Entscheidung trägt oder nicht.

Möglicherweise besteht insoweit ein Mißverständnis, wenn man den Sachverhalt eines Urteils als bare Münze nimmt....

Es könnte auch ganz anders gewesen sein. Darüber hatte das Gericht jedoch nicht zu entscheiden......

Und deshalb kann man sich vortrefflich an Urteilen \"reiben\", ohne dass es in der Sache weiterführen könnte. Ebenso gut kann man ein totes Pferd schlagen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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