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Autor Thema: Gaspreisinitiative Heilbronn / Heilbronner Versorgungs GmBH  (Gelesen 28223 mal)

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Offline Pelikan

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Gaspreisinitiative Heilbronn / Heilbronner Versorgungs GmBH
« Antwort #15 am: 20. Februar 2006, 15:46:11 »
moin moin,

@Fricke
Warum gleich böse, wenn andere mal laut denken und sich wundern?

Frage
Wie ist ein Urteil zu bewerten, wenn die zur Begründung angegeben Zahlenwerte zweifelhaft sind?

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline Cremer

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Gaspreisinitiative Heilbronn / Heilbronner Versorgungs GmBH
« Antwort #16 am: 20. Februar 2006, 15:58:07 »
@Fricke,

Für die Fehlmenge dürfte der Gasbehälter viel zu klein sein.

Schnellrechnung:

25 Mio kWh Fehlmenge/Überschuß,
Brennwert ca. 10,
also  ca. 2,5 Mio m³ Inhalt

Bei 50m Höhe müßte der Durchmesser des Gasometers ca. 252 m sein.

Richtig?

passt nicht.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

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Gaspreisinitiative Heilbronn / Heilbronner Versorgungs GmBH
« Antwort #17 am: 20. Februar 2006, 16:03:24 »
@Pelikan

Das ist keinesfalls böse gemeint.

Ich fände es nur schade, wenn wertvolle Zeit und Energie auf Dinge verwendet werden, die am Ende keinem nutzen.

Die Zahlen sind wohl falsch und wenn das Urteil darauf gründet, kann es selbst nicht viel anders gewertet werden- in tatsächlicher Hinsicht.

In rechtlicher Hinsicht steht jedoch die Frage, ob das Gericht nicht von Anfang an einen falschen Ansatz gewählt hat, weil es naturgemäß nur um die Billigkeitskontrolle des Gesamtpreises gehen kann.

Dann wären auch zutreffende Zahlen vollkommen unbehelflich, weil sie zu keinem zutreffenden Ergebnis führen können.....

@Cremer

Möglicherweise ist das Gas im Gasometer - wie in einer Gasflasche -komprimiert und hat deshalb nicht das selbe Volumen wie in der Leitung.....



Das hier wäre ggf. ein dankbares Betätigungsfeld, wofür jedoch offensichtlich wohl niemand die notwendige Zeit erübrigen kann:

Preistransparenz macht Mühe/ ist machbar/ braucht Macher



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Pelikan

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Gaspreisinitiative Heilbronn / Heilbronner Versorgungs GmBH
« Antwort #18 am: 20. Februar 2006, 16:26:11 »
moin moin,

@Fricke

also, ich baue medizinische Geräte.
Zur Behandlung werden dem Patienten ca 50ml (MilliLiter) Blut entnommen. Dieses Gericht würde daraus wahrscheinlich 50 Ml (MegaLiter) machen...und tschüß.

Bei uns werden Meßprotokolle immer gegengelesen.
Daher erwarte ich bei einer Urteilsbegründung die selbe Sorgfalt.


Mit Gruß vom
Pelikan

Offline RR-E-ft

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Gaspreisinitiative Heilbronn / Heilbronner Versorgungs GmBH
« Antwort #19 am: 20. Februar 2006, 17:07:17 »
@Pelikan

Da stimmen wir überein.

Durch ein falsches Urteil droht indes in Deutschland keiner sein Leben zu verlieren....

Man kann sich über eine Beliebigkeit, die man ggf. herausgelesen hat oder meint herausgelesen zu haben, echauffieren.

Nur: Wem nützt das?

Kann man beschränkte  Ressourcen nicht ggf. effizienter verwenden?

Übrigends ist es im Zivilprozess so, dass unbestrittener Vortrag  als wahre Tatsachenfeststellung unterstellt und dem Urteil zu Grunde gelegt werden kann, auch wenn es sich tatsächlich ganz anders zugetragen haben sollte......

Hätte der Gasversorger also statt seiner zutreffenden Bezugsmenge die Gesamtimportmenge für Deutschland vorgetragen und diesem Vortrag wurde nicht widersprochen, dann gilt der eben, ohne dass sich das Gericht damit zu befassen hätte, dass wohl nicht ein Gasversorger die gesamte Jahresimportmenge allein beziehen wird.....


Die prozessuale Wirklichkeit ist also eine andere als das, was wir gemeinhin Realität nennen.

Zwischen beiden kann es durchaus zu Verwerfungen kommen.

Das Gericht ermittelt den Sachverhalt nicht von Amts wegen oder erforscht diesen. Der Sachverhalt wird festgestellt, indem der unwidersprochene Tatsachenvortrag einer Partei als Sachverhalt zugrunde gelegt wird.

So kann an einem Verkehrsunfall schon einmal ein Pferd beteilgt gewesen sein, obwohl ein solches weit und breit nicht dabei war....

Was die Beklagte zu ihrer Bezugsmenge vorgetragen und das Gericht dann als Sachverhalt unterstellt hat, kann niemand nachvollziehen, der die Schriftsätze nicht kennt.

Ein Urteil kann man als Außenstehender nur darauf überprüfen, ob der zugrunde gelegte Sachverhalt - mag dieser nun mit der Realität übereinstimmen oder nicht - die Entscheidung trägt oder nicht.

Möglicherweise besteht insoweit ein Mißverständnis, wenn man den Sachverhalt eines Urteils als bare Münze nimmt....

Es könnte auch ganz anders gewesen sein. Darüber hatte das Gericht jedoch nicht zu entscheiden......

Und deshalb kann man sich vortrefflich an Urteilen \"reiben\", ohne dass es in der Sache weiterführen könnte. Ebenso gut kann man ein totes Pferd schlagen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline axeljungfer

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Gaspreisinitiative Heilbronn / Heilbronner Versorgungs GmBH
« Antwort #20 am: 22. Februar 2006, 10:12:39 »
@cremer
die Heilbronner Stimme nannte 60.000 Gaskunden
Gruss
Axel

Offline axeljungfer

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Gaspreisinitiative Heilbronn / Heilbronner Versorgungs GmBH
« Antwort #21 am: 22. Februar 2006, 10:22:33 »
@Fricke
es handelt sich durchaus nicht um ein brainstorming, sondern um die Bemuehung den Rechengang zu verstehen.

Die HVG behauptet 1.290.000 GIGAWattstunden abgegeben zu haben. Im Jahr 2004 wurden in die Bundesrepublik 940.000  GIGAWattstunden importiert.
Nachzulesen bei
http//www.bmwa.bund.de/Navigation/Technologie-und-Energie/Energiepolitik/energiedaten.html

Wer formuliert die Klageschrift fuer die Revision ? Wo kann ich nachlesen, dass vW-H in Revision geht ?

Gruss
Axel

Offline axeljungfer

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Gaspreisinitiative Heilbronn / Heilbronner Versorgungs GmBH
« Antwort #22 am: 22. Februar 2006, 10:30:12 »
@im
danke fuer Ihre Muehe, die Rechnung nachzuvollziehen. Ich muss da noch mit einem Techniker unserer Stadtwerke diskutieren.
Zu Ihrer Frage Grundpreis
Ja, haben wir auch - gestafflet nach Tarif (hohe Abnahme niedriger Grundpreis und umgekehrt). Es ergibt sich so fuer jeden Buerger der gleiche Preis pro kWh (Grundpreis und Umrechnungsfaktor cbm nach kWh mit einbezogen).
Bei uns Tarifkunden ist aber der Grundpreis nicht von der Kesselleistung abhaengig. Bei Sondervetragskunden schon.
Gruss
Axel

Offline axeljungfer

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Gaspreisinitiative Heilbronn / Heilbronner Versorgungs GmBH
« Antwort #23 am: 22. Februar 2006, 10:35:40 »
@alle

muss den link zur website des BmWA korrigieren
http//www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energiestatistiken/energiestatistiken,did=53736.htm

sorry
Axel

Offline RR-E-ft

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« Antwort #24 am: 22. Februar 2006, 10:46:38 »
@axeljungfer

Der dem Urteil zugrunde liegende Sachverhalt kann aus genannten Gründen von den Realitäten erheblich abweichen. Keinesfalls darf der Tatbestand eines Urteils mit der Realität verwechselt werden.....

Herr Kollege von Waldeyer hat nicht nur mir gegenüber bestätigt, dass er die Revision einlegt. Berichtet wurde über diesen Entschluss in mehreren Medien.

Die Revisionsbegründung wird - wie üblich - von einem beim BGH zugelassenen Kollegen verfertigt, welcher auch die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof übernimmt, wo nur wenige Anwälte zugelassen sind.

Einzelheiten zu laufenden Verfahren werden jedoch bestimmt nicht in einem öffentlichen Forum diskutiert.....

Auch die Gegenseite betreibt- soweit ersichtlich- eine solche öffentliche Diskussion, was wohl noch in die Schriftsätze rein könnte, nicht.

Der ganze Diskussionsansatz ist wohl zudem schon unzutreffend, weil es einen gesonderten Kommunalgasbereich oder Haushaltskundenbereich auf der Bezugsseite gar nicht gibt. Abzustellen ist auf den Gesamtbezug, zudem jedoch Aussagen fehlen. Ebenso kann man nicht auf Gesamtzahlen abstellen, weil dabei eine periodenbezogene Mengengewichtung fehlt.

Es gibt noch viele weitere Gründe, warum ein entsprechendes Unterfangen zum Scheitern verurteilt sein muss.

Demnach wird es weiter kryptisch bleiben.
Gennau das ist wohl auch beabsichtigt.

Allein das Gericht war wohl der Suggestion aufgesessen, man könnte mit den Zahlen tatsächlich rechnen und zu einem entsprechenden Ergebnis gelangen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline axeljungfer

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Gaspreisinitiative Heilbronn / Heilbronner Versorgungs GmBH
« Antwort #25 am: 22. Februar 2006, 10:47:01 »
@Fricke

zum Thema Pferd vielleicht den hier

Gerichtsverhandlung nach einem Unfall zwischen einem Auto und einem Reiter auf seinem Pferd, dem Kläger. Der Anwalt des Autofahrers fragt den Kläger \"Ist es richtig, dass Sie nach dem Unfall zu meinem Mandanten gesagt haben, sie seien nicht verletzt?\"
\"Natürlich habe ich das gesagt, aber dazu müssen Sie wissen, wie sich die Sache abgespielt hat Also, ich reite mit meinem Gaul ruhig die Straße entlang. Da kommt das Auto angerast und wirft uns in den Graben. Das war vielleicht ein Durcheinander, das können sie sich nicht vorstellen. Ich lag auf dem Rücken, die Beine in die Luft - und mein braves altes Pferd auch. Da steigt der Fahrer aus, kommt auf uns zu und sieht, dass mein Pferd sich ein Bein gebrochen hat. Darauf zieht er wortlos eine Pistole und erschießt es. Danach sieht er mich an und fragt \"Sind sie auch verletzt?\" - Nun frage ich Sie, Herr Rechtsanwalt, wie  hätten sie geantwortet?\"
Gruss
Axel

Offline Pelikan

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« Antwort #26 am: 22. Februar 2006, 11:51:19 »
moin moin,

über die Bedeutung eines Kommas in einem Urteil

Hängen                        (hier das Komma)
kann man nicht   (oder hier???)
laufen lassen.

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline RR-E-ft

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« Antwort #27 am: 22. Februar 2006, 14:29:13 »

Offline axeljungfer

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« Antwort #28 am: 22. Februar 2006, 16:25:20 »
danke fuer den Hinweis
Wollen wir mal Herrn v. Waldeyer-Hartz die Dauemen druecken. Vor allem, dass er gesund bleibt
Axel

Offline hanspeter

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Gaspreisinitiative Heilbronn / Heilbronner Versorgungs GmBH
« Antwort #29 am: 10. November 2006, 13:33:40 »
Hallo,

Kunden der Heilbronner Versorgungs GmbH (HVG) müssen also nun
die erhöhten Preise akzeptieren bzw. die bisher gekürzten
Rechnungen (wegen Einwand der Unbilligkeit) nachzahlen.

Ist diese Aussage so richtig ? Die vielen juristischen Statements
verstehe ich nämlich nicht.

Viele Grüße
Hans Peter

 

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