Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
\"da wird nicht viel passieren\" ? Neuregelung Gasm
biene:
guten Morgen -
schaut mal was bei uns für eine Zeitungsmeldung ist!
http://www.weser-kurier.de/20060215/btag_384_32303036303231353030393734.php?MeldungsID=2006021500974&co=1&ressort=BTAG%2FGES%2FWIRTSCHA%2F01&ueberschrift=%22Da+wird+nicht+viel+passieren%22%0A&
Sehr hoffnungsvoll für uns Verbraucher.....
Gruß Biene
Cremer:
@biene,
Ist auch bei uns in der Zeitung heute der große Aufmacher
Ich weise aber auf den sehr guten Beitrag von Fricke hin. Das sind alles nur Beistellungsverträge. Dies sagte auch Ulf Böge vom Bundeskartellamt
RR-E-ft:
Pro forma wurde der Gasmarkt bereits 1998 liberalisiert.
Dabei handelte es sich um die Umsetzung einer EU- Richtlinie aus 1996.
2002 wurde mit der Gasnovelle festgeschrieben, dass die Gasnetze Wettbewerbern diskrimnierungsfrei zur Verfügung gestellt werden müssen.
Alles alter Kaffee. Eigentlich hatten auch noch nie die Monopolisten darüber zu entscheiden, ob die Kunden nun wechseln dürfen oder nicht.
Das wäre schon ein Eingriff die grungesetzlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 GG.
Die Kunden sind faktisch gefangen, weil keine weiteren Anbieter tätig wurden. Zum einen lag das daran, dass diese ihr Gas nicht transportiert bekamen (die italienische ENI für die Stadtwerke Schwäbisch-Hall), zum anderen daran, dass die Gasmengen selbst bereits langfristig gebunden sind. Freier Gashandel ohne Gas macht nun einmal wenig Sinn.
Die Selbstverpflichtung der Unternehmen, den längst bestehenden gesetzlichen Regelungen nun endlich nachzukommen, führt immer noch nicht dazu, dass entsprechend Gasmengen frei verfügbar sind und der Gastransport über fremde Netze einfach erfolgen kann. Deshalb die \"Krücke\" der Besistellung.
Wenn man es genau nimmt, dürfte der Preisspielraum dabei nur dem entsprechen, was zum Beispiel die E.ON- Unternehmen in ihren sog. Gaspreiskalkulationen als Vertriebsmarge ausweisen, bekanntlich fast nichts.....
Deshalb darf man skeptisch sein. Und die geforderten Preise sind deshalb weiterhin nicht weniger überhöht und kritikwürdig.
http://www.faz.net/s/Rub560251485DC24AF181BBEF83E12CA16E/Doc~E7506900B2D7D49DFA6DB9A090B0DB150~ATpl~Ecommon~Scontent.html
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10649414/485072/
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
07010714:
Und welche Konsequenzen wird das Ganze dann zukünftig für den Widerspruch zur Gaspreiserhöhung haben? Kann der örtliche Anbieter dann auf einen möglichen Wechsel zu einem anderen Anbieter verweisen?
Liebe Grüße
Andrea
RR-E-ft:
Es wird keine Auswirkungen haben, da die Marktbeherrscher nicht ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur persisgünstigen Versorgung zu verbraucherfreundlichen Bedingungen ( §§ 1, 2 EnWG) enthoben werden.
Zunächst bleibt abzuwarten, ob es überhaupt Wettbewerber geben wird, die tätig werden wollen.
Wenn man Sie gnadenreich \"freigibt\", haben Sie ja immer noch kein preisgünstiges Angebot eines Wettbewerbers.
Wie beim Strom können überhöhte Netzkosten, die andere Lieferanten zahlen müssen, die Gaspreise künstlich hoch halten.
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13469
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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